Zuständigkeiten. Die Medikationsanalyse ist Aufgabe des Apothekers. Es handelt sich dabei um eine pharma- zeutische Tätigkeit, die über die Information und Beratung über Arzneimittel hinausgeht. So- fern nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal bei einzelnen, nicht aufgrund § 3 Abs. 4 ApBetrO dem Apotheker vorbehaltenen Arbeitsschritten eingebunden wird, darf es nur ent- sprechend seiner Ausbildung und seinen Kenntnissen eingesetzt werden und ist über die dabei gebotene Sorgfalt regelmäßig zu unterweisen (§ 3 Abs. 1 ApBetrO).
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Samples: Vereinbarung Über Die Pharmazeutische Dienstleistung (Pdl), Vereinbarung Über Die Pharmazeutische Dienstleistung (Pdl) Der „erweiterten Medikationsberatung Bei Polymedikation“, Vereinbarung Über Die Pharmazeutische Dienstleistung (Pdl) Der „erweiterten Medikationsberatung Bei Polymedikation“