Common use of Zustimmung zur Verwendung des Prospekts Clause in Contracts

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im SekundärmarktSinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short®, DivDAX®, MDAX®, TecDAX®, X-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx DAX®: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX®, DivDAX®, MDAX®, TecDAX®, X-DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short®", "DivDAX®", "MDAX®", "TecDAX®", "X-IndizesDAX®" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Samples: fr.citifirst.com, de.citifirst.com

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz (''WpPG'') erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Samples: de.citifirst.com, fr.citifirst.com

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Nasdaq-100®: xxx.xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Samples: fi.citifirst.com

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. IInternetseite: xxx.xxxx.xxx.xx Der Emittent beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen. Der Emittent wird weitere im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt Einzelnen in den Optionsscheinbedingungen genannte Bekanntmachungen veröffentlichen. Beispiele für solche Veröffentlichungen sind Anpassungen der Emittent eine Vertriebsprovision Ausstattungsmerkmale infolge von Anpassungen in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich Bezug auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das KonzeptBasiswert, die Artsich beispielsweise auf die Bedingungen zur Berechnung des Auszahlungsbetrages oder einen Austausch des Basiswerts auswirken können. Ein weiteres Beispiel ist die vorzeitige Rückzahlung der Optionsscheine infolge der Unmöglichkeit einer Anpassung. Bekanntmachungen unter diesen Optionsscheinbedingungen werden grundsätzlich auf der Website des Emittenten veröffentlicht. Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erfolgen diese gegebenenfalls zusätzlich an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftungjeweils vorgeschriebener Stelle.

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Samples: se.citifirst.com

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,93 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x2 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x2 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,46 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x9 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x9 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,04 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x4 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x4 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,01 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x10 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x10 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,95 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x4 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x4 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im SekundärmarktSinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von S&P Dow Jones Indices LLC (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx S & P 500®: xxx.xxxxxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAXS & P 500® Leveraged- Index Der S&P 500 Index ist ein Produkt von S&P Dow Jones Indices LLC ("SPDJI") und Short-Indizes "DAXwurde für den Gebrauch durch Citigroup Global Markets Europe AG lizenziert. Standard & Poor’s®, S&P® Leveraged- und Short-Indizes" S&P 500® sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG Handelsmarken von Standard & Poor’s Financial Services LLC (Lizenzgeber"S&P"), und Dow Jones® ist eine eingetragene Handelsmarke von Dow Jones Trademark Holdings LLC ("Dow Jones"). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung Diese Handelsmarken wurden für die Richtigkeit der Indizesden Gebrauch durch SPDJI lizenziert und für bestimmte Zwecke von Citigroup Global Markets Europe AG weiterlizenziert. Die auf Optionsscheine bzw. Zertifikate werden weder von SPDJI noch von Xxx Xxxxx, S&P oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen (zusammengefasst als "S&P Dow Jones Indices" bezeichnet) gesponsert, indossiert, verkauft oder beworben. S&P Dow Jones Indices gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien gegenüber den Indizes basierenden Eigentümern der Optionsscheine/Zertifikate werden oder gegenüber der Öffentlichkeit in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertBezug auf die Ratsamkeit einer Investition in Wertpapiere im Allgemeinen oder Optionsscheine/Zertifikate im Besonderen oder in Bezug auf die Fähigkeit des S&P 500 Index ab, herausgegebengenerelle Marktentwicklungen zu verfolgen. Die einzige Beziehung von S&P Dow Jones Indices zu Citigroup Global Markets Europe AG im Hinblick auf den S&P 500 Index besteht aufgrund des Lizenzierens von Index sowie bestimmten Handelsmarken, verkauft Dienstleistungsmarken und/oder beworben Handelsnamen von S&P Dow Jones Indices oder ihren Lizenzgebern. Der S&P 500 Index wird von S&P Dow Jones Indices ohne Berücksichtigung von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Optionsscheine/Zertifikate bestimmt, zusammengestellt und berechnet. S&P Dow Jones Indices hat keinerlei Verpflichtung, bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung des S&P 500 Index die Bedürfnisse von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Eigentümer der Optionsscheine/Zertifikate zu berücksichtigen. S&P Dow Jones Indices ist nicht für die Bestimmung der Preisgestaltung und der Lizenzgeber Mengen der Optionsscheine/Zertifikate oder des Zeitrahmens von Emission oder Verkauf der Optionsscheine/Zertifikate oder für die Bestimmung oder Berechnung der Formel, nach der die Optionsscheine/Zertifikate je nach Sachlage in Bargeld umgewandelt, herausgegeben oder eingelöst werden sollen, verantwortlich und hat auch nicht daran teilgenommen. S&P Dow Jones Indices übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungVerpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Vermarktung oder mit dem Handel der Optionsscheine/Zertifikate. Es wird nicht gewährleistet, dass Investitionsprodukte auf der Grundlage des S&P 500 Index die Index-Entwicklung korrekt verfolgen oder positive Anlagerenditen erwirtschaften. S&P Dow Jones Indices LLC ist kein Anlageberater. 