Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen variablen Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Firmentarifvertrag Für Die Arbeitnehmer Der, Firmentarifvertrag Für Die Arbeitnehmer Der, Basistarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbei- tergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten ver- einbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen variablen leistungsabhängigen variab- len Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbeitergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Basistarifvertrag, Manteltarifvertrag Für Die Arbeitnehmer
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbei- tergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven NettoentgeltsNettoent- gelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Tarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbei- tergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven NettoentgeltsNetto- entgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Basistarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält erhalten zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbeitergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten gekürz- ten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten Bruttomonatsentgelts Brut- tomonatsentgelts (ohne MehrarbeitÜberzeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen EntgeltbestandteileEntgeltbestand- teile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Tarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbeiter- geld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. des vereinbarten verein- barten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen Entgeltbestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Tarifvertrag
Zuschuss. Der Arbeitnehmer erhält zu der Summe aus dem gekürzten Monatsentgelt und dem Kurzar- beitergeld Kurzarbeitergeld einen Zuschuss. Dieser wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zu der Summe aus dem gekürzten gekürz- ten Monatsentgelt und dem Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis zu 80 v. H. Prozent des vereinbarten Bruttomonatsentgelts (ohne Mehrarbeit) einschließlich der leistungsabhän- gigen leistungsabhängigen variablen EntgeltbestandteileEntgelt- bestandteile, maximal jedoch bis zur Höhe von 100 v. H. Prozent des fiktiven Nettoentgelts, das er bei ungekürztem Monatsentgelt erhalten würde, erhält.
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Samples: Tarifvertrag