Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte Musterklauseln

Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte. 4.1 Alternative Versionen und Editionen. Anstelle einer zulässigen Instanz sind Sie berechtigt, eine Instanz einer früheren Version, einer niedrigeren Edition oder einer früheren Version einer niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern und zu verwenden.
Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte. Symbole, Bilder und Ton. Während die Software ausgeführt wird, sind Sie berechtigt, ihre Symbole, ihre Bilder, ihren Ton und ihre Medien zu verwenden, jedoch nicht, sie weiterzugeben.
Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte a. Bestimmte Verwendung. Das JS hat dieses Gerät für eine bestimmte Verwendung entworfen. Sie dürfen die Software nur zu dieser Verwendung nutzen.
Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte a. Hinweise zu Drittanbietermaterialien. Die Software kann Drittanbietermaterialien (d. h., Code oder Dokumentation) enthalten, die Microsoft unter diesem Vertrag an Sie lizenziert. Hinweise zu Drittanbietermaterialien werden gegebenenfalls nur zu Ihrer Information angegeben.
Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte a. Remotezugriff. Sie sind wie folgt berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. • Hauptnutzerin oder Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Xxxxxx, das die Remote-Desktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportleistungen ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu verwenden. • Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem gesondert lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. • Remote Assistance. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportleistungen bereitzustellen. Sie benötigen keine zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte 

Related to Zusätzliche Lizenzanforderungen Und Oder Nutzungsrechte

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.