Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrag- nehmers ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragge- bers zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrag- nehmers Auftragneh- mers ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragge- bers Auftraggebers zulässig. Dies gilt nicht für Übertragungen auf Konzernunter- nehmen des Auftraggebers. § 354a HGB bleibt unberührt.
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Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrag- nehmers Auftragnehmers ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragge- bers Auftraggebers zulässig. Dies gilt nicht für die Übertragung auf Konzernunternehmen des Auftraggebers. § 354a HGB bleibt unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrag- nehmers Auftragnehmers ist nur mit schriftlicher Einwilligung Einwilli- gung des Auftragge- bers Auftraggebers zulässig. Dies gilt nicht für Übertragungen auf Konzernunternehmen des Auftraggebers. § 354a HGB bleibt unberührt.
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