Kernnetz-Glasfaser‌ Musterklauseln

Kernnetz-Glasfaser‌. 3.1.1 Beschreibung‌ Die Kernnetz-Glasfaser ist eine Layer 1 Verbindung auf einer unbelichteten Glasfaser (Dark Fiber) zwischen den LKW Anschlusszentralen im Inland oder eines Drittanbieters im Ausland und steht dem Anbieter zur exklusiven Nutzung zur Verfügung.
Kernnetz-Glasfaser‌. Voraussetzungen Kernnetz-Glasfaser Verbindungen können nur realisiert werden, wenn auf der betroffenen Strecke freie Fasern vorhanden sind. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf einen Ausbau. Prozesse Machbarkeitsprüfung Machbarkeitsprüfung Anfrage Bestellformular Leitungen xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 3-6 Arbeitstage Information über den Leitungsverlauf und Kosten (Gültigkeit 30 Tage) Tabelle 22 Kernnetz-Glasfaser: Machbarkeitsprüfung Bestellung, Realisierung, Kündigung und Annullierung Bestellung und Realisierung Bestellformular Leitungen xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool auf Termin nach Absprache oder innerhalb von 5 Arbeitstagen Die Bestellung muss sich auf die entsprechende Strecke beziehen Kündigung Bestellformular Leitungen xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 1 Arbeitstag (-) Annullierung einer laufenden Bestellung E-mail an xxx-xxxxxxx@xxx.xx Bestätigung über WEB-Tool sofort (-) Tabelle 23 Kernnetz-Glasfaser: Bestellung, Realisierung, Kündigung und Annullierung Verantwortlichkeiten Entstörung Kernetzverbindung inkl. Überführungskabel Verbindung ab Übergabeverteiler zu seiner eigenen Ausrüstung Tabelle 24 Kernnetz-Glasfaser: Verantwortlichkeiten Entstörung Voraussetzungen TAL-Glasfaser wird nur angeboten, sofern das Gebäude des Teilnehmers erschlossen ist und eine Glasfaser frei ist. Der Anschluss des jeweiligen Gebäudes an das FTTB-Netz der LKW liegt in der Verantwortung des Gebäudebesitzers bzw. der Bauherrschaft. Grundlage dafür bilden die Ausführungsbestimmungen der LKW in der jeweils gültigen Fassung20.
Kernnetz-Glasfaser‌. Anschluss- zentrale Anschluss- zentrale Als Vollrohrkanalisationen gelten Schacht zu Schacht Verbindungen zwischen begehbaren Schächten, wobei die Rohre geradlinig verlegt werden. Verwendet werden Rohre aus Beton oder Metall mit Durchmessern zwischen 150 bis 600 mm. Vollrohrkanalisationen finden sich im Anschluss- und Kernnetz.
Kernnetz-Glasfaser‌ 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.