Änderungen an der Hausanlage. Änderungen und Erweiterungen an der Hauszentrale und der Hausanlage sind dem Fernwärmeversorgungsunternehmen mitzuteilen. Berechtigten Mitarbeitern ist der Zugang zu allen Räumen, die mit Nahwärme versorgt werden oder mit der Nahwärmeversorgung in Verbindung stehen, zu gestatten und zu ermöglichen. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung von Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausanlage zu überwachen. Sie behält sich eine Qualitätskontrolle der eingesetzten Materialien und Arbeiten vor.