Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwe- gen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versi- cherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, • Witterungsniederschläge oder • ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge einer Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder von Witterungsnieder- schlägen die Überflutung verursacht haben.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung des Grundstücks, auf dem das versicherte Gebäude steht, mit erheblichen Mengen von Oberflächen- wasser. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein:
Überschwemmung. Das Übertreten von Wasserläufen, Seen, Teichen oder Meeren nach Niederschlägen, Schnee-, bzw. Eisschmelze oder Dammbruch.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn
Überschwemmung. Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Wohnmobil/Wohnwagen steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch
Überschwemmung. Überlaufen von Wasserläufen oder Wasserflächen.
Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung des Grundstückes, auf dem die versicherte Wohnung liegt, mit Oberflächenwasser durch