Zwischenlagerung Musterklauseln

Zwischenlagerung. In teilweiser Abänderung von Artikel 6, Punkt, 3.6 AHVB besteht Versicherungsschutz für die Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen jeder Art. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme EUR 200.000,–.
Zwischenlagerung. Wird durch einen ersatzpflichtigen Schaden die von Ihnen dauernd bewohnte Wohnung bzw. Ihr Eigenheim ganz oder teilweise unbenutzbar und ist der Verbleib in den benutzbar gebliebenen Teilen der Wohnung bzw. des Eigenheimes nicht zumutbar, werden die nachweisbaren Mehrkosten, die sich aus einer Zwischenlagerung des versicherten Wohnungsinhaltes in angemieteten gemauerten Lagerräumen ergeben, ersetzt. Die Leistung ist für die Dauer von höchstens 12 Monaten ab Eintritt des Versicherungsfalles, jedoch gesamt mit maximal 5.000 Euro (zusätzlich zur Höchsthaftungssumme) begrenzt. Sachschäden durch Einsatzkräfte bis 1.000 Euro Notverglasungs- oder Notverschalungskosten Schlossänderungskosten nach einem Einbruch bis 1.000 Euro Telefon- und Internetmissbrauch nach einem Einbruchschaden sowie Telefonmissbrauch nach Beraubung bis 500 Euro Wiederbeschaffungskosten für Dokumente bis 2% der Höchsthaftungs -summe Kosten des Aufgebotsverfahrens Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Datenträgern bis 500 Euro Ersatz privat genutzter Computersoftware bis 500 Euro Kosten für die Wiederbeschaffung der Schlüssel des Bank-Kundensafes bei Schlüsselverlust bis 200 Euro Urlaubsrückreise wegen eines erheblichen Schadenfalles bis 1.000 Euro Heimwerkerdeckung für selbst verursachte Schäden an Strom-, Wasser- oder Gasleitungen bis 1.000 Euro
Zwischenlagerung. (1) Für die zeitweilige Zwischenlagerung von Seegütern stellt die FHG beim Harniskai Lagerflächen zur Verfügung. Jede Zwischenlagerung ist nur unter Einhaltung der Umwelt- schutzbestimmungen zulässig. Staubende Ware muss abgedeckt oder feucht gehalten werden. Ein Stauben der Ware muss verhindert werden. Gefährliche Güter dürfen nur gemäß den geltenden Bestimmungen der Hafensicherheitsverordnung zwischengelagert werden.
Zwischenlagerung. 5.4 Temporary storage
Zwischenlagerung. 1. Die Güter werden auf dem Betriebsgelände der SHW zwischengelagert, bis sie auf das jeweils nachfolgende Transportmittel umgeschlagen oder auf Grundlage eines geson- derten Auftrags eingelagert werden (Zwischenlagerung). Güter werden grundsätzlich im Freien gelagert; eine Lagerung unter Dach oder unter Plane ist nur bei einem ent- sprechenden ausdrücklichen Auftrag durch die SHW geschuldet. Für den Mehraufwand wird ein Zuschlag erhoben.
Zwischenlagerung. Das frei-Werk gelieferte Holz ist durch den Käufer grundsätzlich ohne weiteres Zwischenlager direkt zu vermessen. Qualitätseinbußen als Folge einer Zwischen- lagerung im Werk gehen zu Lasten des Käufers.
Zwischenlagerung. Gemäss VST Merkblatt 001 «Liefer und Montage- bedingungen für Türen, Stahlzargen und Türelemente» (Art. 9 Türblätter).
Zwischenlagerung. 5.4 Temporary storage Kann die Leistung zu dem vereinbarten Termin vom Auftraggeber nicht angenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die Zwischen- lagerung, die für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten für den Auftraggeber kostenlos ist. Should the Principal be unable to accept the service at the agreed time, the contractor shall take care of the interim storage, which, for a period of at least 6 months, shall be free of cost for the Principal. Im Falle der Zwischenlagerung einer Lieferung verbleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Lieferung beim Auftragnehmer. In case of interim storage of a delivery, the risk of the accidental destruction or deterioration of the goods delivered remains that of the contractor.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.