Common use of Zustandekommen des Vertrags Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrags. Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch übereinstim- mende Vertragserklärungen (Willenserklärungen) von Ihnen und uns zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Ta- gen widerrufen. Der Vertrag kommt durch den Antrag auf Versicherungsschutz sei- tens eines Vertragspartners und die Annahme dieses Antrages durch den anderen Vertragspartner zustande. Der Antragsteller hält sich an seinen Antrag 6 Wochen gebunden. Eine Antragsannahme erfolgt durch die Ausstellung eines Versiche- rungsscheins oder einer Annahmeerklärung oder durch die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Bei- trag rechtzeitig zahlen (siehe Ziffer 8). Sofern eine vorläufige Deckung nicht aufgrund gesetzlicher Vor- schrift oder gesonderter Vereinbarung besteht, beginnt der Versiche- rungsschutz für beantragte oder im elektronischen Weg erfasste nicht anfragepflichtige versicherte Risiken im Rahmen der für den Ge- schäftsbetrieb maßgebenden Grundsätze (Annahmerichtlinien) ab Einlangen des Antrages oder der vom Versicherungsnehmer be- kannt gegebenen elektronisch erfassten Daten in der Niederlassung für Deutschland oder der Generaldirektion der Oberösterreichischen Versicherung AG, frühestens jedoch ab dem beantragten Beginnzeit- punkt (Sofortschutz). Der Sofortschutz endet in allen Fällen mit Zu- standekommen des Versicherungsvertrages gemäß Punkt 2., wenn die Annahme des Antrages abgelehnt wird oder der Sofortschutz ge- kündigt wird, spätestens jedoch 6 Wochen nach Einlangen des An- trages in einer Geschäftsstelle der Oberösterreichischen Versiche- rung AG oder der elektronisch erfassten Daten in der Generaldirek- tion.

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