Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.2 Absatz 2 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben haben. Vom Zusageerfordernis nach Absatz 1 gelten folgende Ausnah- men:
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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de
Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.2 2.2.1.2 Absatz 2 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben habenha- ben. Vom Zusageerfordernis nach Absatz 1 gelten folgende Ausnah- men:
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Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.2 Absatz 2 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben haben. Vom Zusageerfordernis nach Absatz 1 gelten folgende Ausnah- men:.
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