Zusätzliche Bedingungen Für Die Ibm Saas Angebote Musterklauseln

Zusätzliche Bedingungen Für Die Ibm Saas Angebote. 7.1 Site und Services Dritter
Zusätzliche Bedingungen Für Die Ibm Saas Angebote. 8.1 Erforderliche Daten und Mindestanforderungen an die Ausrüstung
Zusätzliche Bedingungen Für Die Ibm Saas Angebote. 8.1 IBM Digital Analytics / IBM Coremetrics Web Analytics a. Basierend auf der Einschätzung von IBM erhält der Kunde eine angemessene Anzahl Client-IDs, um seinem Bedarf an Webanalysen gerecht zu werden: (1) Kunden, in deren Auftragsdokument D0MHQLL oder D0M8ALL für die Subscription von IBM Digital Analytics angegeben ist, erhalten kostenlos 1 bis 50 Client-IDs. Alle weiteren Client-IDs unterliegen einer zusätzlichen Gebühr. (2) Kunden, in deren Auftragsdokument D15FSLL oder D15GFLL für die Subscription von IBM Digital Analytics angegeben ist, erhalten kostenlos 1 bis 10 Client-IDs. Bei den 10 Client-IDs kann es sich um einzelne Standalone-IDs handelt; in einer Umgebung mit mehreren Standorten können die 10 Client-IDs eine Kombination aus globalen übergeordneten IDs und untergeordneten IDs bilden (wobei die untergeordneten IDs zu Berichtszwecken zu einer globalen übergeordneten ID zusammengefasst werden). Alle weiteren Client-IDs unterliegen einer zusätzlichen Gebühr. Kunden, die von einer Standalone-Konfiguration zu einer aus mehreren Standorten bestehenden Konfiguration wechseln wollen, haben zwei Möglichkeiten: Sie können entweder mit neuen Daten neu aufsetzen oder historische Daten migrieren. Die Planung von Datenmigrationen ist von der Verfügbarkeit abhängig. b. IBM Digital Analytics Explore / IBM Coremetrics Explore enthält 50 Explore-Gesamtberichte pro Monat und 50 Explore-Beispielberichte pro Monat. c. Zehn (10) persistente Berichtssegmente und zehn (10) Einzelberichtssegmente pro Client-ID. x. Xxxx (4) Backward-Marketing-Zuordnungsfenster pro Client-ID. Die Einstellungen (Anzeigedauer des Fensters und Attributionslogik) können für drei (3) der Fenster angepasst werden, wobei für ein (1) Fenster feste Einstellungen (Dauer von 1 Tag und Last-Click-Attributionslogik) vorgegeben sind. e. 25 TruePath Funnels. Basierend auf der Einschätzung von IBM erhält der Kunde ggf. eine angemessene Anzahl zusätzlicher TruePath Funnels bis zu einer Gesamtzahl von 50 pro Client-ID. f. IBM Digital Analytics Benchmark / IBM Coremetrics Benchmark pro Client-ID. g. IBM Digital Analytics Digital Data Exchange / IBM Coremetrics Digital Data Exchange pro Client-ID h. IBM Digital Analytics Report Module for IBM WebSphere Commerce / IBM Coremetrics Web Analytics Report Module for IBM WebSphere Commerce pro Client-ID. i. IBM Digital Analytics Monitor / IBM Coremetrics Monitor pro Client-ID. j. IBM Digital Analytics Dashboard / IBM Coremetrics Enterprise Dashboard. Gehört nicht...
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  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?