Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? Musterklauseln

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe an als das Fahrzeug, auf welches übertragen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraus- setzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertra- gen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahr- zeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahrzeuge, LKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- und Güterverkehr, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr. Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Eine Übertragung ist zudem möglich ▪ von einem Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Zugmaschine im Werkverkehr, ▪ von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf einen Kraftomnibus mit nicht mehr als 20 Plätzen (ohne Fahrersitz).
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungen: I.6.2.1 Fahrzeuggruppe I.6.2.2 Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung I.6.2.3 Geltung unterschiedlicher SF-Staffeln I.6.2.4 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha- denverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3 I.6.2.5 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Scha- denverlaufs nach Betriebsübergang
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: Fahrzeuggruppe I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehö- ren derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenver- lauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufes gelten folgende Voraussetzungen: I.6.3.1 Wenn für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, der gleiche Versicherungsumfang besteht, übernehmen wir die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. I.6.3.2 Sie können den Schadenverlauf nur übernehmen, wenn gleiche Risikoverhältnisse vor- liegen. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernom- men werden soll, derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehört und die Nut- zung und Verwendung beider Fahrzeuge vergleichbar sind. I.6.3.3 Gelten für die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, nach Anhang 1 unterschiedliche SF-Staffeln, wird Ihr Fahrzeug entsprechend der Anzahl der schadenfreien Jahre des übertragenden Fahrzeuges in die für das übernehmende Fahrzeug geltende Staffel eingestuft. Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schadenverlauf aus- gewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt. I.6.3.4 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören der- selben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf über- nommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen: I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. a Erste Fahrzeuggruppe: Pkw, Zweiräder sowie Trikes und Quads/ATV, welche jeweils ein amtliches Kennzeichen führen müssen, Campingfahrzeuge, Lieferwagen im Werkverkehr, Krankenwagen, Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Raupenschlepper. b Zweite Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Vorausset- zungen: Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schaden- verlauf ausgewirkt haben, werden nach der für das übernehmende Fahrzeug geltenden Staffel berücksichtigt.