Übergabepunkte Musterklauseln

Übergabepunkte. ApplyZ stellt dem Kunden die Software in der vereinbarten Version am Router-Ausgang des Rechenzent- rums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicherplatz werden von ApplyZ bereitgestellt. ApplyZ schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
Übergabepunkte. Der Service gilt als erfüllt, wenn am letzten durch COMRAMO beherrschbaren Netzwerküberga- bepunkt die beschriebene Funktionalität erbracht wird.
Übergabepunkte. Der Übergabepunkt befindet sich in einem Übergabeverteiler im Rack oder Raum des Anbieters.
Übergabepunkte. 5.2.1 Übergabe am BEP
Übergabepunkte. Übergabepunkte sind grundsätzlich die 1.Ethernet‐Aggregationspunkte im Netz von Anbieter . Die Parteien werden die Übergabepunkte, an denen Übergabeanschlüsse durch Anbieter bereit gestellt werden sollen, nach Maßgabe von Ziffer 3.3. konkret vereinbaren. Anbieter ist berechtigt, Übergabepunkt aus betrieblichen und technischen Gründen zu verlegen. Anbieter kündigt gegenüber KUNDE die Verlegung eines Übergabepunktes mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten schriftlich an. Die bei KUNDE mit der Standortverlegung verbundenen Kosten für die Zuführung und die Verlegung seiner netztechnischen Einrichtungen trägt KUNDE selbst.
Übergabepunkte. Die ANW übergibt die angebotenen Dienste jeweils am Netzabschlusspunkt, der sich i.d.R. im Keller des Gebäudes befindet. Dieser ist, abhängig von der jeweiligen Ausführungsvariante, entweder Netzabschlusspunkt des Glasfaseranschlussnetzes der ANW (Gf-APL) bei der Ausführungsvariante 1 oder der FTTB DSLAM bei Ausführungsvariante 2. Die Signalverteilung im Gebäude erfolgt über die jeweils zur Ausführungsvariante beschriebene Endleitung (Gebäudeverkabelung). Entsprechend ist die ANW nicht für etwaige Störungen oder Leistungsbeeinträchtigungen verantwortlich die aufgrund von Mängeln am Endleitungsnetz auftreten. Die ANW beseitigt Störungen an der Endleitung nach gesondertem Auftrag. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand gem. aktuell gültiger Preisliste.
Übergabepunkte. Übergabepunkte sind grundsätzlich die 1.Ethernet-Aggregationspunkte im Netz von Stadtwerke Schwedt GmbH. Die Parteien werden die Übergabepunkte, an denen Übergabeanschlüsse durch Stadtwerke Schwedt GmbH bereitgestellt werden sollen, nach Maßgabe von Ziffer 3.3. konkret vereinbaren. Stadtwerke Schwedt GmbH ist berechtigt, Übergabepunkt aus betrieblichen und technischen Gründen zu verlegen. Stadtwerke Schwedt GmbH kündigt gegenüber KUNDE die Verlegung eines Übergabepunktes mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten schriftlich an. Die bei KUNDE mit der Standortverlegung verbundenen Kosten für die Zuführung und die Verlegung seiner netztechnischen Einrichtungen trägt KUNDE selbst.
Übergabepunkte. LogOn stellt dem Kunden die Software in der vereinbarten Version am Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicherplatz werden von LogOn bereitgestellt. LogOn schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
Übergabepunkte. Optischer Hauptverteiler Building Entry Point) Optical Termination Outlet
Übergabepunkte. Übergabe am BEP Der Übergabepunkt ist durch eine trennbare Steckverbindung als LC/APC-Stecker ausgeführt. Am Steckverbinder endet die Zuständigkeit der LKW. Am Gehäusedeckel des BEP ist gut sichtbar das LKW-Logo mit Adresse und die Telefonnummer der LKW, der Laser-Warnkleber und die BEP-Bezeichnung angebracht (siehe Abbildung 25). Auf der Gehäuseinnenseite ist die Faserzuordnung zu den betreffenden Nutzungseinheiten (Wohnungen, Geschäfte) und deren OTO-Nummern dokumentiert (siehe ebenfalls Abbildung 25). Abbildung 25 TAL-Glasfaser: BEP Gehäuseaussen und -innenseite Folgende Grenzwerte sind von den LKW einzuhalten: Einfügedämpfung =< 0.15 dB Rückflussdämpfung >= 60 dB Betriebstemperaturbereich -25° C bis 70 ° C Tabelle 25 TAL-Glasfaser: Qualitätsparameter für Fusionsspleiss im BEP Es werden Krimpspleissschutze eingesetzt. Die Masse sind in der Norm IEC 61756-1 definiert. Eine Zugentlastung muss verfügbar sein. Die Überlänge von Fasern und umhüllten Fasern wird in der Regel in der gleichen Kassette wie die Spleisse gelagert. Sie soll ermöglichen, den Spleiss zum Spleisswerkzeug oder zu den Spleisshilfsmitteln und zurück zum Spleisshalter zu bewegen. Qualitätsparameter Optischer Hauptverteiler bis BEP Folgende Grenzwerte für Kabel, Stecker und Kupplungen sind von den LKW einzuhalten: Faserdämpfung 1550 ≤ 0.25 dB/km Faserdämpfung 1310 ≤ 0.40 dB/km Muffe 1550 u. 1310 ≤ 0.15 dB/Spleissung BEP 1550 u. 1310 ≤ 0.15 dB/Spleissung OTO (Mechanischer Spleiss) 1550 u. 1310 ≤ 0.25 dB/Spleissung Steckverbindung LC / APC (1)21 1550 u. 1310 ≤ 0.5 dB/Stecker22 Steckverbindung LC / APC23 1550 u. 1310 ≥ 60 dB (3)24 Tabelle 26 TAL-Glasfaser: Qualitätsparameter Optischer Hauptverteiler bis BEP Messprotokoll TAL Glasfaser Jede TAL Glasfaser Verbindung ist von den LKW geprüft und mit Messprotokoll dokumentiert. Auf Wunsch wird das Messprotokoll dem Anbieter elektronisch zur Verfügung gestellt. Abbildung 26 TAL-Glasfaser: Messprotokoll (Beispiel) Die Fasern werden mittels einer OTDR-Messung25 und einer Powermetermessung überprüft. Die OTDR-Messung wird vor allem für die Ermittlung der Längenabschnitte, die optische Powermetermessung für die Ermittlung der einzelnen Dämpfungen verwendet. Da sehr viele Störungen auf verschmutzte oder beschädigte Steckverbindungen zurückzuführen sind, werden alle Stecker an den Endstellen vor der OTDR-Messung von den LKW geprüft und gereinigt. Eine OTDR- und Powermetermessung gibt Auskunft über: Faserlänge in Meter Gesamtdämpfung der Faser in dB, dB/k...