Services Dritter Musterklauseln

Services Dritter. Adobe Spark umfasst Funktionen, die es dem Kunden gestatten, Inhalte von unabhängigen Services Dritter innerhalb von Adobe Spark zu nutzen und zu suchen und derartige Inhalte direkt in die Spark Projekte des Kunden (Definition untenstehend) zu importieren. Adobe Spark gewährt nur aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Zugang zu solchen Services Dritter. Einige Services Dritter oder Inhalte werden eventuell nur für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung angeboten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Image Use Rights. Alle weiteren Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen bezüglich der Nutzung von Drittanbietern finden Anwendung.
Services Dritter. Der Cloud-Service kann Integrationen mit sowie Links zu Services Dritter enthalten oder für den Zugriff darauf verwendet werden. Der Zugriff auf Services Dritter wird im gegenwärtigen Zustand (auf „as-is“-Basis) und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt, insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck. Der Kunde ist für den Abschluss separater Vereinbarungen mit den Drittparteien verantwortlich, um die Zugriffs- oder Nutzungsrechte für die Services Dritter zu erhalten, sowie für die Einhaltung dieser Vereinbarungen. Die Bereitstellung der Services Dritter im Cloud-Service ist im Rahmen dieses Angebots von IBM nicht vorgesehen. Außer in Fällen, in denen der Kunde Services Dritter gesondert in einem separaten Geschäftsvorgang bei IBM erwerben kann, ist IBM an diesen separaten Vereinbarungen nicht beteiligt, und als ausdrückliche Bedingung für die Vereinbarung versichert der Kunde, dass er die Bedingungen der separaten Vereinbarungen einhalten wird, soweit er beabsichtigt, diese in Verbindung mit dem Cloud-Service zu verwenden. Wenn der Kunde in seinem Namen oder im Namen eines Cloud-Service-Benutzers oder eines Endbenutzers der Übertragung von Inhalten an einen Service Dritter, der mit dem Cloud-Service verlinkt oder über den Cloud-Service zugänglich ist, zustimmt, erteilen der Kunde, der Cloud-Service-Benutzer und der Endbenutzer IBM die Zustimmung zur Übertragung der Inhalte, wobei eine derartige Interaktion ausschließlich zwischen dem Kunden und der Drittpartei stattfindet, die den Service anbietet.
Services Dritter. Adobe Express und Adobe Spark können Funktionen enthalten, die es dem Kunden gestatten, aus den Adobe Express- und Adobe Spark-Benutzer-Interfaces heraus nach Inhalten von unabhängigen Services Dritter zu suchen und solche Inhalte direkt in Kundenprojekte (wie unten definiert) zu importieren. Adobe Express und Adobe Spark gewähren nur aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Zugang zu solchen Services Dritter. Einige Services Dritter oder Inhalte werden eventuell nur für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung angeboten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Image Use Rights. Alle weiteren Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen bezüglich der Nutzung von Drittanbietern finden Anwendung.
Services Dritter. Soweit Kundendaten von Services Dritter abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden, haftet Mimecast nicht für den Zustand dieser Kundendaten; dies gilt insbesondere für Kundendaten, die von Services Dritter abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden und falsch, unvollständig oder beschädigt sind oder fehlen. „Services Dritter” sind in diesem Zusammenhang: Produkte, Anwendungen, APIs, Web-Hooks, Dienste, Software, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen Dritter, deren der Kunde sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Evaluierungsdiensten bedient oder die er über Mimecast Schnittstellen (“-API-Konnektoren”) anbindet, bzw. deren Anbindung er ermöglicht um den Evaluierungsdienst zu nutzen. Mimecast ist nicht für die Services Dritter verantwortlich und gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Services Dritter ab.
Services Dritter. Soweit Kundendaten von Services Dritter abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden, haftet Mimecast nicht für den Zustand dieser Kundendaten; dies gilt insbesondere für Kundendaten, die von Services Dritter abgerufen oder zur Verfügung gestellt werden und falsch, unvollständig oder beschädigt sind oder fehlen. „Services Dritter” sind in diesem Zusammenhang: Produkte, Anwendungen, APIs, Web-Hooks, Dienste, Software, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen Dritter, deren der Kunde sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Mimecast Services bedient oder die er über Mimecast Schnittstellen (“-API-Konnektoren”) anbindet, bzw. deren Anbindung er ermöglicht um den Service zu nutzen.
Services Dritter. Adobe Creative Cloud Express und Adobe Spark können Funktionen enthalten, die es dem Kunden gestatten, aus den Creative Cloud Express- und Spark-Benutzer-Interfaces heraus nach Inhalten von unabhängigen Services Dritter zu suchen und solche Inhalte direkt in Kundenprojekte (wie unten definiert) zu importieren. Creative Cloud Express und Spark gewähren nur aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit Zugang zu solchen Services Dritter. Einige Services Dritter oder Inhalte werden eventuell nur für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung angeboten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte Image Use Rights. Alle weiteren Anforderungen der Allgemeinen Bedingungen bezüglich der Nutzung von Drittanbietern finden Anwendung.
Services Dritter. Überträgt der Kunde oder ein IBM SaaS-Benutzer Inhalt an die Website eines Dritten oder an einen anderen Service, der mit IBM SaaS verlinkt oder über IBM SaaS zugänglich ist, erteilen der Kunde und der IBM SaaS-Benutzer IBM die Zustimmung zu dieser Übertragung des Inhalts, wobei eine derartige Interaktion ausschließlich zwischen dem Kunden und der Website oder dem Service des jeweiligen Dritten stattfindet. IBM übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Websites oder die Services Dritter.

Related to Services Dritter

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und