Common use of Zustandekommen des Vertrags Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrags. Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich über- einstimmende Vertragserklärung (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Ver- tragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw. wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten haben. Ist der Erstbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht bezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich- tet. Vorbehaltlich Ihres Widerrufrechts nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags bis zum Ablauf von 1 Monat anzunehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstel- lung. Der Versicherungsschutz kann (weil z. B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgül- tigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen in Textform zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen zum Widerrufs- recht.

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