Common use of Zustandekommen des Vertrags Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrags ab. Der Anleger ist an das Vertragsangebot für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung (»Annahmefrist«) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesen). Nach dem Zustandekommen des Treuhandvertrags wird der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesen.

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Samples: www.fondsvermittlung24.de, www.schmidtner-gmbh.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung Auf der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder Internetdienstleistungsplattform www.buergerbetei- xxxxxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx hat die Emittentin ein rechts- verbindliches Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrags abNachrangdarlehens- vertrags abgegeben. Die Vertragserklärung der Emittentin ist von der Betreiberin der Internetdienstleistungsplattform (eue- co GmbH) als Erklärungsbote auf der Plattform www.buerger- xxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx eingestellt. Der Nachrangdarlehensvertrag wird durch die Anlegerin/den Anleger als registrierter Nutzer der Plattform www.buerger- xxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx rechtsverbindlich durch Anklicken des Buttons „Verbindlich investieren“ angenommen. Hierdurch kommt der Nachrangdarlehensvertrag zustande. Der Vertragsschluss wird durch die Emittentin gegenüber der Anlegerin/dem Anleger gesondert per E-Mail bestätigt. Der Gesamtpreis entspricht dem von der Anlegerin/dem An- leger gezeichneten Nachrangdarlehensbetrag. Die Mindest- zeichnungssumme beträgt € 500,00. Im Übrigen wird der Gesamtpreis, also die Höhe des Nachrangdarlehens, von der Anlegerin/vom Anleger im Zeichnungsschein festgelegt. Die Anlegerin/der Anleger kann höhere Beträge zeichnen. Die- se müssen durch € 500,00 ohne Rest teilbar sein. Die ent- sprechende Staffelung wird von der Anlegerin/vom Anleger im Zeichnungsschein getroffen. Der Höchstbetrag beträgt € 2.500,00. Der Anlegerin/dem Anleger werden von der Nachrangdar- lehensnehmerin oder dem Betreiber der Internetdienstleis- tungsplattform (Anlagevermittler) keine Kosten bzgl. der Fernkommunikation in Rechnung gestellt. Eigenen Aufwand, der bei der Anlegerin/beim Anleger aus Anlass der Gewährung des Nachrangdarlehens entsteht, etwa für Telefonate, Inter- net, Porti, Kosten des Geldverkehrs oder von ihr/ihm durch- geführte Maßnahmen zur Informationsbeschaffung, hat die Anlegerin/der Anleger selbst zu tragen. Dies gilt auch, wenn er anlässlich der Gewährung des Nachrangdarlehens externe Berater hinzuzieht, etwa einen Anlageberater oder Steuer- berater. Weitere, nicht bezifferbare Kosten können im Erbfall entstehen, wenn die Forderungen aus dem Nachrangdar- lehensvertrag auf Erben oder Vermächtnisnehmer der Anle- gerin/des Anlegers zu übertragen sind und diese sich mittels Erbschein oder sonstiger geeigneter Unterlagen gegenüber der Gesellschaft zu legitimieren haben. Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern er als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuer- pflichtig ist und seinen Nachrangdarlehensvertrag im Privat- vermögen hält. Die Einkünfte werden mit 25,00 % Kapitaler- tragsteuer zzgl. ggf. bis zu 5,50 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der An- leger; sie wird durch die Emittentin vor Auszahlung der Zinsen einbehalten und an das Vertragsangebot für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung (»Annahmefrist«) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesen). Nach dem Zustandekommen des Treuhandvertrags wird der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassenFinanzamt abgeführt. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnis- sen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fra- gen sollte der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwieseneinen steuerlichen Berater einschalten.

