Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich? Fahrzeugwechsel 1. Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft (Fahrzeugwechsel). 2. Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb. Sie versichern ein weiteres Fahrzeug ohne Veräußerung oder Wegfall des versicherten Fahrzeugs. 3. Das Fahrzeug einer anderen Person wurde regelmäßig von Ihnen gefahren.
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Übernahme eines Schadenverlaufs. I.6.1 In welchen Fällen ist die Übernahme eines Schadenverlaufs möglich? Fahrzeugwechsel
1. Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft (Fahrzeugwechsel).
2. Sie besitzen neben außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb. Betrieb oder Sie versichern ein weiteres Fahrzeug ohne Veräußerung oder Wegfall des versicherten FahrzeugsFahrzeugs und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
3. Das Fahrzeug einer anderen Person wurde regelmäßig überwiegend von Ihnen gefahrengefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.
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