Common use of Übermittlung und Verwaltung von Daten Clause in Contracts

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte des Netzbenutzers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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Samples: www.e-control.at

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte des Netzbenutzers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht Zustim- mungnicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager Verteilergebietsmanagers notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen Verord- nungen festgelegt sind.

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Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen Vertei- lernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen Daten- übermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-MarktmodellMarktmo- dell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste erfass- te Messwerte des Netzbenutzers ohne dessen des- sen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte Drit- te weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager Verteiler- gebietsmanager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung Verord- nung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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Samples: www.salzburgnetz.at

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-Gas- Marktmodell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte des Netzbenutzers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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Samples: www.e-control.at

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen vorge- sehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen jeweiligen, in den Regeln der Technik und der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte Mess- werte des Netzbenutzers Kunden, ohne dessen ausdrückliche Zustimmung Zustimmung, nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager Verteilergebiets- manager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Gas- Marktmodell-Verordnung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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Samples: www.evn.at

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen vorgese- henen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführendurch- zuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte des Netzbenutzers Netz- benutzers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind VerbrauchsdatenVer- brauchsdaten, welche zur Verrechnung der SystemnutzungsentgelteSystemnutzungs- entgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement Ka- pazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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Samples: www.stadtwerke-bregenz.at

Übermittlung und Verwaltung von Daten. (1) Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den Regeln der Technik und der Gas-Gas- Marktmodell-Verordnung 2012 idgF sowie den Sonstigen Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen. Grundsätzlich dürfen erfasste Messwerte des Netzbenutzers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind Verbrauchsdaten, welche zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte, Energieabrechnung des Versorgers oder für das Kapazitätsmanagement des Verteilergebietsmanager notwendig sind und deren Umfang in der Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 idgF oder entsprechenden anderen Verordnungen festgelegt sind.

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