Abgeltung. 1Durch Vereinbarungen mit der/dem Beschäftigten können Entgeltbestandteile aus Besitzständen, ausgenommen für Vergütungsgruppenzulagen, pauschaliert bzw. ab- gefunden werden. 2§ 11 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 5 bleiben unberührt.
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Samples: Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts (Tvü Vka), Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts (Tvü Vka), Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Der Kommunalen Arbeitgeber in Den Tvöd Und Zur Regelung Des Übergangsrechts (Tvü Vka)
Abgeltung. 1Durch Vereinbarungen Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten können Entgeltbestandteile aus Besitzständen, ausgenommen für Vergütungsgruppenzulagen, pauschaliert bzw. ab- gefunden abgefunden werden. 2§ 11 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 5 6 bleiben unberührt.unbe- rührt. § 16a Leistungsgeminderte Beschäftigte
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Samples: Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Des Bundes in Den Tvöd, Tarifvertrag Zur Überleitung Der Beschäftigten Des Bundes in Den Tvöd
Abgeltung. 1Durch Vereinbarungen Durch Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten können Entgeltbestandteile aus Besitzständen, ausgenommen für Vergütungsgruppenzulagen, pauschaliert bzw. ab- gefunden abgefunden werden. 2§ 2 § 11 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 5 6 bleiben unberührtunbe- rührt.
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Samples: Tarifvertrag
Abgeltung. 1Durch Vereinbarungen Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten können Entgeltbestandteile aus Besitzständen, ausgenommen für Vergütungsgruppenzulagen, pauschaliert bzw. ab- gefunden beziehungsweise abgefunden werden. 2§ 11 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 5 6 bleiben unberührt.. § 16a Leistungsgeminderte Beschäftigte
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