Änderungen der Bestellung Musterklauseln

Änderungen der Bestellung. Wir können nachträgliche Änderungen des vereinbarten Lieferungs- bzw. Leistungsumfanges in Ausführung und Menge verlangen, soweit besondere betriebliche Gründe dies erfordern und die Änderungen handelsüblich oder für den Lieferanten zumutbar sind. Werden durch solche Änderungen des Bestellers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.
Änderungen der Bestellung. 5.1 Der Kunde kann die Bestellung nur unter vorheriger Rücksprache mit der gp-automation GmbH und einer schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH darüber - ändern bzw. ergänzen. Die gp-automation GmbH wird Änderungen/Ergänzungen zu den Bedingungen der geänderten bzw. ergänzten Bestellung ausführen.
Änderungen der Bestellung. 2.5.1 Frühzeitige Änderung der Bestellung
Änderungen der Bestellung. 3.1 Der Auftraggeber kann Änderungen des Bestellgegenstandes nach Vertragsschluss verlangen, soweit sie für den Auftragnehmer zumutbar sind. Im Falle einer Änderung/Ergänzung der Bestellung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise sowie terminliche Auswirkungen mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird neue Preise auf der Kalkulationsbasis der Bestellung ermitteln. Die Anerkennung der neuen Preise sowie der Auswirkungen im Zusammenhang mit Änderungen der festen Termine bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Macht der Auftragnehmer innerhalb der nach Satz 2 gesetzten Frist keine Angaben zu Preisen und Xxxxxxxx, so gilt die Änderung als zu den bisherigen Vertragsbedingungen durch den Auftragnehmer angenommen, soweit es sich bei den Mehr- bzw. Minderkosten nur um geringfügige Abweichungen handelt.
Änderungen der Bestellung. Der Kunde ist berechtigt, die Bestellungen zusätzlich zu ändern, einschließlich der bestellten Warenmengen, Änderungen an der Konstruktion der Waren, der Produktion der Waren usw. Änderungen des Auftrags sind in der gleichen Weise wie der Auftrag zu übermitteln und müssen angeben, auf welchen Auftrag sie sich beziehen. Änderungen der Bestellung sind für den Lieferanten verbindlich. Sollte sich der Preis aufgrund von Änderungen des Auftrags verringern oder erhöhen, vereinbaren die Parteien einen neuen Preis, der die Änderungen des Auftrags widerspiegelt. Einigen sich die Parteien nicht auf einen neuen Preis, der die Änderungen des Auftrags widerspiegelt, so ist der ursprüngliche Auftrag verbindlich und der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls Änderungen der Bestellung vor der Annahme der ursprünglichen Bestellung eingehen, gilt die Annahme der ursprünglichen Bestellung oder einer Änderung dieser Bestellung durch den Lieferanten automatisch als Annahme der Bestellung, einschließlich aller vor der Annahme der Bestellung eingegangenen Änderungen.
Änderungen der Bestellung. Der Käufer ist berechtigt, eine Änderung oder Anpassung seiner Bestellung betreffend die Spezifikation der Waren und ihrer Menge bis zur Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den ersten Frachtführer, bis auf die nachstehend angeführten Fällen, vorzuschlagen. Der Verkäufer wird die Änderung der Bestellung spätestens 2 Werktage ab dem Tag ihrer Übermittlung bearbeiten. Die Bestellung wird mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Änderung der Bestellung durch den Verkäufer geändert. Im Falle, dass der Verkäufer die Änderung der Bestellung des Käufers innerhalb der vereinbarten Frist nicht bestätigt, wird die Bestellung nicht geändert. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bestellung zu ändern, wenn die vom Käufer bestellte Ware gemäß den in der Bestellung angegebenen Anforderungen des Käufers hergestellt, bestellt oder modifiziert werden soll. In diesem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu ändern, wenn die Leistungserbringung durch den Verkäufer bereits begonnen hat.
Änderungen der Bestellung. Innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Auftragsbestätigung ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Menge und der technischen Spezifikation der bestellten Produkte Änderungen in seiner Bestellung vorzunehmen. Dieser Änderungsantrag wird dem Lieferanten gemäß Artikel 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Bestellung durch den Käufer gilt der abgeschlossene Vertrag als beendet und der Lieferant stellt entweder eine neue Auftragsbestätigung aus oder lehnt die neue Bestellung ab.
Änderungen der Bestellung. Die Bestellung des Käufers kann nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet ist.

Related to Änderungen der Bestellung

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und