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Samples: buergerbeteiligung.stadtwerke-muenster.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung Der Kunde gibt gegenüber der ebase eine ihn bindende Erklärung auf Ab- schluss des Kontovertrags ab, indem er das ausgefüllte und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder unterzeich- nete Formular auf „Eröffnung eines Tagesgeld- und/oder Festgeldkontos mit Konto flex“ an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrags abdie ebase – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung und Legitimationsprüfung – übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Anleger Kontovertrag kommt erst durch die Annahme des Kundenantrags durch die ebase zustande. Über die Annahme wird der Kunde schriftlich informiert. Gegenstand des Vertrags ist an die Kontoführung eines Festgeldkontos bei der ebase. Der Kunde kann das Vertragsangebot Festgeldkonto zur Geldanlage nutzen. Das Festgeldkonto wird nur auf Guthabenbasis geführt. Das Festgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto mit einer festen Lauf- zeit und festgeschriebener Guthabenverzinsung und dient dem Zweck der zeitlich befristeten Termineinlage mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Festlaufzeit. Das Festgeldkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen und bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Es besteht nicht die Möglichkeit, das Festgeldkonto zu überziehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf das Festgeldkonto sind nicht möglich. Ein- oder Auszahlungen auf das bzw. vom Festgeldkonto sind grundsätz- lich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Die gewünschte Umbuchung des Anlagebetrags erfolgt automatisch im Zuge der Fest- geldkontoeröffnung. Schecks werden für Festgeldkonten nicht ausgegeben und auch nicht von der ebase eingelöst. Ferner erbringt die ebase die in den Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt) sowie die unter den Punkten „Regelungen zum Konto flex“ und „Regelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) (nachfolgend „Sonderbedingungen für Konten“ genannt) beschriebenen Dienstleistungen. Der Kunde schuldet der ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Wei- tere Entgelte für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanz- dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der Beitrittserklärung European Bank for Financial Services GmbH (»Annahmefrist«ebase®) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb nachfolgend „Preis- und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesenLeistungsverzeichnis“ genannt). Nach dem Zustandekommen des Treuhandvertrags wird der Treuhänder im eigenen Nameninnerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung, aber für Rechnung des Anlegers uns mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesenderen Empfang.

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Samples: protura.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung Der Kunde gibt gegenüber der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot ebase eine ihn bindende Erklärung auf Abschluss des Treuhandvertrags Kontovertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular auf „Eröffnung eines Tagesgeld- und/oder Festgeldkontos mit Konto flex“ an die ebase – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung und Legitimationsprüfung – übermittelt und wenn dieses ihr zugeht. Der Anleger Kontovertrag kommt erst mit Annahme des Kundenantrags durch die ebase zustande. Über die Annahme wird der Kunde schriftlich informiert. Gegenstand des Vertrags ist an die Kontoführung eines Festgeldkontos bei der ebase. Der Kunde kann das Vertragsangebot Festgeldkonto zur Geldanlage nutzen. Das Fest- geldkonto wird nur auf Guthabenbasis geführt. Das Festgeldkonto ist ein auf EUR lautendes Konto mit einer festen Laufzeit und festgeschriebener Guthabenverzinsung und dient dem Zweck der zeitlich befristeten Termineinlage mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Fest- laufzeit. Das Festgeldkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zah- lungsverkehrsvorgängen und bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Es besteht nicht die Möglichkeit, das Festgeldkonto zu überziehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf das Festgeldkonto sind nicht möglich. Ein- oder Auszahlungen auf das bzw. vom Festgeldkonto sind grundsätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Die gewünschte Umbuchung des Anlagebetrags erfolgt automatisch im Zuge der Festgeldkontoeröffnung. Schecks werden für Festgeldkonten nicht ausgegeben und auch nicht von der ebase eingelöst. Ferner erbringt die ebase die in den Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt) sowie die unter den Punkten „Regelungen zum Konto flex“ und „Regelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) (nach- folgend „Sonderbedingungen für Konten“ genannt) beschriebenen Dienstleis- tungen. Der Kunde schuldet der ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Weitere Ent- gelte für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung (»Annahmefrist«) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesen). Nach dem Zustandekommen des Treuhandvertrags wird der Treuhänder im eigenen NamenRahmen des Kontovertrags erbrachten Finanzdienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. • Kontoführung Die ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Bereitstel- lung und Führung des Festgeldkontos, aber durch Gutschrift der Einlage auf dem Festgeldkonto und durch Zinsgutschrift auf dem Konto flex oder – je nach Vereinbarung – dem Festgeldkonto gemäß Punkt „Einlagenbestätigung/ Online-Kontoauszüge“ des Punktes „Regelungen zum Festgeldkonto“ der Sonderbedingungen für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, Konten. Die ebase wird dem Kunden über die erstmalige Einlage postalisch eine Ein- lagenbestätigung und zusätzlich einen Online-Kontoauszug erteilen. Ebenso erhält der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, Kunde bei jeder neuen Festgeldanlage und bei jeder Prolongation postalisch eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen neue Einlagenbestätigung und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesenerneut einen Online-Konto- auszug.