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S&P DOW JONES INDICES GARANTIERT NICHT DIE GEEIGNETHEIT, EXAKTHEIT, RECHTZEITIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES S&P 500 INDEX ODER IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN ODER KOMMUNIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH ZUGEHÖRIGER MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER KOMMUNIKATIONEN (ZU DENEN AUCH ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONEN GEHÖREN). S&P DOW JONES INDICES HAFTET NICHT FÜR IRGENDWELCHE DARIN ENTHALTENEN FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN UND LEISTET AUCH KEINERLEI SCHADENERSATZ. S&P DOW JONES INDICES LEISTET IN KEINEM FALL AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHR HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW. GEBRAUCH ODER DER ERGEBNISSE, DIE VON CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, DEN EIGENTÜMERN DER OPTIONSSCHEINE/ZERTIFIKATE ODER ANDEREN PERSONEN BZW. ORGANISATIONEN AUS DEM GEBRAUCH DES S&P 500 INDEX ERZIELT WERDEN SOLLEN, ODER HINSICHTLICH IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN, WOBEI JEGLICHE DIESBEZÜGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEHENDEN HAFTET S&P DOW JONES INDICES IN KEINEM FALL FÜR MITTELBARE, KONKRETE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FÜR STRAFSCHADENERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ENTGANGENEN GEWINNEN, HANDELSVERLUSTEN ODER DES VERLUSTES VON ZEIT ODER FIRMENWERT, AUCH WENN DAS UNTERNEHMEN VON EINEM MÖGLICHEN EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN KENNTNIS GEHABT HAT, UND ZWAR WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER DERGLEICHEN. ES EXISTIEREN KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN AUS VERTRÄGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN S&P DOW JONES INDICES UND CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, MIT AUSNAHME DER LIZENZGEBER VON S&P DOW JONES INDICES.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,99 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate Wertpapiere werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,05 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx/xx-xxxxxxx Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. Sinne der Verordnung (EGEU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Bloomberg Index Services Limited (''Administrator'') bereit gestellt. April 2004, Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Lizenznehmer, Administrator nicht aber auch in dem von der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Europäischen Wertpapier- und ShortMarktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Indizes "DAX® Leveraged- Verordnung erstellten und Short-Indizes" sind eingetragene Marken geführten Register der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben Administratoren und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungBenchmarks eingetragen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,02 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu 4%verstehen, die Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,42 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x10 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x10 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: − der von Wertpapieren, des Inhabers von Wertpapiere oder jeglicher anderer Person in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben Verbindung mit der Nutzung des Index und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich mit den im Index enthaltenen Daten erzielten und nicht erreichten Ergebnisse; − der Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit des Index und der darin enthaltenen Daten; − der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Nutzung des Index und der darin enthaltenen Daten; − die Performance der Wertpapiere im Allgemeinen. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei HaftungGewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in Kenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,05 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu 4%verstehen, die Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,60 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Sämtliche InformationenInternetseite: xxxxxxxx.xx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, insbesondere betreffend das Konzeptwie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu verstehen, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschriebenzu verkaufen. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die Die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Dreiteiligen Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Sowohl der anfängliche Ausgabepreis als auch die während der Laufzeit der Optionsscheine vom Emittenten gestellten An- und Verkaufspreise werden auf Grundlage von theoretischen Preisbildungsmodellen berechnet. Dabei werden die An- und Verkaufspreise für die Optionsscheine unter anderem in Abhängigkeit von dem finanzmathematischen Wert der Optionsscheine, den Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme sowie unter Ertragsgesichtspunkten festgelegt. Siehe auch unter "Risiko im Zusammenhang mit der Berechnung der Preise für die Optionsscheine" und "4. Risiko von Interessenkonflikten", jeweils im Abschnitt "I. Risikofaktoren von Optionsscheinen". Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxxxxxxx.xx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz (''WpPG'') erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 2,06 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x9 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x9 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,54 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x3 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x3 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,21 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate Wertpapiere werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,93 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x6 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x6 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im SekundärmarktSinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von S&P Dow Jones Indices LLC (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Dow Jones Industrial Average: xxx.xxxxxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAXDer "Dow Jones Industrial Average" ist ein Produkt von S&P Dow Jones Indices LLC ("SPDJI") und wurde für den Gebrauch durch Citigroup Global Markets Europe AG lizenziert. Standard & Poor’s® Leveraged- und Short-Indizes "DAXS&P® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG Handelsmarken von Standard & Poor’s Financial Services LLC (Lizenzgeber"S&P"), und DJIA®, The Dow®, Dow Jones® und Dow Jones Industrial Average sind Handelsmarken von Dow Jones Trademark Holdings LLC ("Dow Jones"). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung Diese Handelsmarken wurden für die Richtigkeit der Indizesden Gebrauch durch SPDJI lizenziert und für bestimmte Zwecke von Citigroup Global Markets Europe AG weiterlizenziert. Die auf Optionsscheine bzw. Zertifikate werden weder von SPDJI noch von Xxx Xxxxx, S&P oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen (zusammengefasst als "S&P Dow Jones Indices" bezeichnet) gesponsert, indossiert, verkauft oder beworben. S&P Dow Jones Indices gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien gegenüber den Indizes basierenden Eigentümern der Optionsscheine/Zertifikate werden oder gegenüber der Öffentlichkeit in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertBezug auf die Ratsamkeit einer Investition in Wertpapiere im Allgemeinen oder Optionsscheine/Zertifikate im Besonderen oder in Bezug auf die Fähigkeit des Dow Jones Industrial Average ab, herausgegebengenerelle Marktergebnisse zu verfolgen. Die einzige Beziehung von S&P Dow Jones Indices zu Citigroup Global Markets Europe AG im Hinblick auf den Dow Jones Industrial Average besteht aufgrund des Lizenzierens von Index sowie bestimmten Handelsmarken, verkauft Dienstleistungsmarken und/oder beworben Handelsnamen von S&P Dow Jones Indices oder ihren Lizenzgebern. Der Dow Jones Industrial Average wird von S&P Dow Jones Indices ohne Berücksichtigung von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Optionsscheine/Zertifikate bestimmt, zusammengestellt und berechnet. S&P Dow Jones Indices hat keinerlei Verpflichtung, bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung des Dow Jones Industrial Average die Bedürfnisse von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Eigentümer der Optionsscheine/Zertifikate zu berücksichtigen. S&P Dow Jones Indices ist nicht für die Bestimmung der Preisgestaltung und der Lizenzgeber Mengen der Optionsscheine/Zertifikate oder des Zeitrahmens von Emission oder Verkauf der Optionsscheine/Zertifikate oder für die Bestimmung oder Berechnung der Formel, nach der die Optionsscheine/Zertifikate je nach Sachlage in Bargeld umgewandelt, herausgegeben oder eingelöst werden sollen, verantwortlich und hat auch nicht daran teilgenommen. S&P Dow Jones Indices übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungVerpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Vermarktung oder mit dem Handel der Optionsscheine/Zertifikate. Es wird nicht gewährleistet, dass Investitionsprodukte auf der Grundlage des Dow Jones Industrial Average die Index-Ergebnisse korrekt verfolgen oder positive Anlagerenditen erwirtschaften. S&P Dow Jones Indices LLC ist kein Anlageberater. Die Aufnahme von Wertpapieren in einen Index stellt weder eine Empfehlung von S&P Dow Jones Indices zum Kauf, Verkauf oder Halten solcher Wertpapiere dar, noch gilt dies als Anlageberatung. Ungeachtet des Vorstehenden können die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen in eigenständiger Form Finanzprodukte emittieren und/oder sponsern, die keinen Bezug zu den gegenwärtig von Citigroup Global Markets Europe AG emittierten Optionsscheine/Zertifikate haben, jedoch aufgrund ihrer Ähnlichkeit in Konkurrenz mit Optionsscheine/Zertifikate stehen können. Darüber hinaus dürfen die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen mit finanziellen Produkten handeln, die mit der Entwicklung des Dow Jones Industrial Average in Verbindung stehen. S&P DOW JONES INDICES GARANTIERT NICHT DIE GEEIGNETHEIT, EXAKTHEIT, RECHTZEITIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES DOW JONES INDUSTRIAL AVERAGE ODER IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN ODER KOMMUNIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH ZUGEHÖRIGER MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER KOMMUNIKATIONEN (ZU DENEN AUCH ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONEN GEHÖREN). S&P DOW JONES INDICES HAFTET NICHT FÜR IRGENDWELCHE DARIN ENTHALTENEN FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN UND LEISTET AUCH KEINERLEI SCHADENERSATZ. S&P DOW JONES INDICES LEISTET IN KEINEM FALL AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHR HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW. GEBRAUCH ODER DER ERGEBNISSE, DIE VON CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, DEN EIGENTÜMERN DER OPTIONSSCHEINE/ZERTIFIKATE ODER ANDEREN PERSONEN BZW. ORGANISATIONEN AUS DEM GEBRAUCH DES DOW JONES INDUSTRIAL AVERAGE ERZIELT WERDEN SOLLEN, ODER HINSICHTLICH IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN, WOBEI JEGLICHE DIESBEZÜGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEHENDEN HAFTET S&P DOW JONES INDICES IN KEINEM FALL FÜR MITTELBARE, KONKRETE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FÜR STRAFSCHADENERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ENTGANGENEN GEWINNEN, HANDELSVERLUSTEN ODER DES VERLUSTES VON ZEIT ODER FIRMENWERT, AUCH WENN DAS UNTERNEHMEN VON EINEM MÖGLICHEN EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN ODER VERLUSTE KENNTNIS GEHABT HAT, UND ZWAR WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER DERGLEICHEN. ES EXISTIEREN KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN AUS VERTRÄGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN S&P DOW JONES INDICES UND CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, MIT AUSNAHME DER LIZENZGEBER VON S&P DOW JONES INDICES.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 2,01 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x7 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x7 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: − der von Wertpapieren, des Inhabers von Wertpapiere oder jeglicher anderer Person in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben Verbindung mit der Nutzung des Index und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich mit den im Index enthaltenen Daten erzielten und nicht erreichten Ergebnisse; − der Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit des Index und der darin enthaltenen Daten; − der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Nutzung des Index und der darin enthaltenen Daten; − die Performance der Wertpapiere im Allgemeinen. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei HaftungGewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in Kenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 2,33 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate Wertpapiere werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,06 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu 4%verstehen, die Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,31 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Sämtliche InformationenInternetseite: xxx.xxxxxxxx-xxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, insbesondere betreffend das Konzeptwie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu verstehen, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschriebenzu verkaufen. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die Die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheinerwerber von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Deutschland AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,89 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXLevDAX® Leveraged- und Short-Indizes x5 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des LevDAX® x5 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Samples: daten.comdirect.de

Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz WpPG erfolgen. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick Internetseite: xxx.xxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Optionsscheinen/Zertifikaten der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellt dies keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft, auf diese deren Aktien die Optionsscheine/Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis Bezug nehmen, dar, die Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten zu 4%kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden des Emittenten. Die Optionsscheine/Zertifikate sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Optionsscheinen/Zertifikaten des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Gläubiger der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Optionsscheine/Zertifikate des Emittenten aus den Optionsscheinen/Zertifikaten keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 2,07 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x10 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x10 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,05 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im SekundärmarktSinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von S&P Dow Jones Indices LLC (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx S & P 500®: xxx.xxxxxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAXS & P 500® Leveraged- Index Der S&P 500 Index ist ein Produkt von S&P Dow Jones Indices LLC ("SPDJI") und Short-Indizes "DAXwurde für den Gebrauch durch Citigroup Global Markets Europe AG lizenziert. Standard & Poor’s®, S&P® Leveraged- und Short-Indizes" S&P 500® sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG Handelsmarken von Standard & Poor’s Financial Services LLC (Lizenzgeber"S&P"), und Dow Jones® ist eine eingetragene Handelsmarke von Dow Jones Trademark Holdings LLC ("Dow Jones"). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung Diese Handelsmarken wurden für die Richtigkeit der Indizesden Gebrauch durch SPDJI lizenziert und für bestimmte Zwecke von Citigroup Global Markets Europe AG weiterlizenziert. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate Wertpapiere werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertweder von SPDJI noch von Xxx Xxxxx, herausgegebenS&P oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen (zusammengefasst als "S&P Dow Jones Indices" bezeichnet) gesponsert, indossiert, verkauft oder beworben beworben. S&P Dow Jones Indices gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien gegenüber den Eigentümern der Wertpapiere oder gegenüber der Öffentlichkeit in Bezug auf die Ratsamkeit einer Investition in Wertpapiere im Allgemeinen oder Wertpapiere im Besonderen oder in Bezug auf die Fähigkeit des S&P 500 Index ab, generelle Marktentwicklungen zu verfolgen. Die einzige Beziehung von S&P Dow Jones Indices zu Citigroup Global Markets Europe AG im Hinblick auf den S&P 500 Index besteht aufgrund des Lizenzierens von Index sowie bestimmten Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und/oder Handelsnamen von S&P Dow Jones Indices oder ihren Lizenzgebern. Der S&P 500 Index wird von S&P Dow Jones Indices ohne Berücksichtigung von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Wertpapiere bestimmt, zusammengestellt und berechnet. S&P Dow Jones Indices hat keinerlei Verpflichtung, bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung des S&P 500 Index die Bedürfnisse von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Eigentümer der Wertpapiere zu berücksichtigen. S&P Dow Jones Indices ist nicht für die Bestimmung der Preisgestaltung und der Lizenzgeber Mengen der Wertpapiere oder des Zeitrahmens von Emission oder Verkauf der Wertpapiere oder für die Bestimmung oder Berechnung der Formel, nach der die Wertpapiere je nach Sachlage in Bargeld umgewandelt, herausgegeben oder eingelöst werden sollen, verantwortlich und hat auch nicht daran teilgenommen. S&P Dow Jones Indices übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungVerpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Vermarktung oder mit dem Handel der Wertpapiere. Es wird nicht gewährleistet, dass Investitionsprodukte auf der Grundlage des S&P 500 Index die Index-Entwicklung korrekt verfolgen oder positive Anlagerenditen erwirtschaften. S&P Dow Jones Indices LLC ist kein Anlageberater. Die Aufnahme von Wertpapieren in einen Index stellt weder eine Empfehlung von S&P Dow Jones Indices zum Kauf, Verkauf oder Halten solcher Wertpapiere dar, noch gilt dies als Anlageberatung. Ungeachtet des Vorstehenden können die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen in eigenständiger Form Finanzprodukte emittieren und/oder sponsern, die keinen Bezug zu den gegenwärtig von Citigroup Global Markets Europe AG emittierten Wertpapiere haben, jedoch Wertpapiere ähnlich sein und mit diesen in Konkurrenz stehen können. Darüber hinaus dürfen die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen mit finanziellen Produkten handeln, die mit der Entwicklung des S&P 500 Index in Verbindung stehen. S&P DOW JONES INDICES GARANTIERT NICHT DIE GEEIGNETHEIT, EXAKTHEIT, RECHTZEITIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES S&P 500 INDEX ODER IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN ODER KOMMUNIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH ZUGEHÖRIGER MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER KOMMUNIKATIONEN (ZU DENEN AUCH ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONEN GEHÖREN). S&P DOW JONES INDICES HAFTET NICHT FÜR IRGENDWELCHE DARIN ENTHALTENEN FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN UND LEISTET AUCH KEINERLEI SCHADENERSATZ. S&P DOW JONES INDICES LEISTET IN KEINEM FALL AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHR HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW. GEBRAUCH ODER DER ERGEBNISSE, DIE VON CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, DEN EIGENTÜMERN DER WERTPAPIERE ODER ANDEREN PERSONEN BZW. ORGANISATIONEN AUS DEM GEBRAUCH DES S&P 500 INDEX ERZIELT WERDEN SOLLEN, ODER HINSICHTLICH IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN, WOBEI JEGLICHE DIESBEZÜGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEHENDEN HAFTET S&P DOW JONES INDICES IN KEINEM FALL FÜR MITTELBARE, KONKRETE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FÜR STRAFSCHADENERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ENTGANGENEN GEWINNEN, HANDELSVERLUSTEN ODER DES VERLUSTES VON ZEIT ODER FIRMENWERT, AUCH WENN DAS UNTERNEHMEN VON EINEM MÖGLICHEN EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN KENNTNIS GEHABT HAT, UND ZWAR WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER DERGLEICHEN. ES EXISTIEREN KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN AUS VERTRÄGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN S&P DOW JONES INDICES UND CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, MIT AUSNAHME DER LIZENZGEBER VON S&P DOW JONES INDICES.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,02 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Internetseite: xxx.xxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu 4%verstehen, die Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 4%anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,02 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Internetseite: xxx.xxxx.xxx.xx Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. Sinne der Verordnung (EGEU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von ICE Benchmark Administration Limited (''Administrator'') bereit gestellt. April 2004, Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Lizenznehmer, Administrator nicht aber auch in dem von der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Europäischen Wertpapier- und ShortMarktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Indizes "DAX® Leveraged- Verordnung erstellten und Short-Indizes" sind eingetragene Marken geführten Register der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Indizes. