Common use of Übernahme eines Schadenverlaufs Clause in Contracts

Übernahme eines Schadenverlaufs. I.4.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestan- den hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr- zeugs in folgenden Fällen übernommen: Fahrzeugwechsel I.4.1.1 Sie haben das versicherte Fahrzeug anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft. I.4.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Über- nahme? Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende Voraussetzungen: Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenver- lauf übertragen wird, gehören derselben Fahr- zeuggruppe an auf das übertragen wird. Fahrzeuggruppe: Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahr- zeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus einem anderen für ihn be- stehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. I.4.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versi- cherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? I.4.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Ver- tragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- wegfall) gilt: a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen wor- den. b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rück- stufung aufgrund der Unterbrechung vorzu- nehmen. I.4.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- trags nach dessen Schadenverlauf und da- nach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so einge- stuft, als hätte er ein volles Kalender- jahr bestanden. b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Kraftfahrversicherung

Übernahme eines Schadenverlaufs. I.4.1 I.6.1 In welchen Fällen muss der Scha- denverlauf übernommen werden? Soweit die Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 erfüllt sind, wird ein der Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestan- in den hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr- zeugs in folgenden Fällen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag übernommen: Versichererwechsel 1) Wechseln Sie mit Ihrer Versicherung zu uns, übernehmen wir Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen. Fahrzeugwechsel I.4.1.1 Sie haben 2) Das versicherte Fahrzeug ersetzt ein anderes Fahrzeug und die behördliche Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung des bisherigen Fahrzeugs erfolgt bis zu 60 Tage nach Zulassung des ver- sicherten Fahrzeugs. Hinweis: Der Vertrag für das versicherte Fahrzeug anstelle wird nach I.7 eingestuft, wenn der Schadenverlauf vor Beendigung dieses Vertrages an den Vertrag für das Ersatzfahrzeug abgegeben wird. I.6.2 In welchen Fällen ist die Über- nahme eines Schadenverlaufs außerdem möglich? Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Fahrzeugs angeschafft. I.4.2 Vertrag ist unter den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in den folgenden Fällen möglich: Verbleibendes Fahrzeug 1) Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Weiteres Fahrzeug 2) Sie versichern ein weiteres Fahrzeug bei uns und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs aus Ihrem bereits vorhandenen Versicherungsvertrag. Schadenverlauf einer anderen Person I.6.3 Welche Voraussetzungen weiteren Regelungen gelten für die Über- nahme? Übernahme? 3) Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: Fahrzeuggruppe 1) Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenver- lauf Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahr- zeuggruppe Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Fahrzeuggruppe: Ausgeschiedene Fahrzeuge ohne SF-Klasse Unterschiedliche SF-Klassen Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haftpflicht- und der Fahrzeugvollversicherung a) Untere Fahrzeuggruppe Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahr- zeugeTrikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus einem anderen für ihn be- stehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. I.4.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versi- cherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? I.4.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Ver- tragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- wegfall) gilt: a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen wor- den. b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rück- stufung aufgrund der Unterbrechung vorzu- nehmen. I.4.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- trags nach dessen Schadenverlauf und da- nach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so einge- stuft, als hätte er ein volles Kalender- jahr bestanden. b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Übernahme eines Schadenverlaufs. I.4.1 I.6.1 In welchen Fällen muss der Scha- denverlauf übernommen werden? Soweit die Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 erfüllt sind, wird ein der Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestan- in den hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr- zeugs in folgenden Fällen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag übernommen: Versichererwechsel 1) Wechseln Sie mit Ihrer Versicherung zu uns, übernehmen wir Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen. Fahrzeugwechsel I.4.1.1 Sie haben 2) Das versicherte Fahrzeug ersetzt ein anderes Fahrzeug und die behördliche Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung des bisherigen Fahrzeugs erfolgt bis zu 60 Tage nach Zulassung des ver- sicherten Fahrzeugs. Hinweis: Der Vertrag für das versicherte Fahrzeug anstelle wird nach I.7 eingestuft, wenn der Schadenverlauf vor Beendigung dieses Vertrages an den Vertrag für das Ersatzfahrzeug abgegeben wird. I.6.2 In welchen Fällen ist die Über- nahme eines Schadenverlaufs außerdem möglich? Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Fahrzeugs angeschafft. I.4.2 Vertrag ist unter den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in den folgenden Fällen möglich: Verbleibendes Fahrzeug 1) Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Weiteres Fahrzeug 2) Sie versichern ein weiteres Fahrzeug bei uns und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs aus Ihrem bereits vorhandenen Versicherungsvertrag. Schadenverlauf einer anderen Person I.6.3 Welche Voraussetzungen weiteren Regelungen gelten für die Über- nahme? Übernahme? 3) Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: Fahrzeuggruppe 1) Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenver- lauf Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggrup- pe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahr- zeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Fahrzeuggruppe: . a) Untere Fahrzeuggruppe Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahr- zeugeTrikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Wir übernehmen die Schadenverläufe Leichenwagen Ausgeschiedene Fahrzeuge ohne SF-Klasse Unterschiedliche SF-Klassen Übernahme des Schadenverlaufs in der Kfz-Haft- pflicht- Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammenFahrzeugvollversicherung b) Mittlere Fahrzeuggruppe Taxen, Mietwagen, Lkw und Zugmaschinen im Werkverkehr, sowie landwirtschaftliche Zug- maschinen und Raupenschlepper c) Obere Fahrzeuggruppe Lkw und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Kraftomnibusse sowie Abschleppwagen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus Eine Übertragung ist zudem möglich: – Von einem anderen für ihn be- stehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. I.4.3 Wie wirkt sich Lieferwagen auf einen Lkw oder eine Unterbrechung des Versi- cherungsschutzes Zugmaschine im Werkverkehr bis 212 kw. – Von einem Pkw mit 7 bis 9 Plätzen einschließlich Mietwagen und Taxen auf den Schadenverlauf aus? I.4.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Ver- tragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- wegfall) gilt: a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz einen Kraftomnibus mit nicht unterbrochen wor- den. b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rück- stufung aufgrund der Unterbrechung vorzu- nehmen. I.4.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- trags nach dessen Schadenverlauf und da- nach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so einge- stuft, als hätte er ein volles Kalender- jahr bestanden20 Plätzen (ohne Fahrersitz). b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Dienstfahrtversicherung Tageskasko

Übernahme eines Schadenverlaufs. I.4.1 I.6.1 In welchen Fällen muss der Scha- denverlauf übernommen werden? Soweit die Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 erfüllt sind, wird ein der Schadenverlauf übernommen? Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags - auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestan- in den hat - wird auf den Vertrag des versicherten Fahr- zeugs in folgenden Fällen aus dem bisherigen Versicherungsvertrag übernommen: Versichererwechsel 1) Wechseln Sie mit Ihrer Versicherung zu uns, übernehmen wir Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrages sowie die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen. Fahrzeugwechsel I.4.1.1 Sie haben 2) Das versicherte Fahrzeug ersetzt ein anderes Fahrzeug und die behördliche Außerbetriebsetzung, Ummeldung oder Veräußerung des bisherigen Fahrzeugs erfolgt bis zu 60 Tage nach Zulassung des ver- sicherten Fahrzeugs. Hinweis: Der Vertrag für das versicherte Fahrzeug anstelle wird nach I.7 eingestuft, wenn der Schadenverlauf vor Beendigung dieses Vertrages an den Vertrag für das Ersatzfahrzeug abgegeben wird. I.6.2 In welchen Fällen ist die Über- nahme eines Schadenverlaufs außerdem möglich? Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Fahrzeugs angeschafft. I.4.2 Vertrag ist unter den Voraussetzungen nach I.6.3 und I.6.4 in den folgenden Fällen möglich: Verbleibendes Fahrzeug 1) Sie besitzen außer dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Weiteres Fahrzeug 2) Sie versichern ein weiteres Fahrzeug bei uns und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs aus Ihrem bereits vorhandenen Versicherungsvertrag. Schadenverlauf einer anderen Person I.6.3 Welche Voraussetzungen weiteren Regelungen gelten für die Über- nahme? Übernahme? 3) Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs. Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten fol- gende folgende Voraussetzungen: Fahrzeuggruppe 1) Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenver- lauf Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahr- zeuggruppe Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeug- gruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird. Fahrzeuggruppe: . a) Untere Fahrzeuggruppe Pkw, Leichtkrafträder, Krafträder, Campingfahr- zeugeTrikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Landwirtschaft- liche Zugmaschinen, Gabelstapler, Kranken- und Leichenwagen. Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haft- pflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung aus einem anderen für ihn be- stehenden Vertrag aufgibt, um den Schadenverlauf für das versicherte Fahrzeug zu nutzen. I.4.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versi- cherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus? I.4.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versiche- rungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Ver- tragsbeendigung, Veräußerung, Wagnis- wegfall) gilt: a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versiche- rungsschutz nicht unterbrochen wor- den. b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand. Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rück- stufung aufgrund der Unterbrechung vorzu- nehmen. I.4.3.2 In dem auf die Übernahme folgenden Kalen- derjahr richtet sich die Einstufung des Ver- trags nach dessen Schadenverlauf und da- nach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand: a. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme mindes- tens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so einge- stuft, als hätte er ein volles Kalender- jahr bestanden. b. Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Übernahme weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Ver- laufs.

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Samples: Kraftfahrtversicherung