Übertragung von Rechten. 1. Für Verbindlichkeiten eines der jeweiligen Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder von Sublieferanten hat ausschließlich das Unternehmen gegenüber dem Lieferanten aufzukommen, welches diese Verpflichtung eingegangen ist. 2. Der Besteller hat das Recht, bestehende Aufträge zu unveränderten Bedingungen an Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder Sublieferanten abzutreten. 3. Der Lieferant ist nicht befugt, den Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen oder den Fertigungsstandort zu verlagern, sofern er hierfür keine schriftlich erteilte Freigabe des Bestellers erhalten hat. Voraussetzungen für eine Freigabe sind eine angemessene Frist bis zur Verlagerung und die Übernahme aller hiermit verbundenen Kosten durch den Lieferanten. 4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderung gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt. 5. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht damit werben, dass er Vertragspartner des Bestellers oder seiner Kunden ist. Insbesondere darf er nicht Namen, Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Produktdarstellungen etc. ohne Erlaubnis des Bestellers verwenden. 6. Dem Lieferanten ist es untersagt, Produkte, die speziell vom Besteller beim Lieferanten eingerichtet wurden, ohne dessen Genehmigung an andere Abnehmer zu veräußern.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferantenbedingungen, Rahmenvereinbarung
Übertragung von Rechten. 1. Für Verbindlichkeiten eines der jeweiligen Unternehmen der KOSTAL-Gruppe BADE UND XXXXXXXXX Metallwarenfabrik GmbH oder von Sublieferanten hat ausschließlich das Unternehmen gegenüber dem Lieferanten aufzukommen, welches diese Verpflichtung eingegangen ist.
2. Der Besteller hat das Recht, bestehende Aufträge zu unveränderten Bedingungen an Unternehmen der KOSTAL-Gruppe BADE UND XXXXXXXXX Me- tallwarenfabrik GmbH oder Sublieferanten abzutreten.
3. Der Lieferant ist nicht befugt, den Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen oder den Fertigungsstandort zu verlagern, sofern er hierfür keine schriftlich erteilte Freigabe des Bestellers erhalten hat. Voraussetzungen für eine Freigabe sind eine angemessene Frist bis zur Verlagerung und die Übernahme aller hiermit verbundenen Kosten durch den Lieferanten.
4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderung gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt.
5. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht damit werben, dass er Vertragspartner des Bestellers oder seiner Kunden ist. Insbesondere darf er nicht Namen, Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Produktdarstellungen etc. ohne Erlaubnis des Bestellers verwenden.
6. Dem Lieferanten ist es untersagt, Produkte, die speziell vom Besteller beim Lieferanten eingerichtet wurden, ohne dessen Genehmigung an andere Abnehmer zu veräußern.
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Übertragung von Rechten. 1. Für Verbindlichkeiten eines der jeweiligen Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder von Sublieferanten hat ausschließlich das Unternehmen gegenüber dem Lieferanten aufzukommen, welches diese Verpflichtung eingegangen ist.
2. Der Besteller hat das Recht, bestehende Aufträge zu unveränderten Bedingungen an Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder Sublieferanten abzutreten.
3. Der Lieferant ist nicht befugt, den Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen oder den Fertigungsstandort zu verlagern, sofern er hierfür keine schriftlich erteilte Freigabe des Bestellers erhalten hat. Voraussetzungen für eine Freigabe sind eine angemessene Frist bis zur Verlagerung und die Übernahme aller hiermit verbundenen Kosten durch den Lieferanten.
4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderung gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt.
5. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht damit werben, dass er Vertragspartner des Bestellers oder seiner Kunden ist. Insbesondere darf er nicht Namen, Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Produktdarstellungen etc. ohne Erlaubnis des Bestellers verwenden.
6. Dem Lieferanten ist es untersagt, Produkte, die speziell vom Besteller beim Lieferanten eingerichtet wurden, ohne dessen Genehmigung an andere Abnehmer zu veräußern.
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Samples: Einkaufsbedingungen