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Samples: www.fondsclever.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung Der Kunde gibt gegenüber der ebase eine ihn bindende Erklärung auf Ab- schluss des Kontovertrags ab, indem er das ausgefüllte und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder unterzeich- nete Formular auf „Eröffnung eines Tagesgeld- und/oder Festgeldkontos mit Konto flex“ an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrags abdie ebase – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung und Legitimationsprüfung – übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Anleger Kontovertrag kommt erst durch die Annahme des Kundenantrags durch die ebase zustande. Über die Annahme wird der Kunde schriftlich informiert. Gegenstand des Vertrags ist an die Kontoführung eines Tagesgeldkontos bei der ebase. Der Kunde kann das Vertragsangebot Tagesgeldkonto zur Geldanlage nutzen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Das Tagesgeldkonto wird grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt. In der Regel nutzt der Kunde das Tagesgeldkonto zum Zwecke der kurz- fristigen Liquiditätsanlage. Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lauten- des, in laufender Rechnung (Kontokorrent) geführtes Konto mit täglicher Fälligkeit und variabler Guthabenverzinsung. Das Tagesgeldkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen und bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Die ebase stellt dem Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres einen Kontoauszug mit Rech- nungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Auslagen“ der Kontobedingungen und nach Punkt „Verrechnungsklausel“ der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) verrechnet. Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form zur Ver- fügung gestellt. Der Kunde schuldet der ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Wei- tere Entgelte für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanz- dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der Beitrittserklärung European Bank for Financial Services GmbH (»Annahmefrist«ebase®) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb nachfolgend „Preis- und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesenLeistungsverzeichnis“ genannt). Nach • Kontoführung Die ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Zustandekommen Kontovertrag durch Be- reitstellung und Führung des Treuhandvertrags wird Tagesgeldkontos. Verfügungen über das Guthaben sind nur bis zur Höhe des Guthabens auf dem Tagesgeldkonto zulässig; es besteht somit nicht die Möglichkeit, das Tagesgeldkonto zu überziehen. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Tages- geldkonto weiterhin bestehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf das Tagesgeldkonto sind nicht möglich. Ein- oder Auszahlungen auf das bzw. vom Tagesgeldkonto sind grund- sätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Schecks werden für Tagesgeldkonten nicht ausgegeben und auch nicht von der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesenebase eingelöst.

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Samples: protura.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung Der Kunde gibt gegenüber der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot ebase eine ihn bindende Erklärung auf Abschluss des Treuhandvertrags Kontovertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular auf „Eröffnung eines Tagesgeld- und/oder Festgeldkontos mit Konto flex“ an die ebase – nach ggf. erforderlicher Identitätsprüfung und Legitimationsprüfung – übermittelt und wenn dieses ihr zugeht. Der Anleger Kontovertrag kommt erst mit Annahme des Kundenantrags durch die ebase zustande. Über die Annahme wird der Kunde schriftlich informiert. Gegenstand des Vertrags ist an die Kontoführung eines Tagesgeldkontos bei der ebase. Der Kunde kann das Vertragsangebot Tagesgeldkonto zur Geldanlage nutzen. Es gibt kei- ne Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Das Tagesgeldkonto wird grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt. In der Regel nutzt der Kunde das Tagesgeldkonto zum Zweck der kurzfristigen Liquiditätsanlage. Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lautendes, in laufender Rechnung (Kontokorrent) geführtes Konto mit täglicher Fälligkeit und variab- ler Guthabenverzinsung. Das Tagesgeldkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen und bietet somit keine Zahlungsver- kehrsfunktionen. Die ebase stellt dem Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres einen Kontoauszug mit Rechnungsab- schluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen entsprechend Punkt „Zin- sen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ der Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH [ebase®] für Privatanleger [nach- folgend „Kontobedingungen“ genannt] sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Ser- vices GmbH [ebase®] für Privatanleger [nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbe- dingungen der ebase“ genannt]) verrechnet. Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form zur Verfügung ge- stellt. Der Kunde schuldet der ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Weitere Ent- gelte für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanzdienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der Beitrittserklärung European Bank for Financial Services GmbH (»Annahmefrist«ebase ®) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb nach- folgend „Preis- und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesenLeistungsverzeichnis“ genannt). Nach • Kontoführung Die ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Zustandekommen Kontovertrag durch Bereitstel- lung und Führung des Treuhandvertrags wird Tagesgeldkontos. Verfügungen über das Guthaben sind nur bis zur Höhe des Guthabens auf dem Tagesgeldkonto zulässig; es besteht somit nicht die Möglichkeit, das Tagesgeldkonto zu überziehen. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Tagesgeldkonto weiterhin bestehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf das Tagesgeldkonto sind nicht mög- lich. Ein- oder Auszahlungen auf das bzw. vom Tagesgeldkonto sind grundsätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Schecks werden für Tagesgeldkonten nicht ausgegeben und auch nicht von der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesenebase eingelöst.

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Samples: www.fondsclever.de

Zustandekommen des Vertrags. Durch Unterzeichnung und Übermittlung Der Kunde gibt gegenüber der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger, der sich zunächst ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder an der Investmentgesellschaft beteiligen kann, gegenüber dem Treuhänder ein Angebot ebase eine ihn bindende Erklärung auf Abschluss des Treuhandvertrags Kontovertrags ab, indem er das ausgefüllte und unter- zeichnete Formular auf „Eröffnung eines Tagesgeld- und/oder Festgeld- xxxxxx mit Konto flex“ an die ebase – nach ggf. erforderlicher Identitäts- prüfung und Legitimationsprüfung – übermittelt und wenn dieses ihr zugeht. Der Anleger Kontovertrag kommt erst mit Annahme des Kundenantrags durch die ebase zustande. Über die Annahme wird der Kunde schriftlich informiert. Gegenstand des Vertrags ist an die Kontoführung eines Tagesgeldkontos bei der ebase. Der Kunde kann das Vertragsangebot Tagesgeldkonto zur Geldanlage nutzen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Das Tagesgeldkonto wird grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt. In der Regel nutzt der Kunde das Tagesgeldkonto zum Zweck der kurz- fristigen Liquiditätsanlage. Das Tagesgeldkonto ist ein auf EUR lauten- des, in laufender Rechnung (Kontokorrent) geführtes Konto mit täglicher Fälligkeit und variabler Guthabenverzinsung. Das Tagesgeldkonto dient nicht der Abwicklung von allgemeinen Zahlungsverkehrsvorgängen und bietet somit keine Zahlungsverkehrsfunktionen. Die ebase stellt dem Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres einen Kontoauszug mit Rech- nungsabschluss zur Verfügung. Dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen nach Punkt „Zinsen/Entgelte/Ersatz von Aufwendungen“ der Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt) sowie dem Punkt „Verrechnungsklausel“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) für Privat- anleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) verrechnet. Die Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form zur Ver- fügung gestellt. Der Kunde schuldet der ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Wei- tere Entgelte für die Dauer von 90 Tagen nach Unterzeichnung im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanz- dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der Beitrittserklärung European Bank for Financial Services GmbH (»Annahmefrist«ebase ®) gebunden, es sei denn, er macht hinsichtlich der Beitrittserklärung fristgerecht von seinem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch. Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn der Treuhandkommanditist das Angebot des beitrittswilligen Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags innerhalb der Annahmefrist annimmt, wobei der Anleger auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet (hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel 7.5.2 »Vertrieb nachfolgend „Preis- und Zeichnungsstelle«, Seite 59 verwiesenLeistungsverzeichnis“ genannt). Nach • Kontoführung Die ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Zustandekommen Kontovertrag durch Be- reitstellung und Führung des Treuhandvertrags wird Tagesgeldkontos. Verfügungen über das Guthaben sind nur bis zur Höhe des Guthabens auf dem Tagesgeldkonto zulässig; es besteht somit nicht die Möglichkeit, das Tagesgeldkonto zu überziehen. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Tages- geldkonto weiterhin bestehen. Ein- oder Auszahlungen von Bargeld auf das Tagesgeldkonto sind nicht möglich. Ein- oder Auszahlungen auf das bzw. vom Tagesgeldkonto sind grund- sätzlich nur zugunsten bzw. zulasten des Konto flex möglich. Schecks werden für Tagesgeldkonten nicht ausgegeben und auch nicht von der Treuhänder im eigenen Namen, aber für Rechnung des Anlegers mit Wirkung zum jeweiligen nächsten Monatsersten, der auf die Erfüllung der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft genannten Voraussetzungen (insbesondere fristgerechte Zahlung der Pflichteinlage zuzüglich Ausgabeaufschlag durch den Anleger) folgt, eine der Pflichteinlage des Anlegers entsprechende Kommanditbeteiligung an der Investmentgesellschaft erwerben. Der Anleger ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses als Treugeber jederzeit berechtigt, seinen Anteil an der Investmentgesellschaft direkt zu übernehmen und sich damit als Kommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhandvertrag als Beteiligungsverwaltungsvertrag fort. Der Treuhänder nimmt die Rechte der Direktkommanditisten dann nur noch als Beteiligungsverwalter im Wege der offenen Stellvertretung wahr. Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung vereinbarten Beteiligungsbetrag zzgl. Ausgabeaufschlag von 5 % zu leisten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu den Kosten wird auf Kapitel 6 »Kosten« ab der Seite 50 verwiesenebase eingelöst.

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Samples: fondsvermittlung24.de