Zustimmungserfordernis a. Der Auftragnehmer darf weitere oder andere Subunternehmer ohne vorherige gesonderte Genehmigung des Auftraggebers beauftragen.
b. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor jeder geplanten Beauftragung weiterer oder anderer Subunternehmer.
c. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Namen des Unterauftrags- verarbeiters sowie über den Inhalt des geplanten Unterauftrags. Der Auftragnehmer dokumentiert diese Informationen in geeigneter Weise.
Zustimmungserfordernis. In § 3 des Ergebnisabführungsvertrags sind die Zustimmungserfordernisse dargestellt. Danach bedarf der Vertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der DEFAGs und der TUI AG. Aus dem Text des Vertrags wird durch die entsprechende Formulierung ersichtlich, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags die Zustimmung der Hauptversammlung der TUI AG bereits vorliegt. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der DEFAGs wirksam, was ebenfalls in § 3 klargestellt wird.
Zustimmungserfordernis. Der Zustimmung durch zwei Drittel der Aktionäre, welche zusammen über mindes- tens zwei Drittel des Aktienkapitals verfügen, bedürfen unter Vorbehalt von Art. 12 a) die Aufnahme neuer Aktionäre, die Festlegung von deren Anteil am Aktienkapital und die Art der Beteiligung (Art. 9); b) die Befreiung eines neu eintretenden Aktionärs von der Übertragungspflicht (Art. 6a); und c) die Veräusserung von Aktien durch die Aktionäre an andere Aktionäre.
Zustimmungserfordernis. Dieser Vertrag und etwaige Änderungen bedürfen der kirchengesetzlichen Zustimmung der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Zustimmungserfordernis. Soweit dem Auftragnehmer in Ausnahmefällen die Hinzuziehung von nicht von ihm angestellten Dritten (Subunternehmer) geboten erscheint, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung oder in Textform des Auftraggebers gestattet. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Die Verantwortlichkeit und Haftung des Auftragnehmers für die vertragsgegenständlichen Leistungen bleibt hiervon jedoch unberührt.
Zustimmungserfordernis. Dieser Vertrag und etwaige Änderungen bedürfen der kirchengesetzlichen Zustimmung der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.1 1Dieser Vertrag tritt vorbehaltlich der kirchengesetzlichen Zustimmung1 durch die Kir- chensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am 1. Januar 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig treten der Kooperationsvertrag vom 12. Dezember 2012, die Vereinbarung über ein ge- meinsames Religionspädagogisches Institut vom 22. Dezember 2014 und die Vereinba- rung über ein gemeinsames Zentrum Oekumene vom 22. Dezember 2014 außer Kraft.
Zustimmungserfordernis. Der Auftragsverarbeiter erbringt seine Leistungen für den Verantwortlichen unter Heranziehung folgender Sub-Auftragsverarbeiter, mit deren Heranziehung der Verantwortliche sich ausdrücklich einverstanden erklärt: INFOnline GmbH AG Bonn, HRB 14162 Xxxxxxx Xxx. 0, X-00000 Xxxx Bereitstellung und Betrieb der Rechenzentrum-Infrastruktur und Mess- Software für die ÖWA Messung. Berechnung der Kennzahlen (Page Impressions, PI AT%, Visits, Unique Clients, Usetime), Support der Mitglieder, Bereitstellung des Monitoring-Tools (IDAS) und Mitgliederinterface. Reppublika – The Research Toolbox GmbH, FN 519177x Xxxxxxxxxx 0/0, X-0000 Xxxx Dienstleister für die Berechnung und Erstellung der ÖWA Reichweiten (Unique User) auf Basis der Bewegungsdaten aus der Messung und eines Online-Access Panels von Talk Online GmbH. Bereitstellung und Veröffentlichung der ÖWA Daten im Dashboard auf der ÖWA Website und des Mapping-Tools zur Bildung von Belegungseinheiten. Talk Online Panel GmbH, FN 419178p Xxxxxxxxxx 0/0, X-0000 Xxxx Sub-Auftragsverarbeiter von Reppublika - The Research Toolbox GmbH, Betreiber des Online-Access Panels. ISBA Informatik Service-GmbH Handelsregister Hamburg HRB 19485 Xxxxxxxxx Xxxxxx 0x, X-00000 Xxxxxxx Dienstleister für Entwicklung und Ermittlung der ÖWA Reichweite durch Gewichtung, Imputation und Kontaktjustierung der Panel- und Bewegungsdaten. Auditor für den laufenden Qualitätscheck und ggf. Nachjustierung der Parameter/Methode. Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte Genehmigung des Verantwortlichen beauftragen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen spätestens eine Woche vor jeder geplanten Beauftragung weiterer Auftragsverarbeiter. Erfolgt eine Information nicht rechtzeitig, gilt sie als nicht erteilt. Die Information hat folgende Information über den Unterauftragsverarbeiter zu beinhalten:
(a) Name (Firma) und im Falle eines protokollierten Unternehmens die Registernummer (AT: Firmenbuchnummer, DE: Handelsregisternummer).
