Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit der Auftrags- erteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie beispielsweise Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht wer- den, es sei denn, wir erteilen hierzu unsere ausdrückliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der in Ziffer 2 genannten Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu geben.
Überlassene Unterlagen. Vom Kunden überlassene Gegenstände wie z.B. Vorlagen oder Datenträger werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung aufbewahrt bzw. archiviert. Sollen zu archivierende Gegenstände versichert werden, muss dies vom Kunden besorgt oder mit MEHRWERK vereinbart werden.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die econ solutions GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die econ solutions GmbH erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Angebotsunterlagen sowie dazugehörige Rechnungen und andere Unterlagen, sind auf Verlangen zurückzugeben, ferner auf jeden Fall dann, wenn der econ solutions GmbH der Auftrag nicht erteilt wird. Der Kunde darf auch keine Kopien von diesen Unterlagen behalten.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterla- gen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestä- tigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulati- onen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zu- stimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt III.2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell er- stellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fäl- len nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Lieferant erteilt dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit dem Vertrag dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Kal- kulationen, Zeichnungen etc., behalten sich die Leipziger Stadtwerke Eigentums- und Urhe- berrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Leipziger Stadtwerke erteilen dazu dem Ver- tragspartner ihre ausdrückliche schriftliche Zu- stimmung. Diese Unterlagen sind unverzüglich, auf Verlangen der Leipziger Stadtwerke hin, an die Leipziger Stadtwerke zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. 3.1 An allen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung oder Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen und Daten, wie z.B. Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, sonstige Anschauungsmuster und -materialien, Spezifikationen, Kalkulationen und Berechnungen –kurz „Informat–ionen“ behalten wir uns das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Wir sind berechtigt mit den Rechtsfolgen des Urhebergesetzes auf allen Produkten ein Copyright in branchenüblicher Form anzubringen.
3.2 Die Weitergabe der Unterlagen des Kunden durch uns an Dritte ist allein zur Vertragserfüllung bzw. Vertragsabwicklung gestattet. Etwaige gesonderte Vertraulichkeitsvermerke müssen schriftlich vereinbart werden. Die Rückgewähr an den Kunden bedarf einer schriftlichen Aufforderung. Wir unterliegen hinsichtlich der überlassenen Unterlagen des Kunden keinen besonderen Aufbewahrungspflichten.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem AG überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Angebote, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem AG unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Angebote, Zeichnungen, Muster etc., behält sich STS Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, STS erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit STS das Angebot des Bestellers nicht innerhalb von zwei Wochen annimmt (Ziffer 2 dieser Verkaufsbedingungen), sind diese Unterlagen STS unverzüglich zurückzusenden oder zu vernichten.