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben Administratoren und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungBenchmarks eingetragen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 1,93 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von Deutsche Börse AG (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAXShortDAX® Leveraged- und Short-Indizes x5 (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx TR) EUR: xxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx bzw. xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxx.xxx/xxxxxxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- Die Beziehung von Qontigo Index GmbH, der Gruppe Deutsche Börse und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten zu Citigroup Global Markets Europe AG (Lizenzgeber)der "Lizenznehmer") beschränkt sich auf die Lizenzierung des ShortDAX® x5 (TR) EUR (der "Index") und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit den Wertpapieren. Der Lizenzgeber übernimmt » tätigen keine Verkäufe und Übertragungen von Wertpapieren und führen keine Förderungs- oder Werbeaktivitäten für Wertpapiere durch. » erteilen keine Anlageempfehlungen für Wertpapiere oder anderweitige Wertschriften. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung und treffen keine Entscheidungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge oder Preis von Wertpapieren. » übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit Verwaltung und Vermarktung von Wertpapieren. » sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen der IndizesWertpapiere oder des Inhabers der Wertpapiere bei der Bestimmung, Zusammensetzung oder Berechnung des Index Rechnung zu tragen. Die übernehmen Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten keinerlei Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, und lehnen jegliche Haftung ab hinsichtlich: » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten übernehmen keinerlei Gewährleistung und lehnen jegliche Haftung in Bezug auf jegliche Fehler, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten ab. » Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse und deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten haften unter keinen Umständen (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für allfällige entgangene Gewinne oder indirekte, besondere oder Folgeschäden oder für strafweise festgesetzten Schadenersatz, aufgrund von Fehlern, Unterlassungen oder Störungen des Index oder der darin enthaltenen Daten oder generell im Zusammenhang mit den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapieren, auch dann nicht, wenn Qontigo Index GmbH, die Gruppe Deutsche Börse oder deren Lizenzgeber, Forschungspartner oder Datenlieferanten über deren mögliches Eintreten in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungKenntnis sind.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Optionsscheine durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Optionsscheine über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten)abgezogen. Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Optionsscheine von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Optionsscheine getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Optionsscheinerwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Optionsscheininhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Optionsscheinen einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Optionsscheinen der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im Hinblick anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,03 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxx.xxx Soweit Aktien als Basiswerte von Wertpapieren der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") dienen, wie in diesen Endgültigen Bedingungen beschrieben, stellen die Endgültigen Bedingungen keine Empfehlung der jeweiligen Aktiengesellschaft dar, auf diese Zertifikate gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis deren Aktien sich die Wertpapiere beziehen, noch sind die Endgültigen Bedingungen als Empfehlung zu 4%verstehen, die Wertpapiere des Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats im Sekundärmarkt. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAX® Leveraged- und Short-Indizes "DAX® Leveraged- und Short-Indizes" sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG (Lizenzgeber). Der Lizenzgeber Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei keine Haftung für die Richtigkeit der IndizesWertpapiere des Emittenten. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate werden Wertpapiere sind allein Verbindlichkeiten des Emittenten und nicht der jeweiligen Aktiengesellschaft. Auch stellen diese Endgültigen Bedingungen kein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Aktien der jeweiligen Aktiengesellschaft dar. Die jeweilige Aktiengesellschaft ist in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertin die Emission, herausgegebenden Zeitpunkt der Emission, verkauft die Erstellung dieser Endgültigen Bedingungen oder beworben und die Begründung irgendwelcher Rechte unter den Wertpapieren des Emittenten eingebunden. Auch hat ein Inhaber der Lizenzgeber übernimmt diesbezüglich Wertpapiere des Emittenten aus den Wertpapieren keinerlei HaftungRechte gegen die jeweilige Aktiengesellschaft auf Informationen, Stimmrechte oder Dividendenzahlungen.

