Reisedokumente Musterklauseln

Reisedokumente. Sie sind selbst dafür verantwortlich, über die an Ihrem Reiseziel verlangten gültigen Reisedokumente zu verfügen (auch für Haustiere). Landal GreenParks haftet nicht für die Folgen, die durch das Fehlen der richtigen Reisedokumente entstehen.
Reisedokumente. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
Reisedokumente. 20.1 Für die Verfügung über gültige Reisedokumente sind Sie selbst verantwortlich. „Tulp & Zee“ übernimmt keine Haftung für die Folgen die sich aus dem Nichtbesitz gültiger Reisedokumente ergeben.
Reisedokumente. Alle Reisedokumente (Flug- und Kreuzfahrttickets, Reisepass, Krankenversicherungskarte, Impfpass) unterliegen der Verantwortung des Gastes. Der Xxxx ist außerdem dafür verantwortlich, alle erforderlichen Visa und Gesundheitsnachweise für alle entsprechenden Häfen mit sich zu führen und alle Zollbedingungen einzuhalten. Ohne die erforderlichen Dokumente kann die Beförderung und Unterbringung von Silversea verweigert oder der Xxxx während der Reise von Bord verwiesen werden. Xxxxxxxxx leistet keine Erstattungen und übernimmt auch keine anderweitige Haftung für Gäste, die nicht an Bord gehen dürfen oder von Bord verwiesen werden. Falls Silversea aus Kulanz Informationen oder Ratschläge zu erforderlichen Reisedokumenten, Visa und Impfungen bereitstellt, sind Gäste trotzdem dazu verpflichtet, diese Informationen bei den entsprechenden Behörden zu überprüfen, und Silversea übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit solcher Informationen. In manchen Ländern ist es Vorschrift, dass Reisepässe noch sechs Monate nach Ihrem Rückkehrdatum gültig sein müssen. Bitte erkunden Sie sich bei dem entsprechenden Konsulat nach den genauen Bestimmungen. Die von den Regierungen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen können sich von Zeit zu Zeit ändern und Gäste müssen diese einhalten. Setzen Sie sich bezüglich dieser Richtlinien mit Ihrem Reisebüro in Verbindung, um die Berechtigung, an Bord gehen zu dürfen, nicht zu verlieren.
Reisedokumente. Es obliegt deiner Verantwortung, dich über Einreisebestimmungen zu informieren und alle erforderlichen Dokumente und Ausweise für die Einreise in, Ausreise aus und Reise durch alle besuchten Länder und Regionen bei dir zu haben, einschließlich eines gültigen Reisepasses und aller von den jeweiligen Behörden vorgeschriebener Reisedokumente, wie Visa, Genehmigungen und Bescheinigungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Impfbescheinigungen oder ärztliche Bescheinigungen) und Versicherungspolizzen. Der Reisepass muss am gemäß Reiseablauf letzten Reisetag mit dem Reiseveranstalter noch mindestens 6 Monate gültig sein. Du übernimmst die volle Verantwortung für den Erwerb aller diesbezüglichen Dokumente, Visa und Genehmigungen vor Reisebeginn und bist alleine für alle Kosten verantwortlich, die sich aus fehlenden oder fehlerhaften Dokumenten ergeben. Du erkennst an, dass du für alle Kosten oder Schäden verantwortlich bist, die dem Reiseveranstalter als direkte Folge davon entstehen, dass du die erforderlichen Reisedokumente nicht besorgt oder nicht bei dir hast. Der Reiseveranstalter gibt keine Beratung zu Reisedokumenten und keine Gewährleistung oder Versicherung über die Korrektheit oder Vollständigkeit bereitgestellter Informationen zu Visabestimmungen, Impfungen, Klima, Kleidung, Gepäck oder Sonderausstattung für eine Reise und du stimmst zu, dass der Reiseveranstalter für Fehler oder Auslassungen in solchen Informationen nicht verantwortlich ist.
Reisedokumente. Vor Reiseantritt müssen Sie alle Aus- und Einreisedokumente, Gesundheits- und andere Dokumente, die von den betreffenden Ländern per Gesetz, Vorschriften, Regeln oder Anweisungen verlangt werden, bei uns vorlegen und uns die Anfertigung und Aufbewahrung von Kopien gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Ihre Reisedokumente unvollständig oder augenscheinlich nicht in Ordnung sind.
Reisedokumente. Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Dokumente vorzulegen, die seitens der betreffenden Staaten durch Gesetz, Vorschrift, Anordnung oder in sonstiger Form vorgeschrieben sind, und uns die Anfertigung und Aufbewahrung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht einhalten, Ihre Dokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen oder Sie uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente nicht gestatten. Wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass sie diese Bestimmungen nicht befolgen.
Reisedokumente. Bei Reisen ins Ausland müssen Sie grundsätzlich immer ein gültiges Reisedokument mit sich führen. Seit 2012 benötigt auch jedes Kind einen eigenen Reisepass. Nicht in Begleitung der Obsorgeberechtigten reisende Minderjährige benötigen die Zustimmungserklärung der Obsorgeberechtigten im Original (Unterschriften müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein) und bei verschiedenen Familiennamen die Geburtsurkunde. Auch durch den Wegfall der Kontrollen innerhalb der EU sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Wenn Sie im Zweifel sind, bzw. eine andere Staatsangehörigkeit als die eines EU-Landes besitzen, setzen Sie sich bitte in jedem Fall mit uns in Verbindung. Zustiegsmöglichkeiten bei Mehrtagesfahrten beziehen sich grundsätzlich auf unseren Firmenstandort in St. Lorenzen im Lesachtal – weiters auch auf Lienz i. Osttirol. Weitere Zustiegsstellen ergeben sich entlang der jeweiligen Fahrstrecke bzw. sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Reisedokumente. Du bist selbst dafür verantwortlich, gültige, für dein Reiseziel erforderliche Reisedokumente bei dir zu haben. Die Unterkünfte übernehmen keine Haftung für die Folgen, die daraus entstehen, dass du nicht im Besitz der richtigen Reisedokumente bist.
Reisedokumente. Für Veranstaltungen, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich.