Common use of Übertragung von Krankheiten Clause in Contracts

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsneh- mer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung, Gewerbe Haftpflichtversicherung

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen wegen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen wegen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer gehörendenIhnen ge- hörenden, von ihm Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. Es besteht VersicherungsschutzVersicherungs- schutz, wenn der Versicherungsneh- mer beweistSie beweisen, dass er Sie weder vorsätzlich vorsätz- lich noch grob fahrlässig gehandelt hathaben.

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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen wegen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. Es besteht VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen wegen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer gehörendenVersicherungsnehmer gehö- renden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsneh- mer Versiche- rungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

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Samples: Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Übertragung von Krankheiten. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche we- gen wegen Schäden, die durch Krankheit der dem Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten veräu- ßerten Tiere entstanden sind. Es besteht VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt gehan- delt hat.

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Samples: Widerrufsrecht