Common use of Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung Clause in Contracts

Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung. Wenn die vom Teilnehmer eingesetzten Legitimations- und Sicherungsmedien in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt sind, hat der Teilnehmer der Bank die neuen öffentlichen Teilnehmerschlüssel rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums zu übermitteln. Nach dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel ist eine Neuinitialisierung vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer seine Schlüssel selbst generiert, so hat er zu dem mit der Bank vereinbarten Zeitpunkt die Teilnehmerschlüssel unter Verwen- dung der dafür vorgesehenen systembedingten Auftragsarten zu erneuern und rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel zu übermitteln. Für eine automatische Freischaltung der neuen Schlüssel ohne eine erneute Teilnehmerinitialisierung sind die folgenden Auftragsarten zu nutzen: – Aktualisierung des öffentlichen bankfachlichen Schlüssels (PUB) und – Aktualisierung des öffentlichen Authentifikationsschlüssels und des öffentlichen Verschlüsselungsschlüssels (HCA) oder alternativ – Aktualisierung aller drei oben genannter Schlüssel (HCS). Die Auftragsarten PUB und HCA beziehungsweise HCS sind hierfür mit einer gültigen bankfachlichen EU des Nutzers zu versehen. Nach erfolgreicher Änderung sind nur noch die neuen Schlüssel zu verwenden. Wenn die Elektronische Unterschrift nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wird wie unter Nummer 8 Absatz 3 der Bedingungen für die Da- tenfernübertragung verfahren. Die Schlüsseländerung darf erst nach Abarbeitung aller Aufträge erfolgen. Ansonsten sind die noch nicht ausgeführten Aufträge mit dem neuen Schlüssel neu zu erteilen.

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Samples: Datenfernübertragungsbedingungen, Datenfernübertragungsbedingungen

Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung. Wenn die vom Teilnehmer eingesetzten Legitimations- und Sicherungsmedien Sicherungs- medien in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt sind, hat der Teilnehmer der Bank Sparkasse die neuen öffentlichen Teilnehmerschlüssel rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums zu übermitteln. Nach dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel ist eine Neuinitialisierung vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer seine Schlüssel selbst generiert, so hat er zu dem mit der Bank Sparkasse vereinbarten Zeitpunkt die Teilnehmerschlüssel unter Verwen- dung Verwendung der dafür vorgesehenen systembedingten Auftragsarten zu erneuern und rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel zu übermitteln. Für eine automatische Freischaltung der neuen Schlüssel ohne eine erneute Teilnehmerinitialisierung sind die folgenden Auftragsarten zu nutzen: – Aktualisierung des öffentlichen bankfachlichen Schlüssels (PUB) und – Aktualisierung des öffentlichen Authentifikationsschlüssels und des öffentlichen Verschlüsselungsschlüssels (HCA) oder alternativ – Aktualisierung aller drei oben genannter Schlüssel (HCS). Die Auftragsarten PUB und HCA beziehungsweise bzw. HCS sind hierfür mit einer gültigen bankfachlichen EU des Nutzers zu versehen. Nach erfolgreicher Änderung Ände- rung sind nur noch die neuen Schlüssel zu verwenden. Wenn die Elektronische Unterschrift nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wird wie unter Nummer 8 Absatz 3 der Bedingungen für die Da- tenfernübertragung Datenfernübertragung verfahren. Die Schlüsseländerung darf erst nach Abarbeitung aller Aufträge erfolgenerfol- gen. Ansonsten sind die noch nicht ausgeführten Aufträge mit dem neuen Schlüssel neu zu erteilen.

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Samples: Datenfernübertragung

Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung. Wenn die vom Teilnehmer eingesetzten Legitimations- und Sicherungsmedien in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt sind, hat der Teilnehmer der Bank die neuen öffentlichen Teilnehmerschlüssel Teilneh- merschlüssel rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums Ablaufda- tums zu übermitteln. Nach dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel ist eine Neuinitialisierung vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer seine Schlüssel selbst generiert, so hat er zu dem mit der Bank vereinbarten Zeitpunkt die Teilnehmerschlüssel Teilneh- merschlüssel unter Verwen- dung Verwendung der dafür vorgesehenen systembedingten sy- stembedingten Auftragsarten zu erneuern und rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel zu übermitteln. Für eine automatische Freischaltung der neuen Schlüssel ohne eine erneute Teilnehmerinitialisierung sind die folgenden folgen- den Auftragsarten zu nutzen: – Aktualisierung des öffentlichen bankfachlichen Schlüssels (PUB) und – Aktualisierung des öffentlichen Authentifikationsschlüssels und des öffentlichen öf- fentlichen Verschlüsselungsschlüssels (HCA) oder alternativ alter- nativ – Aktualisierung aller drei oben genannter Schlüssel (HCS). Die Auftragsarten PUB und HCA beziehungsweise HCS sind hierfür mit einer gültigen bankfachlichen EU des Nutzers zu versehen. Nach erfolgreicher Änderung sind nur noch die neuen Schlüssel zu verwenden. Wenn die Elektronische Unterschrift nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wird wie unter Nummer 8 Absatz 3 der Bedingungen Be- dingungen für die Da- tenfernübertragung Datenfernübertragung verfahren. Die Schlüsseländerung darf erst nach Abarbeitung aller Aufträge Auf- träge erfolgen. Ansonsten sind die noch nicht ausgeführten Aufträge mit dem neuen Schlüssel neu zu erteilen.

