Zustimmung zur Verwendung des Prospektes Musterklauseln

Zustimmung zur Verwendung des Prospektes. Die Emittentin erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieses Prospektes samt aller durch Verweis aufgenommenen Dokumente und allfälliger Nachträge für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Teilschuldverschreibungen durch einen oder mehrere in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Finanzintermediären. Die Emittentin erklärt, die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich solcher späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Teilschuldverschreibungen zu übernehmen Für Handlungen oder Unterlassungen von Finanzintermediären übernimmt die Emittentin keine Haftung. Eine solche Einwilligung kann einem oder mehreren (Einzelzustimmungen) bestimmten Platzeuren und/oder Finanzintermediären für die Dauer der Gültigkeit dieses Prospekts – sohin bis zum Ablauf von 12 Monaten ab dem Datum dieses Prospektes – und neben der Republik Österreich für die Mitgliedstaaten erteilt werden, in die der Prospekt notifiziert wird. Die Emittentin ist berechtigt, ihre Zustimmung jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Die Angebotsfrist, innerhalb der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung von Teilschuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, ist in den Endgültigen Bedingungen festzulegen und endet spätestens mit dem Ende der Gültigkeit dieses Prospekts. Diese Zustimmung der Emittentin setzt voraus, dass jeder Platzeur und/oder Finanzintermediär die in diesem Prospekt und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Bedingungen und Verkaufsbeschränkungen sowie alle anwendbaren Verkaufsbeschränkungen einhält. Die Verteilung dieses Prospekts, etwaiger Nachträge zu diesem Prospekt und der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sowie das Angebot, der Verkauf und die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen können in bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt sein. Jeder Platzeur und/oder Finanzintermediär und/oder jede Person, in deren Besitz sich dieser Prospekt, sowie etwaige Nachträge zu diesem Prospekt und die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen befinden, müssen sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Die Emittentin behält sich das Recht vor, ihre Zustimmung zur Verwendung dieses Prospekts in Bezug auf bestimmte Platzeure und/oder Finanzintermediär zu widerrufen. Der Prospekt darf potenziellen Anlegern nur zusammen mit allenfalls vorher veröffentlichten Nachträgen weitergegeben werden. Jeder Nachtrag zum Prospekt kann auf der Internetseite xxxxx://xxx...
Zustimmung zur Verwendung des Prospektes. Der Emittent und der Anbieter stimmen der Verwendung des Basis- prospekts für ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Deutsch- land, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg ("Öffentliches Ange- bot") zu (generelle Zustimmung). Angabe der Angebotsfrist für Weiterveräußerung durch Finanzintermediäre Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wert- papiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gül- tigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") erfolgen. Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist Diese Zustimmung durch den Emittenten und den Anbieter erfolgt un- ter den Bedingungen, dass (i) der Basisprospekt und die Endgültigen Angebotsbedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung des Basisprospekts und der End- gültigen Angebotsbedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Hinweis, dass Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs von diesem zur Verfügung zu stellen sind Erfolgt das Angebot für den Erwerb von Wertpapieren durch einen Finanzintermediär, sind die Informationen über die Bedingungen des Angebots von dem jeweiligen Finanzintermediär zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen.
Zustimmung zur Verwendung des Prospektes. Die Emittentin hat keine generelle Zustimmung gemäß Art 3 Absatz 2 ii) der Prospekt-Richtlinie zur Verwendung des gegenständlichen Prospektes für Angebote durch Dritte / Finanzintermediäre erteilt. Die Emittentin behält sich vor, anlässlich des Angebotes / der Begebung einer konkreten Serie / Tranche entweder durch Nachtrag zum Basis-Prospekt oder durch Aufnahme einer entsprechenden schriftlichen Erklärung im Konditionenblatt der Endgültigen Bedingungen (Teil IV, Punkt 5.4.3.) Berechtigte (Finanzintermediäre) sowie deren Identität (Name, Adresse) sowie Dauer von deren Berechtigung (Angebotsfrist) zu benennen. Die Emittentin wird eine solche Zustimmung nur für Mitgliedstaaten erteilen. Eine Spezifikation erfolgt in den Endgültigen Bedingungen der entsprechenden Serie/Tranche. Die Emittentin übernimmt die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch jene im Nachtrag oder in den Endgültigen Bedingungen einer bestimmten Serie / Tranche spezifizierten Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten haben. Falls ein von der Emittentin autorisierter Finanzintermediär ein Angebot macht, hat dieser die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten. Veröffentlichungen betreffend etwaige neue Informationen zu von der Emittentin autorisierten Finanzintermediären erfolgen auf der Website der Emittentin xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx.
Zustimmung zur Verwendung des Prospektes. Die Emittentin erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieses Prospektes durch Fi- nanzintermediäre sowie zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapie- ren durch Finanzintermediäre ab einen Werktag nach der Veröffentlichung des Prospektes bis zum Ende der Angebotsfrist der Wertpapiere, das heißt bis zwölf Monate nach der Billigung des Prospek- tes, in der Bundesrepublik Deutschland und erklärt diesbezüglich, dass er die Haftung für den Inhalt des Prospektes auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Wertpapiere übernimmt. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft, kann jedoch jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.
Zustimmung zur Verwendung des Prospektes. Die Emittentin hat ausschließlich der ACON Actienbank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx- chen die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung dieses Prospekts ab Veröffentlichung des Prospekts bis zum voraussichtlichen Ende der Angebotsfrist am 21. November 2014 in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich erteilt und erklärt diesbezüglich, dass sie die Haftung für den Inhalt des Prospekts auch hin- sichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen übernimmt. Die Zustimmung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Für den Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, wird er die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen unterrichten.