Überlassung von Endgeräten Musterklauseln

Überlassung von Endgeräten. AGB Surf&Fon 4.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nut- zung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) auf Kosten des Kunden an M-net zurück- gesandt werden. M-net berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei M-net eingegangen sind, es sei denn der Kun- de hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen wer- den. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzuste- hen hat. Der Kunde verpflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von M-net zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbei- ten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von M-net durchgeführt werden. M-net ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firm- ware-Updates auf dem Endgerät durchzuführen. 4.2. M-net hält die Endgeräte in Stand, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungs- gemäßem Gebrauch entstanden sind. Reklamiert der Kunde einen Fehler eines End- gerätes, überprüft M-net dessen Funktionsfähigkeit. Ist das Gerät defekt, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet das defekte End- gerät unverzüglich an M-net (M-net Telekommunikations GmbH, Logistikzentrum, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxx 0, 00000 Xxxxxxxx) zurückzusenden. Ist das Gerät bei Ein- lieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist M-net berechtigt, die durch die Überprüfung/Re- paratur anfallenden Kosten dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. M-net ist berechtigt das dem Kunden überlassene Endgerät durch ein mindestens gleichwertiges Gerät zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.
Überlassung von Endgeräten. 7.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nutzung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) auf Kosten des Kunden an M-net zurückgesandt werden. M-net berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei M-net eingegangen sind, es sei denn der Kunde hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde verpflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von M-net zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von M-net durchgeführt werden. M-net ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerät durchzuführen. 7.2. M-net hält die Endgeräte in Stand, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Reklamiert der Kunde einen Fehler eines Endgerätes, überprüft M-net dessen Funktionsfähigkeit. Ist das Gerät defekt, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet das defekte Endgerät unverzüglich an M-net zurückzusenden; die Anschrift erhalten Sie mit dem Retourenlabel und im Kundenportal. Ist das Gerät bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist M-net berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen. M-net ist berechtigt das dem Kunden überlassene Endgerät durch ein mindestens gleichwertiges Gerät zu ersetzen, wenn technische oder betriebliche Gründe dies erforderlich machen.
Überlassung von Endgeräten. Überlässt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. dem Kunden im Rahmen des Vertrages Endgeräte zur Nutzung, so verbleiben diese im Eigentum der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. und müssen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden an Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. zurückgesandt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. eingegangensind. Zum Betriebdieser Endgerätedürfenausschließlich Betriebsmittelund Zubehörverwendet werden, die von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Dieüberlassenen Endgerätesindpfleglichzubehandeln. Der Kundehaftet fürjedevonihmodervon Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. durchgeführt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerätdurchzuführen. DerKundeverpflichtetsich, das Endgerätausschließlichmitvon Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. zugelassener Firmware zu betreiben. Einstellungen für den Internetzugang und Telefonie (SIP-Account) werden aus technischen Gründen und zur Sicherstellung der Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Dienste exklusiv von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. administriert und sind für den Kunden gesperrt; die Einrichtung von SIP-Accountsdurchden Kundenist nichtmöglich. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. hält dieüberlassenen Endgeräte inStand,soweitdieauftretendenStörungenbeiordnungsgemäßemGebrauchentstandensind. ReklamiertderKunde einen Fehler eines Endgerätes, überprüft Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. dessen Funktionsfähigkeit. Ist das Gerät defekt, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet das defekte Endgerät unverzüglichan 14 StadtwerkeOldenburgi.H. Media. zurückzusenden. Istdas Gerätbei Einlieferungzur Überprüfungfunktionsfähigoder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. berechtigt, die durchdieÜberprüfung/ReparaturanfallendenKostendemKundennachAufwandinRechnungzustellen. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. ist berechtigt das dem Kunden überlassene Endgerät durch ein gleichwertiges Ersatzgerät zu ersetzen, wenntechnischeoderbetriebliche Gründedieserforderlichmachen.
Überlassung von Endgeräten. Sofern die GFH dem/der Kunden/-in für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (zum Beispiel Router) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum der GFH. Der/Die Kunde/-in ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der/Die Kunde/-in hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt durch die GFH. Sofern die Beschädigung oder Zerstörung der/die Kunde/-in zu vertreten hat, erfolgt der Ersatz des Xxxxxx auf Kosten des/der Kunden/-in.