Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 8. Februar 2022
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2021, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Tagesordnung. Zu jedem Gegenstand, über den die Gläubigerversammlung beschließen soll, hat der Einberufende in der Tagesordnung einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu machen. Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung ist mit der Einberufung bekannt zu machen. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht sind, dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden. Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Kalendertag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. Gegenanträge, die ein Gläubiger vor der Versammlung angekündigt hat, muss die Emittentin unverzüglich bis zum Kalendertag der Gläubigerversammlung im Internet auf ihrer Internetseite ("www .xxxxxxx.xx") den Gläubigern zugänglich machen.
Tagesordnung. Eröffnung und Begrüßung – Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13. Juli 2015 3.) Neubau Konsum-Hus – Einbeziehung Dorfplatz
Tagesordnung. Die Tagesordnung wird vom Awardbüro in Absprache mit den Trägern und dem Juryvorsitz vorgeschlagen und von der Hauptjury beschlossen. Anträge zur Tagesordnung können von Jurymitgliedern jederzeit gestellt werden.
Tagesordnung. Beschluss Starenabwehr durch Schussapparate
Tagesordnung. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Ge- schäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch (HGB)
Tagesordnung. EWR – Erweiterung bzw. Änderung der Straßen- beleuchtung im XX Xxxxxxxx
Tagesordnung. Nach § 9 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009 (nachstehend: "SchVG") können Gläubiger, deren Schuldverschreibungen mindestens 5 % des Nennwertes der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen. Von diesem Recht hat die LSF6 Rio S.à r.l. Gebrauch gemacht. Im Rahmen ihres Einberufungsverlangens hat die LSF6 Rio S.à r.l. eine Tagesordnung mit konkreten Beschlussvorschlägen unterbreitet, welche im Rahmen der Gläubigerversamm- lung zur Abstimmung gebracht werden sollen. Sie werden unter II. seitens der LSF6 Rio S.à r.l. erläutert und unter III. seitens der Emittentin kommentiert. Darüber hinaus hat die Emit- tentin die von der LSF6 Rio S.à r.l. vorgeschlagene Tagesordnung um die weiteren Tages- ordnungspunkte und Beschlussvorschläge zu I.1. und I.6. ergänzt. Die Emittentin kommt mit vorliegender Einberufung zu einer Gläubigerversammlung ihren Verpflichtungen nach § 9 Abs. (1) Satz 2 SchVG nach, ohne dass damit eine inhaltliche Stel- lungnahme zu den seitens der LSF6 Rio S.à r.l. unterbreiteten Beschlussvorschlägen ver- bunden ist.
Tagesordnung. Nach der internen Sammlung möglicher Themen für die Tagesordnung legen die beiden Vorsitzenden die Tagesordnungspunkte gemeinsam fest. Die Tagesordnung soll einen Zeitrahmen beinhalten, um Vertreter/Dolmetscher/ Re- ferenten zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt einladen zu können. Die Tagesordnung soll genügend Zeit für die Unterrichtung und Anhörung, Bespre- chungen zur Sitzungsvorbereitung, gegebenenfalls erforderliche Unterbrechungen (für EBR- und EMF-Vertreter) und gegebenenfalls Pausen für die Dolmetscher vor- sehen. Der Punkt „Verschiedenes“ ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Tagesordnung, da- mit diese um dringende Themen erweitert werden kann.
Tagesordnung. Die Tagesordnung der Plenarsitzung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Sekretariat festgelegt. Sie wird den Mitgliedern des Europäischen Betriebsrats Solvay wenigstens 15 Tage vor dem festgelegten Datum für die Plenarsitzung mitgeteilt.