ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN Musterklauseln

ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Sofern Oracle Bereitsteller ist und gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen die Option wählt, die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe des Materials, das eine Komponente der Services ist, einschließlich der Oracle Software, zu verlangen, wird Oracle Ihnen vorausbezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren für das betreffende Material rückerstatten. Wenn es sich bei dem Material um Technologie eines Dritten handelt und die Bestimmungen der von dem Dritten eingeräumten Lizenz Oracle nicht dazu berechtigen, die Lizenz zu kündigen, ist Oracle dazu berechtigt, die mit diesem Material in Zusammenhang stehenden Services unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen und Ihnen alle vorausbezahlten, nich in Anspruch genommenen Gebühren für diese Services zu erstatten.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn Oracle der Anbieter ist und in Ausübung seines Wahlrechts gemäß Abschnitt 5.2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Lizenz für ein Material, das ein Bestandteil der Services ist, kündigt und dessen Rückgabe fordert, einschließlich Oracle Software, erstattet Oracle nicht verwendete Vergütungen zurück, die Sie für dieses Material im Voraus bezahlt haben. Wenn es sich bei solchem Material um Drittanbietertechnologie handelt und die Kündigung der Lizenz seitens Oracle durch die Bestimmungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist Oracle berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchem Material stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und Ihnen nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die Sie für solche Services im Voraus gezahlt haben.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Ist Oracle Anbieter und macht von seiner Option im Rahmen von Abschnitt 5.2 der allgemeinen Vertragsbedingungen Gebrauch und beendet die Lizenz für Material, bei dem es sich um eine Komponente der Services, einschließlich von Oracle Software handelt, und fordert die Rückgabe dieses Materials, so erstattet Oracle sämtliche unverbrauchten und im Voraus bezahlten Vergütungen, welche Sie für solches Material bezahlt haben. Handelt es sich bei diesem Material um Technologie von Drittanbietern und ermöglichen es die Bestimmungen der Lizenz der Drittanbieter Oracle nicht, die Lizenz zu kündigen, so kann Oracle nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 30 Tagen die diesem Material zugehörigen Services beenden und Ihnen etwaige unverbrauchte, im Voraus bezahlte Vergütungen für solche Services erstatten. 8.2 Wir stellen Sie nicht frei, soweit sich ein Anspruch aus Schutzrechtsverletzung aus Inhalten Dritter oder Materialien aus Portalen Dritter oder aus sonstigen externen Quellen ergibt, die Ihnen innerhalb der Services (z. B. ein Posting eines Blogs oder Forums Dritter in sozialen Netzwerken, eine über einen Hyperlink aufgerufene Webseite Dritter, Marketingdaten von externen Datenanbietern etc.) zugänglich gemacht sind oder zur Verfügung gestellt werden. 8.3 Der Wortlaut „Benutzerdokumentation“ im ersten Satz von Abschnitt 5.6 der allgemeinen Vertragsbedingungen schließt die Leistungsbeschreibungen ein, die in Ihrem Auftrag zu den Services per Verweis aufgenommen sind.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn A&B die Anbieterin ist und in Ausübung ihres Wahlrechts gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lizenz für Leistungen, die ein Bestandteil der Services sind, kündigt und deren Rückgabe oder Einstellung fordert, einschließlich A&B-Software, erstattet A&B nicht verwendete Vergütungen zurück, die der Kunde für diese Leistungen im Voraus bezahlt hat. Wenn es sich bei solchen Leistungen um Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens A&B durch die Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist A&B berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchen Leistungen stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und dem Kunden nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die der Kunde für solche Services im Voraus gezahlt hat.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn CENTRIC der Anbieter ist und in Ausübung ihres Wahlrechts gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lizenz für Leistungen, die ein Bestandteil der Services sind, kündigt und deren Rückgabe oder Einstellung fordert, einschließlich CENTRIC-Software, erstattet CENTRIC nicht verwendete Vergütungen zurück, die der Kunde für diese Leistungen im Voraus bezahlt hat. Wenn es sich bei solchen Leistungen um Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens CENTRIC durch die Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist CENTRIC berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchen Leistungen stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und dem Kunden nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die der Kunde für solche Services im Voraus gezahlt hat.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR FREISTELLUNG BEI SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN. 8.1 Wenn EASY der Anbieter ist und in Ausübung ihres Wahlrechts gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Lizenz für Leistungen, die ein Bestandteil der Services sind, kündigt und deren Rückgabe oder Einstellung fordert, einschließlich EASY-Software, erstattet EASY nicht verwendete Vergütungen zurück, die der Kunde für diese Leistungen im Voraus bezahlt hat. Wenn es sich bei solchen Leistungen um Technologie von Drittanbietern handelt und die Kündigung der Lizenz seitens EASY durch die Bedingungen der Drittanbieterlizenz untersagt wird, ist EASY berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen die in Verbindung mit solchen Leistungen stehenden Services durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und dem Kunden nicht verwendete Vergütungen zurückzuerstatten, die der Kunde für solche Services im Voraus gezahlt hat.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.