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Samples: Datenfernübertragung

Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung. Wenn die vom Teilnehmer eingesetzten Legitimations- und Sicherungsmedien in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt sind, hat der Teilnehmer der Bank die neuen öffentlichen Teilnehmerschlüssel rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums zu übermitteln. Nach dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel ist eine Neuinitialisierung vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer seine Schlüssel selbst generiert, so hat er zu dem mit der Bank vereinbarten Zeitpunkt die Teilnehmerschlüssel unter Verwen- dung Verwendung der dafür vorgesehenen systembedingten Auftragsarten zu erneuern und rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel zu übermitteln. Für eine automatische Freischaltung der neuen Schlüssel ohne eine erneute Teilnehmerinitialisierung Teil- nehmerinitialisierung sind die folgenden Auftragsarten zu nutzen: Aktualisierung des öffentlichen bankfachlichen Schlüssels (PUB) und Aktualisierung des öffentlichen Authentifikationsschlüssels und des öffentlichen Verschlüsselungsschlüssels (HCA) ). oder alternativ Aktualisierung aller drei oben genannter genannten Schlüssel (HCS). Die Auftragsarten PUB und HCA beziehungsweise bzw. HCS sind hierfür mit einer gültigen bankfachlichen bankfach- lichen EU des Nutzers zu versehen. Nach erfolgreicher Änderung sind nur noch die neuen Schlüssel zu verwenden. Wenn die Elektronische Unterschrift nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wird wie unter Nummer 8 7 Absatz 3 der Bedingungen für die Da- tenfernübertragung Datenfernübertragung verfahren. Die Schlüsseländerung darf erst nach Abarbeitung aller Aufträge erfolgen. Ansonsten sind die noch nicht ausgeführten Aufträge mit dem neuen Schlüssel neu zu erteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderung der Teilnehmerschlüssel mit automatischer Freischaltung. Wenn die vom Teilnehmer eingesetzten Legitimations- und Sicherungsmedien in ihrer Gültigkeit zeitlich begrenzt sind, hat der Teilnehmer der Bank die neuen öffentlichen Teilnehmerschlüssel rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums zu übermitteln. Nach dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel ist eine Neuinitialisierung vorzunehmen. Wenn der Teilnehmer seine Schlüssel selbst generiert, so hat er zu dem mit der Bank vereinbarten Zeitpunkt die Teilnehmerschlüssel unter Verwen- dung Verwendung der dafür vorgesehenen systembedingten Auftragsarten zu erneuern und rechtzeitig vor dem Erreichen des Ablaufdatums der alten Schlüssel zu übermitteln. Stand 05/2019 Für eine automatische Freischaltung der neuen Schlüssel ohne eine erneute Teilnehmerinitialisierung sind die folgenden Auftragsarten zu nutzen: - Aktualisierung des öffentlichen bankfachlichen Schlüssels (PUB) und - Aktualisierung des öffentlichen Authentifikationsschlüssels und des öffentlichen Verschlüsselungsschlüssels (HCA) oder alternativ - Aktualisierung aller drei oben genannter Schlüssel (HCS). Die Auftragsarten PUB und HCA beziehungsweise HCS sind hierfür mit einer gültigen bankfachlichen EU des Nutzers zu versehen. Nach erfolgreicher Änderung sind nur noch die neuen Schlüssel zu verwenden. Wenn die Elektronische Unterschrift nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wird wie unter Nummer 8 Absatz 3 der Bedingungen für die Da- tenfernübertragung verfahren. Die Schlüsseländerung darf erst nach Abarbeitung aller Aufträge erfolgen. Ansonsten sind die noch nicht ausgeführten Aufträge mit dem neuen Schlüssel neu zu erteilen.

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Samples: Datenfernübertragung