Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(e), sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehen.
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Samples: Data Processing and Transfer Agreements, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge
Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(eÜbermittlungszweck(e), sofern keine weiteren Weisungen seitens des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, oder seitens des Datenexporteurs bestehen.
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Samples: Data Processing and Transfer Agreements, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge
Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(e)) der Übermittlung, sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehenes sei denn, er hat vom Datenexporteur andere Anweisungen erhalten.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)
Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(e)) der Übermittlung gemäß Anhang I B, sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehenes sei denn, der Datenexporteur erteilt weitere Anweisungen.
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Samples: Zusatz Zur Datenverarbeitung, Zusatz Zur Datenverarbeitung
Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten den (die) spezifischen Zweck(e)) der Übermittlung gemäß Anhang I, sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehenes sei denn, der Verantwortliche hat dem Datenimporteur weitere Anweisungen erteilt, die ihm vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, oder der Datenexporteur hat diese Anweisungen erteilt.
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Samples: Data Processing Agreement, Zusatz Zur Datenverarbeitung
Zweckbindung. Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B I genannten spezifischen Zweck(e)) der Übermittlung, sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehenes sei denn, er hat vom Datenexporteur andere Anweisungen erhalten.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)