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Zustimmung zur Verwendung des Prospekts. Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die generelle Zustimmung zu der späteren Weiterveräußerung und der endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch die Finanzintermediäre wird in Bezug auf Deutschland erteilt. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung des Angebots der Wertpapiere durch den Emittenten - während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß § 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung des Angebots erfolgt gegebenenfalls durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Emittenten. Der anfängliche Ausgabepreis wird in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen angegeben. Vom Emittenten werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern weder beim außerbörslichen (in Ländern, in denen dies gesetzlich zulässig ist) noch beim Erwerb der Zertifikate Wertpapiere über eine Börse irgendwelche Kosten oder Steuern abgezogen (zu möglichen Provisionszahlungen siehe unten). Davon sind die Gebühren und Kosten zu unterscheiden, die dem Erwerber der Zertifikate Wertpapiere von seiner Bank für die Ausführung der Wertpapierorder in Rechnung gestellt werden und auf der Abrechnung des Erwerbsgeschäftes in der Regel neben dem Preis der Zertifikate Wertpapiere getrennt ausgewiesen werden. Letztere Kosten hängen ausschließlich von den individuellen Konditionen der Bank des Erwerbers von Zertifikaten Wertpapiererwerbers ab. Bei einem Kauf über eine Börse kommen zusätzlich weitere Gebühren und Spesen hinzu. Darüber hinaus werden den Zertifikatsinhabern Wertpapierinhabern in der Regel von ihrer Bank jeweils individuelle Gebühren für die Depotführung in Rechnung gestellt. Unbeschadet vom Vorgenannten können Gewinne aus Zertifikaten Wertpapieren einer Gewinnbesteuerung bzw. das Vermögen aus den Zertifikaten Wertpapieren der Vermögensbesteuerung unterliegen. Im anfänglichen Ausgabepreis sind EUR 0,14 Kosten seitens des Emittenten enthalten. Im Hinblick auf diese Zertifikate Wertpapiere gewährt der Emittent eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 42%. Die Vertriebsprovision bezieht sich auf den Anfänglichen Ausgabepreis oder, sofern dieser höher ist, auf den Verkaufspreis des Zertifikats Wertpapiers im Sekundärmarkt. Der Basiswert ist ein Referenzwert (auch ''Benchmark'') im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (''Benchmark-Verordnung'') und wird von S&P Dow Jones Indices LLC (''Administrator'') bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist der Administrator in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen. Sämtliche Informationen, insbesondere betreffend das Konzept, die Art, die Berechnungsmethode, die Gewichtung der einzelnen Aktien, die Regeln über den ordentlichen oder außerordentlichen Austausch von einzelnen Aktien im Index werden für die den in diesem Dokument beschriebenen Wertpapieren zugrunde liegenden Indizes auf den folgenden Internetseiten beschrieben. Diese Internetseiten machen auch aktuelle Angaben über die jeweilige aktuelle Gewichtung der in einem Index enthaltenen Aktien. DAX® Leveraged- und Short-Indizes (Hebelindizes): xxx.xxxxxxxx-xxxxxx.xxx S & P 500®: xxx.xxxxxxxxx.xxx Für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Wertpapierprospekts für die vom Lizenznehmer emittierten Finanzinstrumente, einschließlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Wertpapierprospektgesetz Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EGEU) Nr. 809/2004 2019/980 der Kommission vom 2914. April 2004Xxxx 2019, ist der Lizenznehmer, nicht aber auch der Lizenzgeber verantwortlich. DAXS & P 500® Leveraged- Index Der S&P 500 Index ist ein Produkt von S&P Dow Jones Indices LLC ("SPDJI") und Short-Indizes "DAXwurde für den Gebrauch durch Citigroup Global Markets Europe AG lizenziert. Standard & Poor’s®, S&P® Leveraged- und Short-Indizes" S&P 500® sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG Handelsmarken von Standard & Poor’s Financial Services LLC (Lizenzgeber"S&P"), und Dow Jones® ist eine eingetragene Handelsmarke von Dow Jones Trademark Holdings LLC ("Dow Jones"). Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung Diese Handelsmarken wurden für die Richtigkeit der Indizesden Gebrauch durch SPDJI lizenziert und für bestimmte Zwecke von Citigroup Global Markets Europe AG weiterlizenziert. Die auf den Indizes basierenden Optionsscheine/Zertifikate Wertpapiere werden in keiner Weise vom Lizenzgeber gefördertweder von SPDJI noch von Xxx Xxxxx, herausgegebenS&P oder ihren jeweiligen verbundenen Unternehmen (zusammengefasst als "S&P Dow Jones Indices" bezeichnet) gesponsert, indossiert, verkauft oder beworben beworben. S&P Dow Jones Indices gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien gegenüber den Eigentümern der Wertpapiere oder gegenüber der Öffentlichkeit in Bezug auf die Ratsamkeit einer Investition in Wertpapiere im Allgemeinen oder Wertpapiere im Besonderen oder in Bezug auf die Fähigkeit des S&P 500 Index ab, generelle Marktentwicklungen zu verfolgen. Die einzige Beziehung von S&P Dow Jones Indices zu Citigroup Global Markets Europe AG im Hinblick auf den S&P 500 Index besteht aufgrund des Lizenzierens von Index sowie bestimmten Handelsmarken, Dienstleistungsmarken und/oder Handelsnamen von S&P Dow Jones Indices oder ihren Lizenzgebern. Der S&P 500 Index wird von S&P Dow Jones Indices ohne Berücksichtigung von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Wertpapiere bestimmt, zusammengestellt und berechnet. S&P Dow Jones Indices hat keinerlei Verpflichtung, bei der Bestimmung, Zusammenstellung oder Berechnung des S&P 500 Index die Bedürfnisse von Citigroup Global Markets Europe AG oder der Eigentümer der Wertpapiere zu berücksichtigen. S&P Dow Jones Indices ist nicht für die Bestimmung der Preisgestaltung und der Lizenzgeber Mengen der Wertpapiere oder des Zeitrahmens von Emission oder Verkauf der Wertpapiere oder für die Bestimmung oder Berechnung der Formel, nach der die Wertpapiere je nach Sachlage in Bargeld umgewandelt, herausgegeben oder eingelöst werden sollen, verantwortlich und hat auch nicht daran teilgenommen. S&P Dow Jones Indices übernimmt diesbezüglich keinerlei HaftungVerpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit der Verwaltung, der Vermarktung oder mit dem Handel der Wertpapiere. Es wird nicht gewährleistet, dass Investitionsprodukte auf der Grundlage des S&P 500 Index die Index-Entwicklung korrekt verfolgen oder positive Anlagerenditen erwirtschaften. S&P Dow Jones Indices LLC ist kein Anlageberater. Die Aufnahme von Wertpapieren in einen Index stellt weder eine Empfehlung von S&P Dow Jones Indices zum Kauf, Verkauf oder Halten solcher Wertpapiere dar, noch gilt dies als Anlageberatung. Ungeachtet des Vorstehenden können die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen in eigenständiger Form Finanzprodukte emittieren und/oder sponsern, die keinen Bezug zu den gegenwärtig von Citigroup Global Markets Europe AG emittierten Wertpapiere haben, jedoch Wertpapiere ähnlich sein und mit diesen in Konkurrenz stehen können. Darüber hinaus dürfen die CME Group Inc. und ihre verbundenen Unternehmen mit finanziellen Produkten handeln, die mit der Entwicklung des S&P 500 Index in Verbindung stehen. S&P DOW JONES INDICES GARANTIERT NICHT DIE GEEIGNETHEIT, EXAKTHEIT, RECHTZEITIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DES S&P 500 INDEX ODER IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN ODER KOMMUNIKATIONEN, EINSCHLIESSLICH ZUGEHÖRIGER MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER KOMMUNIKATIONEN (ZU DENEN AUCH ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATIONEN GEHÖREN). S&P DOW JONES INDICES HAFTET NICHT FÜR IRGENDWELCHE DARIN ENTHALTENEN FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN UND LEISTET AUCH KEINERLEI SCHADENERSATZ. S&P DOW JONES INDICES LEISTET IN KEINEM FALL AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHR HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BZW. GEBRAUCH ODER DER ERGEBNISSE, DIE VON CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, DEN EIGENTÜMERN DER WERTPAPIERE ODER ANDEREN PERSONEN BZW. ORGANISATIONEN AUS DEM GEBRAUCH DES S&P 500 INDEX ERZIELT WERDEN SOLLEN, ODER HINSICHTLICH IRGENDWELCHER DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN DATEN, WOBEI JEGLICHE DIESBEZÜGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORANGEHENDEN HAFTET S&P DOW JONES INDICES IN KEINEM FALL FÜR MITTELBARE, KONKRETE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FÜR STRAFSCHADENERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM ENTGANGENEN GEWINNEN, HANDELSVERLUSTEN ODER DES VERLUSTES VON ZEIT ODER FIRMENWERT, AUCH WENN DAS UNTERNEHMEN VON EINEM MÖGLICHEN EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN KENNTNIS GEHABT HAT, UND ZWAR WEDER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER DERGLEICHEN. ES EXISTIEREN KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN AUS VERTRÄGEN ODER VEREINBARUNGEN ZWISCHEN S&P DOW JONES INDICES UND CITIGROUP GLOBAL MARKETS EUROPE AG, MIT AUSNAHME DER LIZENZGEBER VON S&P DOW JONES INDICES.

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