Common use of Übernahme Clause in Contracts

Übernahme. Koordinator des gesamten Angebots ist die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx- xxxx xx Xxxx (nachfolgend „Sole Lead Manager“ oder „ICF“). Die Emittentin wird von ICF nicht in rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und buchhalterischen Fragen beraten. Nach dem voraussichtlich am 4. Dezember 2019 zu schließenden Übernahmevertrag (der „Übernahmevertrag“) verpflichtet sich die Emittentin, Schuldverschreibungen an ICF auszugeben, und ICF verpflichtet sich, vorbehalt- lich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungs- und/oder Umtauschan- gebote abgegeben haben und den Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen. Es besteht keine feste Übernahmeverpflichtung für ICF, der Übernahmevertrag wird vielmehr auf einer „best ef- forts“-Basis abgeschlossen. Der Übernahmevertrag wird vorsehen, dass ICF im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt ist. Hierzu gehören insbesondere (i) wesentliche nachteilige Änderungen in der Geschäftstätigkeit der Emittentin, (ii) eine generelle Aussetzung des Handels an den Finanzmärkten in Frank- furt am Main, London oder New York, oder (iii) eine wesentliche nachteilige Änderung in den nationalen oder internationalen finanziellen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Falle eines Rücktritts wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sonfern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und An- leger haben keinen Anspruch auf die Lieferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen an die Anleger.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Übernahme. Koordinator des gesamten Angebots ist die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx- xxxx xx Xxxx (nachfolgend „Sole Lead Manager/Sole Book Runner“ oder „ICF“). Die Emittentin wird von ICF nicht in rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und buchhalterischen Fragen beraten. Nach dem voraussichtlich am 425. Dezember 2019 September 2023 zu schließenden Übernahmevertrag (der „ÜbernahmevertragÜbernahmever- trag“) verpflichtet sich die Emittentin, Schuldverschreibungen an ICF auszugeben, und ICF verpflichtet sich, vorbehalt- lich vor- behaltlich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungs- und/oder Umtauschan- gebote Um- tauschangebote abgegeben haben und den Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnenabzu- rechnen. Es besteht keine feste Übernahmeverpflichtung für ICF, der Übernahmevertrag wird vielmehr auf einer „best ef- forts“-Basis abgeschlossennur für die in den verschiedenen Zeichnungskanälen tatsächlich gezeichneten/umgetauschten und zugeteilten Anleihen gelten. Der Übernahmevertrag wird vorsehen, dass ICF im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt ist. Hierzu gehören insbesondere (i) wesentliche nachteilige Änderungen in der Geschäftstätigkeit der Emittentin, (ii) eine generelle Aussetzung des Handels an den Finanzmärkten in Frank- furt am Main, London oder New York, oder (iii) eine wesentliche nachteilige Änderung in den nationalen oder internationalen finanziellen, politischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Falle eines Rücktritts wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sonfern sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und An- leger haben keinen Anspruch auf die Lieferung der Schuldverschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen an die Anleger.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Übernahme. Koordinator des gesamten Angebots ist die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx- xxxx xx Xxxx (nachfolgend „Sole Lead Manager“ oder „ICF“). Die Emittentin wird von ICF nicht in rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und buchhalterischen Fragen beraten. Nach dem Gemäß einem voraussichtlich am 427. Dezember 2019 zu schließenden Übernahmevertrag September 2011 abgeschlossenen Übernahme- und Platzierungsver- trag (der „Übernahmevertrag“) verpflichtet hat sich die EmittentinEmittentin verpflichtet, Schuldverschreibungen an ICF Close Brothers Seydler Bank AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, auszugeben, und ICF verpflichtet sichClose Brot- hers hat sich verpflichtet, vorbehalt- lich vorbehaltlich des Eintritts bestimmter aufschiebender Bedingungen, die Schuldverschreibungen Schuldver- schreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen des Angebots Zeichnungs- und/oder Umtauschan- gebote Zeichnungsangebote abgegeben haben und den denen Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und gegenüber diesen abzurechnen. Es besteht keine feste Übernahmeverpflichtung für ICF, der Übernahmevertrag wird vielmehr auf einer „best ef- forts“-Basis abgeschlossen. Der Übernahmevertrag wird vorsehensieht vor, dass ICF Close Brothers im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt ist, von dem Übernahmevertrag zurückzutreten. Hierzu Zu diesen Umständen gehören insbesondere (i) wesentliche nachteilige Änderungen in der Geschäftstätigkeit der Emittentin, (ii) eine generelle Aussetzung des Handels an den Finanzmärkten in Frank- furt am Main, London oder New York, oder (iii) eine wesentliche nachteilige Änderung in den nationalen oder internationalen finanziellenwirt- schaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen finanziellen Rahmenbedingungen, wesentliche Einschränkungen des Bör- senhandels oder des Bankgeschäfts, insbesondere an der Düsseldorfer Börse. Im Falle eines Rücktritts Sofern Close Brothers vom Übernahmevertrag zurücktritt, wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sonfern sofern das Angebot zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, wird das Angebot aufgehoben. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und An- leger Anleger haben keinen Anspruch auf die Lieferung der SchuldverschreibungenSchuld- verschreibungen. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen durch Close Brothers an die Anleger. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf sowie die zeitglei- che Aufnahme in das Marktsegment „der mittelstandsmarkt“ der Börse Düsseldorf sowie in den Freiver- kehr der Frankfurter Wertpapierbörse wurde beantragt. Sowohl der Freiverkehr der Börse Düsseldorf und das Marktsegment „der mittelstandsmarkt“ als auch der Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wert- papierbörse stellen keinen „geregelten Markt„ im Sinne der RICHTLINIE 2004/39/EG DES EUROPÄI- SCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates dar. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG erfolgt nicht. Die Auf- nahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Oktober 2011. Die E- mittenitn behält sich vor, vor dem 14. Oktober 2011 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschrei- bungen zu ermöglichen. Die Emittentin wird dem Anleger keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen.

