Zusammensetzung des Vorstands Musterklauseln

Zusammensetzung des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands der Fraport AG. Das aktuelle Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gilt seit dem Geschäftsjahr 2020 und wurde auf der Hauptversamm- lung am 26. Mai 2020 mit einer Mehrheit von 94,2 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung.
Zusammensetzung des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Vorstand durchgängig aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. Die Dienstverträge von zwei Mitgliedern des Vorstands wurden auf eigenen Wunsch nicht verlängert, weswegen sie nicht mehr dem aktiven Vorstand der TUI AG angehören. Sie wurden durch neu hinzukommende Mitglieder ersetzt. • Xxxxxxxxx Xxxxxxx: CEO • Xxxxx Xxxxxxx: CEO Markets • Xxxxxxxxx Xxxx: CEO Hotels & Resorts, Cruises, Destination Experiences bis 31. Dezember 2020, CFO seit 1. Januar 2021 • Xxxxx Xxxxxxx: CSO, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021 • Xxxxxxx Xxxx: CHRO / Arbeitsdirektorin, Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2021 • Xxxxx Xxxxxxxxxxx: CIO • Xxxxxx Xxxxx: CFO, Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2020 • Xx. Xxxx Xxxxx: CHRO / Arbeitsdirektorin, Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2021
Zusammensetzung des Vorstands. (§ 8 der Satzung)
Zusammensetzung des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2022 setzte sich der Vorstand durchgängig aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. • Xxxxxxxxx Xxxxxxx: CEO • Xxxxx Xxxxxxx: CEO Markets & Airlines • Xxxxxxxxx Xxxx: CFO • Xxxxx Xxxxxxx: CSO • Xxxxxxx Xxxx: CPO / Arbeitsdirektorin • Xxxxx Xxxxxxxxxxx: CIO Auf Empfehlung des Präsidiums legt der Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Zudem überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Dabei werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt: • Verständlichkeit und Transparenz • wirtschaftliche Lage, Erfolg und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens • Verknüpfung des Aktionärsinteresses an Wertsteigerung und Gewinnausschüttung mit entsprechenden Leistungsanreizen für die Mitglieder des Vorstands • Wettbewerbsfähigkeit am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte • Angemessenheit und Orientierung an Aufgaben, Verantwortung und Erfolg jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, auch in einem relevanten Umfeld von vergleichbaren internationalen Unternehmen unter Berücksichtigung der typischen Praxis in anderen großen deutschen Gesellschaften • Koppelung eines wesentlichen Teils der Gesamtvergütung an die Erreichung anspruchsvoller langfristiger Erfolgsziele • angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Festvergütung und der erfolgsabhängigen Vergütung • Angemessenheit im horizontalen und vertikalen Vergleich Im Vergütungssystem und in den Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands festgelegt ist insbesondere, • wie für die einzelnen Mitglieder des Vorstands die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung), • welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben, • welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind, • welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht, • in welcher Form und wann das Mitglied des Vorstands über die variablen Vergütungsbeträge verfügen kann. Das Ende 2019 vom Aufsichtsrat beschlossene und von den Hauptversammlungen 2020 und 2021 gebilligte Vergütungssystem enthält zudem eine Compliance Malus- und Clawback- Regelung. Hiernach kann die Gesellschaft bei schwerwiegendem Verstoß des Be...