Übertragung von Befugnissen Musterklauseln

Übertragung von Befugnissen. Die von der Berechnungsstelle vorzunehmenden Berechnungen und andere auszuführende Ermessenshandlungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verpflichtung zur Vornahme von Festlegungen) können auf diejenige Person übertragen werden, die die Berechnungsstelle nach billigem Ermessen festlegt.
Übertragung von Befugnissen. Der Verwaltungsrat kann die Befugnisse zur Führung der täglichen Geschäfte der Gesellschaft, einschließlich der Unterschriftsberechtigung, und zur Vornahme von im Rahmen des Gesellschaftszwecks zulässigen Maßnahmen an eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen übertragen, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrats sein müssen; diese Personen werden mit vom Verwaltungsrat festgelegten Befugnissen ausgestattet und können mit Genehmigung des Verwaltungsrats diese Befugnisse Dritten übertragen. Die Gesellschaft schließt eine Verwaltungsgesellschafts-Dienstleistungsvereinbarung mit einem verbundenen oder Beteiligungsunternehmen der Invesco-Gruppe ab, das Delegierungsbefugnis erhält (die „Verwaltungsgesellschaft“). Die Verwaltungsgesellschaft schließt gegebenenfalls einen Anlageberatervertrag mit einem verbundenen oder Beteiligungsunternehmen der Invesco-Gruppe, dem „Anlageberater“, der der Gesellschaft Empfehlungen und Ratschläge hinsichtlich der Anlagepolitik der Gesellschaft nach Artikel 18 dieser Satzung gibt und der nach seinem Ermessen unter der allgemeinen Kontrolle und Aufsicht des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit der Ausführung der täglichen Anlagegeschäfte Wertpapiere und andere Vermögenswerte der Gesellschaft nach Maßgabe einer schriftlichen Vereinbarung erwerben und verkaufen darf. Der Verwaltungsrat kann auch Sondervollmachten in Form notariell beurkundeter oder privatschriftlicher Vollmachten erteilen.
Übertragung von Befugnissen. Zeichnungs- berechtigung Amtsdauer, Befugnisse und Pflichten
Übertragung von Befugnissen. Sie räumen PayPal die nachstehend genannten Befugnisse ein und ermächtigen PayPal, diese (ganz oder teilweise) in Ihrem Namen an bestehende und zukünftige Partner zu übertragen: a. Zahlungsanweisungen, die von einem Partner im Zusammenhang mit Zahlungen Ihrer Spender an PayPal übermittelt werden, gelten als von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt; b. vom Partner übermittelte Anweisungen für eine aufgeteilte Zahlung gelten als von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt; eine Anweisung für eine aufgeteilte Zahlung beinhaltet eine Aufforderung von Ihnen an uns, (i) die (von Ihnen dem Partner geschuldeten) Partnergebühren von der Zahlung, die PayPal Ihnen im Zusammenhang mit Spendenzahlungstransaktionen schuldet, einzubehalten und (ii) zu veranlassen, dass dieser Betrag von uns in Ihrem Namen unmittelbar an den Partner gezahlt wird; c. mit vom Partner an uns übermittelten Rückzahlungsanforderungen ist so zu verfahren, als wären Sie von Ihnen und/oder in Ihrem Auftrag übermittelt und genehmigt worden; d. Sie ermächtigen uns, das Geld aus der Zahlungstransaktion automatisch einzubehalten und nicht an Sie freizugeben, nachdem es Ihrem PayPal-E-Geld- Konto gutgeschrieben wurde, bis (1) uns entweder eine Auszahlungsanweisung vom Partner zugeht oder (2) eine Frist vom 28 Tagen ab dem Datum der Zahlungstransaktion abgelaufen ist; e. Sie ermächtigen den Partner, uns in Ihrem Namen anzuweisen, das Geld aus der Zahlungstransaktion auf Ihr PayPal-Konto freizugeben, nachdem es in der oben beschriebenen Weise einbehalten wurde. Für eine solche Anweisung des Partners an uns zur Freigabe des Zahlungsbetrages auf Ihr PayPal-Konto besteht kein Ermessen. Liegen keine anderen objektiv vereinbarten Kriterien vor, über die sich PayPal mit dem Partner in Ihrem Namen einigen kann, ist der Partner verpflichtet, die Freigabe des Geldes veranlassen. Hat der Partner uns nach Ablauf der Frist von 28 Tagen nicht angewiesen, das Geld aus der Zahlungstransaktion auf Ihr PayPal-Konto freizugeben, erfolgt die Freigabe durch uns automatisch; f. Sie ermächtigen PayPal, Daten zu Transaktionen und bei Konflikten bei PayPal an den Partner weiterzugeben. Sie können diese Befugnisse jederzeit für jeden Partne r, für den sie eingeräumt wurden, widerrufen, indem Sie sich an den PayPal-Kundenservice wenden. Ebenso müssen Sie sich an den Kundenservice wenden, wenn Sie die Ermächtigung für alle Partner widerrufen und nicht mehr an der PayPal Partner Fundraising Pl...
Übertragung von Befugnissen. Zeichnungs- berechtigung Amtsdauer, Befugnisse und Pflichten Geschäftsjahr, Geschäftsbericht
Übertragung von Befugnissen. Der Verantwortliche, der von dem im Vertrag bezeichneten Unterzeichner vertreten wird, dient als einziger Ansprechpartner für Webfleet Solutions zum Zwecke dieser DVA. In gleicher Weise dient der Auftragsverarbeiter als einziger Ansprechpartner für den Verantwortlichen im Hinblick auf seine Pflichten als Auftragsverarbeiter gemäß dieser DVA und hat die folgenden Personen zur Tätigkeit in seinem Namen ermächtigt, um dokumentierte Weisungen anzunehmen, wie gemäß der DSGVO festgelegt: • Datenschutzkoordinator von Webfleet Solutions (Data Protection Coordinator) xxxxxxx@xxxxxxxx.xxx • Kundendienstteam von Webfleet Solutions (Customer Support Team)
Übertragung von Befugnissen. Die in § 8 Absatz 1 Satz 1 des Krebsregistergesetzes vorgesehenen Entscheidungen werden dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Senats des Landes Berlin übertragen. Die Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsausschusses.
Übertragung von Befugnissen. Der Verwaltungsrat kann die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder zum Teil an Ausschüsse, einzelne Mitglieder oder an andere natürliche Personen übertragen, soweit dieser Übertragung keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Related to Übertragung von Befugnissen

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.