(b) Geschäftsanschrift (im Falle eines protokollierten Unternehmens gemäß Registereintrag);
(c) Inhalt des geplanten Unterauftrags. Der Auftragsverarbeiter dokumentiert diese Information in geeigneter Weise. Der Verantwortliche kann bis zur Beauftragung des Unterauftragsverarbeiters schriftlich Einspruch erheben. In diesem Fall darf der Auftragsverarbeiter den Unterauftragsverarbeiter nicht beauftragen.
Zustimmungserfordernis. Soweit dem Auftragnehmer in Ausnahmefällen die Hinzuziehung von nicht von ihm angestellten Dritten (Subunternehmer) geboten erscheint, ist dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Die Zu- stimmung gilt für im Einzelvertrag genannte Subunternehmer im Falle des Abschlusses dieses Einzelvertrages durch den Auftraggeber als erteilt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass keine Freelancer bei der Er- bringung der Leistungen zum Einsatz kommen. Sofern der Auftragnehmer ausnahmsweise Freelancer zum Einsatz bringen möchte, hat er vorab die schriftliche Zustimmung (E-Mail ausreichend) der Compliance Fachexperten des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung zu einem Subunternehmer jederzeit widerrufen, insbesondere sofern der Auftraggeber berechtigter- weise annimmt, dass der Subunternehmer seine Leistungen unzureichend erbringt. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer die Nutzung des jeweili- gen Produktes und / oder der jeweiligen Leistungen des Subunternehmers einstellen und entsprechenden Ersatz zur Verfügung stellen. Der Auftrag- geber gewährt dem Auftragnehmer in diesen Fällen eine angemessene Zeit (jedoch nicht länger als entweder dreißig (30) Kalendertage oder die jeweils anwendbare Kündigungsfrist des betroffenen Unterbeauftragungs- vertrages, je nachdem welche der beiden Fristen die längere ist), um die Beendigung der Unterbeauftragung, sowie den notwendigen Ersatz im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen zu organisieren.
Zustimmungserfordernis. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grab- male sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 x 0,30 m sind. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Grab- nummernkarte vorzulegen, bei Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen.
Zustimmungserfordernis. Die Einschaltung von Subunternehmern durch den SERVICEPROVIDER im Rahmen der Leistungserbringung im Rahmen eines Einzelauftrags bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des KUNDEN. Die Erteilung der Zustimmung liegt im Ermessen des KUNDEN, wird jedoch nicht aus sachwidrigem Grund verweigert. Im Desasterfall ist der SERVICEPROVIDER berechtigt ohne vorherige Zustimmung Subunternehmer einzusetzen. Der SERVICEPROVIDER wird den Kunden jedoch in einem solchen Fall über den Subunternehmereinsatz informieren.