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Samples: Wertpapierprospekt

Übernahme. Koordinator des gesamten Angebots ist die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx- xxxx xx Xxxx (nachfolgend „Sole Lead Manager“ Gemäß einem am Billigungstag oder „ICF“). Die zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Emittentin wird von ICF nicht in rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und buchhalterischen Fragen beraten. Nach dem voraussichtlich am 4. Dezember 2019 zu schließenden quirin bank abzuschließenden Übernahmevertrag (der „Übernahmevertrag“) verpflichtet wird sich die Emittentinquirin bank als Lead Manager verpflichten, Schuldverschreibungen an ICF auszugebennach ihren besten Kräften Teilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei institutionellen Anlegern international - mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und ICF verpflichtet sichJapans - zu platzieren und die technische Abwicklung der Zeichnung über die XONTRO-Zeichnungsfunktionalität zu begleiten. Die quirin bank behält sich vor, vorbehalt- lich des Eintritts unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen der Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen. Ein Rücktritt ist darüber hinaus insbesondere dann möglich, wenn nach Ansicht der quirin bank durch außerge- wöhnliche, unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher oder politischer Art oder staatliche Maßnahmen eine grundlegende Veränderung der Verhältnisse am Kapitalmarkt festzustellen ist und dadurch die Schuldverschreibungen nach der Zuteilung an die Anleger zu übernehmen und sie den Anlegern, die im Rahmen Durchführung des Angebots Zeichnungs- und/nach verständiger Auffassung gefährdet und für die quirin bank nicht mehr zumutbar erscheint oder Umtauschan- gebote abgegeben haben wenn zum Emissionszeitpunkt am Kapitalmarkt herrschende Verhält- nisse nach verständiger und den Schuldverschreibungen zugeteilt wurden, zu verkaufen und abzurechnen. Es besteht keine feste Übernahmeverpflichtung für ICF, begründeter Auffassung der Übernahmevertrag wird vielmehr auf einer „best ef- forts“-Basis abgeschlossen. Der Übernahmevertrag wird vorsehen, dass ICF im Falle des Eintritts bestimmter Umstände nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt ist. Hierzu gehören insbesondere (i) wesentliche nachteilige Änderungen in quirin bank eine Durchführung der Geschäftstätigkeit der Emittentin, (ii) eine generelle Aussetzung des Handels an den Finanzmärkten in Frank- furt am Main, London Emission nicht zulassen oder New York, oder (iii) wenn eine wesentliche nachteilige Änderung in den nationalen oder internationalen finanziellenVerschlechterung der Vermögens-, politischen oder wirtschaftlichen RahmenbedingungenFinanz- und Ertragsla- ge der Gesellschaft eintritt. Im Falle eines des Rücktritts vom Übernahmevertrag wird das Angebot der Schuldverschreibungen nicht stattfinden oder, sonfern das Angebot zu durchgeführt. Bereits erfolgte Zuteilungen sind in diesem Zeitpunkt bereits begonnen hat, das Angebot aufgehobenFall unwirksam. Jegliche Zuteilung an Anleger wird dadurch unwirksam und An- leger haben keinen Ein Anspruch auf die Lieferung der SchuldverschreibungenTeilschuldverschreibun- gen besteht nicht. In diesem Fall erfolgt keine Lieferung von Schuldverschreibungen Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen oder Zeichnungsge- bühren richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Kreditinstitut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Nach der Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen der SeniVita Sozial gGmbH in den Handel im Freiverkehr (Entry Standard) an die Anlegerder Frankfurter Wertpapierbörse ist ein Rücktritt vom Übernahmever- trag nicht mehr möglich.

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