Überlassene Unterlagen Musterklauseln

Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir die Bestellung des Bestellers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 1. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. Vom Kunden überlassene Gegenstände wie z.B. Vorlagen oder Datenträger werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung aufbewahrt bzw. archiviert. Sollen zu archivierende Gegenstände versichert werden, muss dies vom Kunden besorgt oder mit MEHRWERK vereinbart werden.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die econ solutions GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die econ solutions GmbH erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Angebotsunterlagen sowie dazugehörige Rechnungen und andere Unterlagen, sind auf Verlangen zurückzugeben, ferner auf jeden Fall dann, wenn der econ solutions GmbH der Auftrag nicht erteilt wird. Der Kunde darf auch keine Kopien von diesen Unterlagen behalten.
Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Lieferant erteilt dem Besteller eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Überlassene Unterlagen. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterla- gen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugäng- lich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestä- tigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulati- onen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zu- stimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt III.2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell er- stellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fäl- len nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. An allen im Zusammenhang mit dem Vertrag dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kostenvoranschlägen, Entwür- fen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten sich die Leipziger Stadtwerke Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Leipziger Stadtwerke erteilen dazu dem Vertragspartner ihre aus- drückliche schriftliche Zustimmung. Diese Unterlagen sind unver- züglich, auf Verlangen der Leipziger Stadtwerke hin, an die Leipzi- ger Stadtwerke zurückzusenden.
Überlassene Unterlagen. (1) Wir behalten uns Urheber- und Eigentumsrechte vor an sämtlichen Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a., und zwar auch soweit diese in elektronischer Form vorliegen.
Überlassene Unterlagen. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Ur- heberrechte vor. Die betreffenden Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich ge- macht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusen- den.