Common use of Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte Clause in Contracts

Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- se, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.

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Samples: www.e-werk-winkler.at, www.wasserkraft-soelden.at

Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen vorgese- henen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligenje- weiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte Systemnut- zungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen je- nen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere ins- besondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte InformationstechnikInfor- mationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.

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Samples: www.stww.at

Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstim- men, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at

Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten verwen- deten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten Energieliefe- ranten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.

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Samples: www.ikb.at