Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.3.3 Absatz 3 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben ha- ben.
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Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.3.3 2.2.1.2 Absatz 3 2 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben ha- ben.
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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Zusageerfordernis. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Kran- kenhäusern, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlung durch- führen oder Rekonvaleszenten aufnehmen und die Voraussetzun- gen von Ziffer 2.2.3.3 2.2.1.2 Absatz 3 erfüllen, leisten wir nur, wenn wir vor Behandlungsbeginn eine →schriftliche Zusage gegeben ha- ben.
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