ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A - E eingeteilt (A.1 - E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf die- ses Element genannt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit der Angabe „entfällt“. Abschnitt A
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ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A - E eingeteilt (A.1 - E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf die- ses Element genannt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit der Angabe „entfällt“. Abschnitt A.
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ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung setzt sich Zusammenfassungen bestehen aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammenoffenzulegenden Angaben, die als „Elemente“ genannt bezeichnet werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte den Abschnitten A - bis E eingeteilt (A.1 - bis E.7)) aufgeführt. Diese Zusammenfassung enthält alle ElementeEle- mente, die für diese Art von Wertpapieren und den Emittenten in einer die Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich aufzunehmen sind. Da Weil einige Elemente nicht genannt aufgeführt werden müssen, können sich Lücken in der Nummerierung auftretenfortlaufenden Nummerie- rung der Elemente ergeben. Es kann seinSelbst wenn ein Element aufgrund der Art des Wertpapiers und aufgrund des Emit- tenten in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, hinsichtlich dieses Elements keine relevante Information in Bezug auf die- ses Element genannt angegeben werden kann. In diesem Fall erfolgt ist eine kurze Beschreibung des Elements zusammen mit der Angabe dem Hinweis „entfällt“. Abschnitt A“ in die Zusammenfassung aufgenommen worden.
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ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt werden. Diese Die Elemente sind durchnummeriert und in die Abschnitte A - A- E eingeteilt (A.1 - E.7A1-E7). Diese Die Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung Zusammen- fassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass Wenn keine Information für ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf die- ses einschlägiges Element genannt werden kann. In diesem Fall , erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit der die Angabe „entfälltent- fällt“. Abschnitt A.
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