Abbruch Musterklauseln

Abbruch. 1 Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren abbrechen, insbesondere wenn: a) er von der Vergabe des öffentlichen Auftrags aus zureichenden Gründen ab- sieht; b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderun- gen erfüllt; c) aufgrund veränderter Rahmenbedingungen vorteilhaftere Angebote zu erwar- ten sind; d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten; e) hinreichende Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsabrede unter den Anbietern bestehen; f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird. 2 Im Fall eines gerechtfertigten Abbruchs haben die Anbieter keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Abbruch. 1 Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren abbrechen, insbesondere wenn:
Abbruch. Bei einem Abbruch des Mietverhältnisses infolge eines Schadensfalls wie unter Punkt 2 der Rücktrittsversicherung beschrieben deckt die Versicherung: a) die Rückerstattung des Mietpreises des Versicherten für die Tage, an denen das Mietobjekt nicht genutzt wird. Bei Abbruch nach 12.00 Uhr wird die Rückerstattung ab dem darauffolgenden Tag berechnet; b) die Kosten für nicht genutzten Transport; c) den Transport von Ihrem Ferienort zu Ihrem festen Wohnsitz; d) den Rücktransport ihres Fahrzeugs, wenn Sie es am Ferienort zurücklassen müssen.
Abbruch. Die Praktikumvereinbarung wird durch Fristablauf aufgelöst. • Beim Zustandekommen einer festen Anstellung kann die Vereinbarung sofort aufgelöst werden. • Das Berufspraktikum kann im Falle einer Überforderung oder nicht Eignung für die vorge- sehene Tätigkeit im gegenseitigen Einverständnis abgebrochen werden. Bei einem sol- chen Abbruch erwachsen der teilnehmenden Person daraus keine Sanktionen. Bei einem ungerechtfertigten Abbruch hingegen, werden - sofern die teilnehmende Person für den Abbruch verantwortlich ist - die entsprechenden Sanktionen (Einstelltage) verfügt.
Abbruch. Xxxxx kann diesen EULA sofort und ohne Vorankündigung kündigen, wenn Sie eine Bestimmung dieser EULA nicht einhalten.

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  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.