Common use of Abgangsentschädigung Clause in Contracts

Abgangsentschädigung. 47.1 Endet das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat der Arbeitgeber eine Abgangsentschädigung von zwei bis acht Monatslöhnen nach Bestimmungen von Art. 339b und Art. 339c OR auszurichten.

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Samples: gav-service.ch

Abgangsentschädigung. 47.1 1 Endet das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat der Arbeitgeber Betrieb eine Abgangsentschädigung von zwei bis acht Monatslöhnen auszurichten, vorbehalten bleibt Artikel 339b bis 339d OR. Die Be- rechnung der jeweiligen Höhe der Abgangsentschädigung richtet sich nach Bestimmungen von Art. 339b und Art. 339c OR auszurichtender (...) Tabelle (siehe Anhang 4).

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Samples: pbkgeruest.ch

Abgangsentschädigung. 47.1 1 Grundsatz: Endet das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat der Arbeitgeber Betrieb eine Abgangsentschädigung Ab- gangsentschädigung von zwei bis acht Monatslöhnen nach Bestimmungen von auszurichten (anwendbar Art. 339b und Art339b–339d OR). 339c OR auszurichtenDie Berechnung der jeweiligen Höhe der Abgangsentschä- digung richtet sich nach der als «Richtlinie» gedachten Tabelle (siehe Anhang 3).

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Samples: shop.baumeister.swiss

Abgangsentschädigung. 47.1 1 Grundsatz: Endet das Arbeitsverhältnis eines mindestens 50 Jahre alten Arbeitnehmers Angestellten nach 20 oder mehr Dienstjahren, so hat der Arbeitgeber Arbeit- geber eine Abgangsentschädigung von zwei 2 bis acht 8 Monatslöhnen nach den Bestimmungen von Art. 339b und Art. 339c bis 339d OR auszurichten.

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Samples: www.gav.arbeitsrechtler.ch