Übergabe, Rückgabe Musterklauseln

Übergabe, Rückgabe. Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt an der Vermietstation am Übergabetag zwischen 15.00 - 18.00 Uhr. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter einen Tag vor Übergabe zwecks Vereinbarung einer exakten Übergabezeit anzurufen. Der Mieter hat das Fahrzeug am Rückgabetag zwischen 08.00 - 11.00 Uhr morgens an der Vermietstation zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet; vgl. hierzu Punkt (2) Mietberechnung. Kosten und Schadensersatzansprüche durch andere Kunden aus verspäteter Fahrzeugübergabe müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Übergabe, Rückgabe. Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle von S&C Sportcars AG. Bei der Übergabe, wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs, wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Allfällige Schäden werden diesem Protokoll vermerkt. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken. Die Quittung des Tankbetrages muss mitgebracht werden. Die S&C Sportcars AG ist berechtig, allfällige Schäden bis sieben Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.
Übergabe, Rückgabe. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt beim Vermieter nach Absprache. Der Mieter hat das Fahrzeug am Rückgabetag nach fester Vereinbarung, in gereinigtem Zustand, vollgetankt und pünktlich zurückzugeben. Bei ver- späteter Rückgabe ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet, siehe 2.
Übergabe, Rückgabe. 1. Bei Übergabe an den Mieter/Entleiher und bei Rückgabe an den Vermieter/Verleiher ist das beigefügte Übergabe-/Rückgabeprotokoll auszufüllen.
Übergabe, Rückgabe. 1) Das Mietverhältnis beginnt durch Abholung des Motorrollers am Sitz des Vermieters (Übergabe) am um Uhr.
Übergabe, Rückgabe. Die Übergabe/Rückgabe des Ferienobjektes erfolgt an den Vermittler bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Hierfür wird mit dem Xxxxxx vor der Abreise telefonisch Kontakt aufgenommen, um eine Abreiseuhrzeit zu besprechen. Die Übergabe erfolgt im Ferienobjekt zu der vereinbarten Uhrzeit, spätestens jedoch um 10 Uhr am Abreisetag. Für den Fall, dass der Mieter vor 8:00 Uhr abreisen möchte, kann ein Vorabendcheckout erfolgen. In diesem Fall nimmt der Vermittler bzw. deren Erfüllungsgehilfe das Ferienobjekt bereits am Vorabend ab, wobei der Mieter dann entsprechend den in Pkt. 10 genannten Bedingungen eigenständig das Ferienobjekt vor 8 Uhr des Folgetages verlässt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollte sämtliches Gepäck zur vereinbarten Abreiseuhrzeit bereits aus dem Ferienobjekt gebracht worden sein, alle Fenster geschlossen, alle Stecker der Küchengeräte gezogen (Ausnahme Kühlschrank) und sowohl alle Abfalleimer im Ferienobjekt, als auch der Kühlschrank geleert sein. Der Vermittler behält sich vor, dass bei verspäteter Abreise eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro/halbe Stunde berechnet werden kann. Diese zusätzlichen Gebühren werden von der Kaution einbehalten.
Übergabe, Rückgabe. 4.1. hobex übergibt das Terminal und dessen Zubehör (Kabel, Bedienungsanleitung, Netzteil, Soft-
Übergabe, Rückgabe. Die KFE übergibt dem Mieter bei Übergabe des Vereinbarungsgegenstandes Zugangsschlüssel für das Objekt. Der Austausch von Schließzylindern sowie Schlüsselnachbestellungen sind dem Mieter nicht erlaubt. Die Anzahl der Schlüssel wird im Übergabeprotokoll dokumentiert. Bei der Über- und Rückgabe ist die Anwesenheit eines Vertreters der KFE erforderlich. Zum Ende des Mietzeitraumes ist der Vereinbarungsgegenstand der KFE vollständig geräumt, besenrein und mit allen Schlüsseln zurückzugeben. Der ursprüngliche Zustand des Vereinbarungsgegenstandes muss wieder hergestellt werden. Nach Ablauf der Mietdauer können nicht entfernte Gegenstände und Einrichtungen kostenpflichtig entfernt und evtl. auch bei Dritten auf Kosten des Mieters eingelagert werden. Eine Haftung hierfür wird von der KFE ausgeschlossen. Wird der Vereinbarungsgegenstand nach Beendigung der Mietdauer nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, kann die KFE festgestellte Mängel auf Kosten des Mieters beseitigen lassen.
Übergabe, Rückgabe. 1. Bei Übergabe an die Mietperson und bei Rückgabe an den Vermieter/Verleiher ist das um- seitig abge- druckte Übergabe-/Rückgabeprotokoll auszufüllen.
Übergabe, Rückgabe. Die Übergabe erfolgt zu den im Mietvertrag angegebenen Übergabezeiten des im Vertrag festgelegten Abholtages, wenn nicht anders im Vertrag vereinbart. Der Mieter wird ca. 60 Minuten auf die Mietsache (Fahrzeug und Zubehör) ein- gewiesen. Dies beinhaltet die Einweisung in alle technischen Einrichtungen der Mietsache, sowie deren Gebrauch und Bedienung, eine Unterweisung in alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen zur gefahrlosen Verwendung der Miet- sache. Die Mietsache wird vollgetankt übernommen und auch vollgetankt zurückgege- ben. Ist der Tank bei der Rückgabe nicht gefüllt, werden die Kosten für die Auffül- lung durch den Vermieter zuzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 35,00€ in Rechnung gestellt. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit des letzten Miettages und ist vom Mieter persönlich durchzuführen. Wird die Miet- sache später als zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird dem Mieter pro Stunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00€, nach mehr als 5 Stunden eine ganze Tagesmiete des zur Zeit der Übergabe gültigen Tagessatzes berechnet.