Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet). doğru olup olmadığını kontrol etmek zorundadır. Belgenin imzalanması sırasında hizmet ortağı tarafından imza kontrolü yapılmaz ve sözleşmeye dahil değildir.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet).
b.) Lieferfreiheit des DKV und der Servicepartner: Ungeachtet des eingeräumten Verfügungsrahmens sind weder DKV noch seine jeweiligen Servicepartner zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bzw. zum Abschluss einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst durch den Abschluss eines Einzelvertrags über die betreffende Vertragslieferung/-leistung. Insbesondere übernimmt DKV keine Haftung für die Liefer- und Leistungsfähigkeit der Servicepartner, gleich ob es sich um Direktlieferungen, Drittlieferungen oder Kommission handelt.
c.) Inhalt der Einzelverträge: – Drittlieferung und Kommission – In Fällen, in welchen sich die Direktlieferung mit den Servicepartnern nicht vereinbaren lässt, vermittelt DKV stattdessen deren Leistungsangebot; in diesem Fall werden die Lieferungen und Leistungen entweder unmittelbar von dem Servicepartner gegenüber dem Kunden erbracht und DKV erwirbt die hieraus entstehenden Forderungen gegenüber den Kunden entgeltlich von dem jeweiligen Servicepartner, der das LEO akzeptiert hat („Drittlieferung“) oder DKV erbringt die Lieferungen und Leistungen an den Kunden im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung des Servicepartners aufgrund entsprechender Verträge mit dem Servicepartner („Kommission“).
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt durch Verwendung der LEO gemäß dieser Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen nachfolgend gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet). Die jeweilige Waren- und Dienstleistungskategorie richtet sich nach den jeweils zwischen dem Kunden und DKV getroffenen Vereinbarungen für das dem Kunden überlassene LEO.
b.) Lieferfreiheit des DKV und der Servicepartner: Weder DKV noch seine jeweilige Servi- cestelle oder Servicepartner sind zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bzw. zum Abschluss einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst durch den Abschluss eines Einzelvertrags über die betreffende Vertragslieferung/-leistung. Insbesondere übernimmt DKV keine Gewähr für die Lieferfähigkeit der Servicepartner, gleich ob es sich um Direktlieferungen oder Drittlie- ferungen handelt.
c.) Inhalt der Einzelverträge: – Direktlieferung – Lieferungen und Leistungen erfolgen grund- sätzlich im Namen und für Rechnung von DKV aufgrund entsprechender Verträge mit den Servicepartnern („Direktlieferung“). Die Servicestelle ist nicht berechtigt, mit Wirkung für DKV und zu dessen Lasten Erweiterungen des gesetzlichen Leistungsumfangs oder Abweichungen von diesen AGB-DKV zu vereinbaren und/oder Garantien mit Wirkung für DKV abzugeben.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der SVG-Karte gemäß dieser Vertragsbedingungen bei den angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen nachfolgend gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet).
b) Lieferfreiheit der SVG und der Servicepartner: Weder SVG noch die jeweilige Servicestelle oder Servicepartner sind zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bzw. zum Abschluss einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst durch den Abschluss eines Einzelvertrags über die betreffende Vertragslieferung/-leistung. Insbesondere übernimmt SVG keine Gewähr für die Lieferfähigkeit der Servicepartner, gleich ob es sich um Direktlieferungen oder Dritt- lieferungen handelt.
c) Inhalt der Einzelverträge:
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß der Vertragsbedingungen bei LUNADIS angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet).
b.) Lieferfreiheit der LUNADIS und der Servicepartner: Ungeachtet des eingeräumten Verfügungsrahmens sind weder LUNADIS noch ihre jeweiligen Servicepartner zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bzw. zum Abschluss einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst durch den Abschluss eines Einzelvertrags über die betreffende Vertragslieferung/-leistung. Insbesondere übernimmt LUNADIS keine Haftung für die Liefer- und Leistungsfähigkeit der Servicepartner, gleich ob es sich um Direktlieferungen, Drittlieferungen oder Kommission handelt.
c.) Inhalt der Einzelverträge: – Direktlieferung – Lieferungen und Leistungen an den Kunden erfolgen durch LUNADIS im eigenen Namen und für eigene Rechnung („Direktlieferung“), sofern LUNADIS dem Kunden die Leistung als eigene Leistung anbietet. Die Waren oder Leistungen, die LUNADIS bei Direktlieferungen dem Kunden verkauft oder ihm gegenüber erbringt, bezieht LUNADIS vom Servicepartner. Sofern es hierzu noch eines Vertragsabschlusses bedarf, etwa für den Einzelabruf unter einem zwischen LUNADIS und dem Servicepartner bestehenden Rahmenvertrag, wird LUNADIS beim Abschluss des Einzelvertrages mit dem Servicepartner durch den Kunden vertreten. Zugleich verkauft LUNADIS bei Direktlieferungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung dem Kunden die Ware bzw. erbringt gegenüber dem Kunden die Leistung, die LUNADIS vom Servicepartner bezieht. Sofern es hierzu noch eines Vertragsabschlusses mit dem Kunden bedarf, wird LUNADIS beim Abschluss des Vertrages mit dem Kunden vom Servicepartner vertreten. Der Servicepartner ist nicht berechtigt, mit Wirkung für LUNADIS und zu deren Lasten Erweiterungen des gesetzlichen Leistungsumfangs oder Abweichungen von diesen AGB-LUNADIS zu vereinbaren und/oder Garantien mit Wirkung für LUNADIS abzugeben. – Drittlieferung und Kommission – In allen anderen Fällen vermittelt LUNADIS das Leistungsangebot der Servicepartner,
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern opgesteld, met name of de gegevens aangaande de ontvangen leveringen en diensten en hun soort, hoeveelheid en/of prijs correct zijn. Na ondertekening controleert de servicepartner de handtekening niet en deze vormt ook geen integraal onderdeel van het contract.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern lydraštis, jj pasirašo LEO naudotojas, jei tai techniškai numatyta. Prieš pasirašydamas, XXX naudotojas privalo patikrinti, ar operaciją kortele patvirtinantis dokumentas / lydraštis yra teisingai užpildytas, visų pirma, ar jame nurodyta informacija apie jsigytų xxxxxx xx xxxxxxxx xxxx, xxxxx xx (xxxx) xxxxxx xxx xxxxxx. Xxxxxxxxxx operacijų dokumentus, aptarnavimo partneriai parašų netikrina ir tai nėra sutarties objektas.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern prezzo delle forniture o servizi ricevuti. La firma della ricevuta non sarà verificata dal partner di servizio; detta firma non è oggetto contrattuale.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt, durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei DKV angeschlossenen Servicepartnern devra vérifier l’exactitude du justificatif/bon de livraison, en particulier les données concernant les livraisons et prestations obtenues par rapport à la désignation, la quantité et/ou le prix. Il n’y a pas de vérification de la signature par le Partenaire de Service DKV lors de la signature du justificatif et cela n’est pas contractuel.
Zustandekommen einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen a.) Bezugsberechtigung: Der Kunde ist berechtigt durch Verwendung der LEO gemäß den Vertragsbedingungen bei LUNADIS angeschlossenen Servicepartnern bargeldlos bestimmte Waren und Dienstleistungen zu erwerben bzw. in Anspruch zu nehmen (Waren und Dienstleistungen gemeinsam als „Lieferungen und Leistungen“ bezeichnet).
b.) Lieferfreiheit der LUNADIS und der Servicepartner: Ungeachtet des eingeräumten Verfügungsrahmens sind weder LUNADIS noch ihre jeweiligen Servicepartner zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bzw. zum Abschluss einzelner Verträge zum Bezug von Lieferungen und Leistungen durch den Kunden verpflichtet. Eine solche Verpflichtung entsteht erst durch den Abschluss eines Einzelvertrags über die betreffende Vertragslieferung/-leistung. Insbesondere übernimmt LUNADIS keine Haftung für die Liefer- und Leistungsfähigkeit der Servicepartner, gleich ob es sich um Direktlieferungen, Drittlieferungen oder Kommission handelt.
c.) Inhalt der Einzelverträge – Drittlieferung und Kommission – – Direktlieferung –