Änderungen des Reglements Musterklauseln

Änderungen des Reglements. Wir behalten uns vor, dieses Reglement jederzeit zu ändern. Sie werden schriftlich oder auf andere geeig- nete Weise über die Änderung informiert. Die Ände- rungen gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen seit Datum der Mitteilung schriftlicher Widerspruch bei uns eingeht. Wir sind ausdrücklich ermächtigt, die Depotwerte in unserem Namen, aber auf Ihre Rechnung und Gefahr auch auswärts bei einem Dritten verwahren zu lassen. Falls Sie uns eine Drittdepotstelle vorschreiben, obwohl wir diese Ihnen gegenüber nicht empfehlen, so wird für die Handlungen dieser Drittdepotstelle jegli- che Haftung von unserer Seite ausgeschlossen. Ohne anderslautende Instruktionen sind wir ausserdem berechtigt, die Depotwerte gattungsmässig und zent- ral zu verwahren oder sie bei einer Sammeldepot- Zentrale verwahren zu lassen. Damit erhalten Sie ein Miteigentumsrecht im Verhältnis der von Ihnen depo- nierten Depotwerte zum jeweiligen Bestand des Sammeldepots, sofern das Sammeldepot in der Schweiz liegt. Vorbehalten bleiben Depotwerte, die wegen ihrer Natur oder aus anderen Gründen getrennt verwahrt werden müssen. Sie tragen das Risiko der Blockierung, Beschlagnahme oder Verrechnung der für Sie verwahrten Werte, sei es durch staatliche, gerichtliche, arbeitsrechtliche, krie- gerische oder sonstige Massnahmen bzw. Ereignisse. Wir sind berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – geeig- nete Gegenmassnahmen auf Ihre Kosten zu ergreifen. Bei Auslieferung von Wertpapieren aus einem Sammeldepot besteht kein Anspruch auf bestimmte Nummern oder Stückelungen, bei Barren und Münzen auch nicht auf bestimmte Jahrgänge oder Prägungen. Bei Verwahrung im Ausland unterliegen die Depot- werte den Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwah- rung. Sie tragen insbesondere die Gefahr von gesetz- lichen und behördlichen Beschränkungen und Lasten. Wir leiten lediglich die Rechte weiter, die wir vom aus- ländischen Dritten erhalten. Wird uns die Rückgabe von solchen im Ausland aufbewahrten Werten oder der Transfer des Verkaufserlöses durch das anwend- bare ausländische Recht erschwert oder verunmög- licht, so sind wir nur dann verpflichtet, Ihnen einen entsprechenden Anspruch zur Herausgabe bzw. Zahlung zu verschaffen, wenn ein solcher besteht und übertragbar ist. Sie stimmen der Verwaltung Ihrer ausländischen Depotwerte bei einer Drittverwahrungsstelle im Aus- land, welche keiner angemessenen Aufsicht unter- steht, zu, falls in diesem Land oder im entsprechenden Markt keine geeignete Drittver...
Änderungen des Reglements. Das Vorsorgereglement kann durch Beschluss des Stiftungsrates unter Wahrung der Rechte der versicherten Personen jederzeit ergänzt oder aufgehoben werden. Der Stiftungsrat legt das Vor- sorgereglement und allfällige Änderungen der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis- nahme vor. Über Änderungen des individuellen Vorsorgeplans, welcher vom Experten für berufliche Vor- sorge geprüft worden ist, entscheidet die Personalvorsorgekommission nach Einholung des Ein- verständnisses des Arbeitgebers (Beitragshöhe). Sanierungsmassnahmen durch den Stiftungsrat sind ausdrücklich vorbehalten. Für versicherte Personen, die im Gültigkeitszeitpunkt früherer Reglemente oder Vorsorgepläne erwerbsunfähig geworden oder verstorben sind, gelten für die Festsetzung der Invaliden- und Todesfallleistungen die Bestimmungen der damaligen Reglemente und Vorsorgepläne. Für Xxxxxxx, die von anderen Vorsorgeeinrichtungen übertragen wurden, gelten im Zeitpunkt des Übertritts die massgeblichen Bestimmungen der bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Davon ausgenommen ist der Übergang von einer Invaliden- zu einer Altersrente, für die das Vorsorge- reglement im Zeitpunkt des Überganges massgebend ist.
Änderungen des Reglements. Die Bank behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern. Eine Änderung kann auch durch Veröffentlichung auf ihrer Website: Die Bank behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern. Die Änderung kann auch durch Veröffentlichung auf ihrer Website erfolgen: xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxx. Der Kunde wird hiervon im Voraus schriftlich oder auf andere geeignete Weise in Kenntnis gesetzt (siehe Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Mitteilungen der Bank). Die jeweils gültige Fassung kann auf der Website der Bank eingesehen werden: Die Bank behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern. Die Änderung kann auch durch Veröffentlichung auf ihrer Website erfolgen: xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxx. In diesem Fall ist der im Zeitpunkt der Lieferung gültige Fabrikationszuschlag zu entrichten. Die Lieferung wird dem Metallkonto belastet. Besteht ein Restsaldo zu Gunsten oder zu Lasten des Kontoinhabers, so wird dieser zum am Tag der Lieferung geltenden Marktpreis verrechnet.

Related to Änderungen des Reglements

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.