Common use of Übertragung von Krankheiten Clause in Contracts

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- renden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tie- re entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrläs- sig gehandelt haben.

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Samples: Privathaftpflicht Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des durch Sie resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- rendengehörender, von Ihnen gehaltenen gehaltene oder veräußerten Tie- re entstanden veräußerteTiere entstan- den sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrläs- sig gehandelt haben.

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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1a) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie von Ihnen resultieren, (2b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- rendengehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tie- re Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrläs- sig fahrlässig gehandelt haben.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hundehalter Haftpflichtversicherung

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- renden, von Ihnen Ihren gehaltenen oder veräußerten Tie- re Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrläs- sig gehandelt habenhat.

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Samples: Wassersporthaftpflicht Versicherung

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie Ihrerseits resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- rendengehören- den, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tie- re entstanden Tiere ent- standen sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisenbe- weisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrläs- sig gehandelt fahrlässig ge- handelt haben.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung