Common use of Zutrittsrecht Clause in Contracts

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Vertrag Für Die, Vertrag Für Die Stromlieferung

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG BEW den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 6 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.bew-bocholt.de, www.bew-bocholt.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 9 erforderlich ist. Die Benachrichtigung Benach- richtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubietenanzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: we-are-energy.de, we-are-energy.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 4 der AGB erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Vertrag Connect Cloud Simply, Auftrag Zum Abschluss Des Vertrages connect.cloud.pro

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen verse- henen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG evb den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung Mittei- lung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens mindes- tens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Erdgasliefervertrag Für Privat Und Gewerbekunden Außerhalb Der Grundversorgung Der Eisenacher Versorgungs Betriebe Gmbh, an Der Feuerwache 4, 99817 Eisenach, Gültig Ab 01.11.2021, Erdgasliefervertrag Für Privat Und Gewerbekunden Der Eisenacher Versorgungs Betriebe Gmbh, an Der Feuerwache 4, 99817 Eisenach, Gültig Ab 01.07.2020

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen verse- henen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lie- feranten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach § 11 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgenerfol- gen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-zirndorf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen verse- henen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lie- feranten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 10 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen jewei- ligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubietenanzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: gasuf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von der SWG SWA den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 Pkt. 18 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann online durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-achim.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 8. erforderlich ist. Die Benachrichtigung Benach- richtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin Betre- tungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubietenanzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: gasuf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG von Mark-E den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen Bemes- sungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 9 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgenerfol- gen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.mark-e.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG TeleSon, den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 10. erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: cdn.energie.check24.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis Aus- weis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers Messstellenbe- treibers oder der SWG Stadtwerke den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-kierspe.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-gotha.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen versehe- nen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferan- ten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 Mess- einrichtungen nach § 11 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung Mittei- lung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-zirndorf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, der Gemeindewerke Budenheim oder des Messstellenbetreibers oder der SWG den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen Bemes- sungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach Ziff. 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jewei- ligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.gemeindewerke-budenheim.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Be- auftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Versorgers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 7 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.ehinger-energie.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens mindest ens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-gotha.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG von Mark-E den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: Auftrag Zur Stromversorgung Angebot

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG ENTEGA den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach Ziff. 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgenerfol- gen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: fehnenergie.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG ebb den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens mindesten eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.bentheim-energie.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des (grundzuständigen oder beauftragten) Messstellenbetreibers oder der SWG Stadtwerke den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 6 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-duisburg.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 8. erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubietenanzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: gasuf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG ENTEGA den Zutritt zu seinem sei- nem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen Be- messungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach Ziff. 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen Mess- einrichtungen zugänglich sind.

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Samples: meine.entega.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen ver- sehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 9. erforderlich ist. Die Benachrichtigung Benach- richtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin Betre- tungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubietenanzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: gasuf.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des NetzbetreibersVerteilnetzbetreibers, des (grundzuständigen oder beauftragten) Messstellenbetreibers oder der SWG Stadtwerke den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 6 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine 1 Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: www.stadtwerke-duisburg.de

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG des Lieferanten den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung Ermitt- lung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung Ab- lesung der Messeinrichtungen gemäß nach Ziffer 8 3 der AGB erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung Mit- teilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens min- destens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgenerfol- gen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen Messein- richtungen zugänglich sind.

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Samples: www.veganstrom.com

Zutrittsrecht. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten Beauf- tragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der SWG ENTEGA den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen Bemes- sungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen gemäß Ziffer 8 nach Ziff. 5 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.

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Samples: cdn.energie.check24.de