Änderung der Jahresfahrleistung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, sind Sie verpflichtet, uns dieses unter Nennung des aktuellen km-Standes (aufzurunden auf volle 1.000 km) auf Ihre Kosten anzuzeigen. Der Beitrag wird dann abweichend von K.2.2 ab Beginn des Versicherungsjahres, in dem sich die Jahresfahrleistung geändert hat, nach der dann gültigen Fahrleistung berechnet. Ist der Berechnungszeitraum für die Jahresfahrleistung länger als ein Jahr, wird die Jahresfahrleistung wie folgt ermittelt: Insgesamt während des Berechnungszeitraums gefahrene Kilometer geteilt durch die Anzahl der Monate des Berechnungszeitraums mal 12.
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