Überschwemmung, Rückstau. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- dens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- gen von Oberflächenwasser durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- den) Gewässern; b) Witterungsniederschläge; c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines Ereignisses gemäß a) oder b). Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus ge- bäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Überschwemmung, Rückstau. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- dens Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- gen erhebli- chen Mengen von Oberflächenwasser durch:
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- denflie- ßenden) Gewässern;,
b) Witterungsniederschläge;
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines Ereignisses gemäß a) oder b). Witterungsniederschläge Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern Ge- wässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig bestim- mungswidrig aus ge- bäudeeigenen Ableitungsrohren den gebäudeeigenen Ableitungsroh- ren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude Ge- bäude eindringt.
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Samples: Wohngebäude Police Optimal
Überschwemmung, Rückstau. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- dens Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- gen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- den) Gewässern;
b) Witterungsniederschläge;
c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines ei- nes Ereignisses gemäß a) oder b). Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen ober- irdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus ge- bäudeeigenen gebäudeei- genen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen Einrichtun- gen in das Gebäude eindringt.
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