Common use of Überwachung Clause in Contracts

Überwachung. 1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung überwacht die Einhaltung der Bestimmun- gen der Artikel 11 und 12. 2 Sie ist befugt, Auskünfte zu verlangen, Belege einzufordern, Anweisungen zu er- teilen und Entscheide zu treffen, die hierzu erforderlich sind. 3 Für Einsprachen und Beschwerden gegen diese Entscheide gilt Artikel 5 sinnge- mäss. 4 Wer zur Vornahme des zusätzlichen Steuerrückbehalts verpflichtet ist oder diese Pflicht nach Artikel 11 Absatz 3 auf eine andere Person übertragen hat, muss dafür sorgen, dass seine externe Revisionsstelle jährlich der Eidgenössischen Steuerver- waltung Bericht über die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung über die Abrechnung und Ablieferung des zusätzlichen Steuerrückbehalts erstattet.16

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Samples: Doppelbesteuerungsabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen

Überwachung. 1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung überwacht die Einhaltung der Bestimmun- gen der Artikel 11 und 12. 2 Sie ist befugt, Auskünfte zu verlangen, Belege einzufordern, Anweisungen zu er- teilen und Entscheide zu treffen, die hierzu erforderlich sind. 3 Für Einsprachen und Beschwerden gegen diese Entscheide gilt Artikel 5 sinnge- mäss. 4 Wer zur Vornahme des zusätzlichen Steuerrückbehalts verpflichtet ist oder diese Pflicht nach Artikel 11 Absatz 3 auf eine andere Person übertragen hat, muss dafür sorgen, dass seine externe Revisionsstelle jährlich der Eidgenössischen Steuerver- waltung Bericht über die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung über die Abrechnung und Ablieferung des zusätzlichen Steuerrückbehalts erstattet.16erstattet.15

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Samples: Doppelbesteuerungsabkommen

Überwachung. 1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung überwacht die Einhaltung der Bestimmun- gen der Artikel 11 und 12. 2 Sie ist befugt, Auskünfte zu verlangen, Belege einzufordern, Anweisungen zu er- teilen und Entscheide zu treffen, die hierzu erforderlich sind. 3 Für Einsprachen und Beschwerden gegen diese Entscheide gilt Artikel 5 sinnge- mäss. 4 Wer zur Vornahme des zusätzlichen Steuerrückbehalts verpflichtet ist oder diese Pflicht nach Artikel 11 Absatz 3 auf eine andere Person übertragen hat, muss dafür sorgen, dass seine externe Revisionsstelle jährlich der Eidgenössischen Steuerver- waltung Bericht über die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung über die Abrechnung und Ablieferung des zusätzlichen Steuerrückbehalts erstattet.16erstattet.19

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Samples: Doppelbesteuerungsabkommen

Überwachung. 1 Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV überwacht die Einhaltung der Bestimmun- gen Bestimmun­gen der Artikel 11 und 12. . 2 Sie ist befugt, Auskünfte zu verlangen, Belege einzufordern, Anweisungen zu er- teilen er­teilen und Entscheide zu treffen, die hierzu erforderlich sind. 3 Für Einsprachen und Beschwerden gegen diese Entscheide gilt Artikel 5 sinnge- mässsinnge­mäss. 4 Wer zur Vornahme des zusätzlichen Steuerrückbehalts verpflichtet ist oder diese Pflicht nach Artikel 11 Absatz 3 auf eine andere Person übertragen hat, muss dafür sorgen, dass seine externe Revisionsstelle jährlich der Eidgenössischen Steuerver- waltung ESTV Bericht über die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung über die Abrechnung und Ablieferung des zusätzlichen Steuerrückbehalts erstattet.16erstattet.24

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