Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- se, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.
Appears in 2 contracts
Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen vorgese- henen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligenje- weiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte Systemnut- zungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen je- nen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere ins- besondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte InformationstechnikInfor- mationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.
Appears in 1 contract
Samples: www.stww.at
Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.
Appears in 1 contract
Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at
Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstim- men, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.
Appears in 1 contract
Samples: stadtwerkeschwaz.at
Übermittlung von Daten vom Netzbetreiber an Dritte. 1. Die in diesen Allgemeinen Netzbedingungen vorgesehenen Datenübermittlungen sind elektronisch in der jeweiligen, in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Wei- seWeise, durchzuführen. Der Netzbetreiber hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten verwen- deten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten überein- stimmenübereinstimmen, die er gemäß den geltenden Marktregeln an den Energielieferanten Energieliefe- ranten zu über- mitteln übermitteln hat. Der Netzbetreiber hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihm eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unbe- rechtigten unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte.
Appears in 1 contract
Samples: www.ikb.at