Außerordentliches Ereignis-Definition

Außerordentliches Ereignis. Aktienersetzung‌ Anwendbar Berichtigung der Kursreferenz Anwendbar Berichtigungsstichtag Anwendbar‌‌‌ Bestimmungen für Depositary Receipts‌ Bestimmungen für Dividenden- beträge Nicht anwendbar Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedin- gungen - Indexbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf FX-Bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - FX-Bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf rohstoffbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Rohstoffbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Futures Kontrakt bezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Begriffe im Hinblick auf zinssatzbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Zinssatzbezogene Bestimmungen)‌ Nicht anwendbar Die Zeichnungsfrist beginnt am für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn und endet am 28. Juli 2023. Die Emittentin behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist aus welchen Gründen auch immer vor. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, Zeichnungsaufträge anzu- nehmen. Teilzuteilungen sind möglich (insbesondere bei Überzeichnung). Die Emittentin ist nicht verpflichtet, gezeichnete Xxxxxxxxxxx zu emittieren. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird die Emittentin eine entsprechende Mitteilung auf xxx.xx.xx/xx bzw. xxx.xxxxxxxxx.xx/xx veröffentlichen. Börsennotierung und Handel‌ Frankfurter Wertpapierbörse Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %.‌ Hinsichtlich eines Angebots im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), können die Wertpapiere im Rahmen der nachfolgend erteilten Zustimmung zur Nutzung des Prospekts von dem Anbieter und/oder weiteren Kreditinstituten, die nachfolgend die Produkte weiterverkaufen oder endgültig platzieren, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikel 1 der Prospektverordnung in Österreich und Deutschland (der/die "Angebotsstaat(en)") während des Zeitraums beginnend ab dem für den jeweiligen Angebotsstaat maßgeblichen Angebotsbeginn (jeweils einschließlich) bis (voraussichtlich) zum Laufzeitende der Wertpapiere (einschließlich) (die "Angebotsfrist") öffentlich angeboten werden.
Außerordentliches Ereignis ist eine Fusion, ein Übernahmeangebot, eine Verstaatlichung, eine Insolvenz bzw. ein Delisting.
Außerordentliches Ereignis ist eine Index-Anpassung, eine Einstellung des Index oder eine Unterbrechung des Index, wie jeweils nachfolgend in § 4b (2) definiert.

Related to Außerordentliches Ereignis

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Kunde bezeichnet den Vertrags- partner der GESELLSCHAFT; "CUSTOMER" means the contracting party of the COMPANY;

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Nutzer “ sind Personen, die den PTV-Cloud-Dienst im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte oder Vertreter des Kunden verwenden.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.