Geltendes Recht und Schiedsverfahren Musterklauseln

Geltendes Recht und Schiedsverfahren. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung der gp-automation GmbH ergebenden Streitigkeiten unterliegen österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommenden Gericht am Unternehmenssitz der gp-automation GmbH, derzeit 0000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx, OÖ. Darüber hinaus ist die gp-automation GmbH jederzeit berechtigt, alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung ergebenden Streitigkeiten in einem Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC Rules) von drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen. Derartige Streitigkeiten unterliegen ebenfalls österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.). Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Deutsch.
Geltendes Recht und Schiedsverfahren. 12.1 Die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen und diese Ver- tragsbedingungen unterliegen den wesentlichen Gesetzen des Landes, in dem die Husqvarna-Partei dieser Vereinbarung ihren Sitz hat. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Übereinkom- men der Vereinten Nationen über Verträge über den interna- tionalen Warenkauf nicht für die hierdurch vorgesehenen Tran- saktionen gilt. Ungeachtet des Vorstehenden unterliegen diese Vertragsbedingungen, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, den Gesetzen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, ohne Berücksichtigung seiner Grundsätze des Kollisionsrechts.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.